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Download pdf - Stadt Neu-Ulm

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44<br />

V. Geschäftsgang der Ausschüsse<br />

§ 41<br />

Anwendbare Bestimmungen<br />

(1) Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die Bestimmungen<br />

dieser Geschäftsordnung sinngemäß. <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder, die einem<br />

Ausschuss nicht angehören, erhalten die Ladungen zu den<br />

Sitzungen nebst Tagesordnung nachrichtlich.<br />

(2) Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates können auch in der Sitzung eines Ausschusses,<br />

dem sie nicht angehören, als Zuhörer anwesend sein.<br />

Ein Mitspracherecht steht ihnen nicht zu. Berät ein Ausschuss über<br />

den Antrag eines <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedes, das diesem Ausschuss nicht<br />

angehört, so gibt der Ausschuss dem Antragsteller Gelegenheit,<br />

seinen Antrag mündlich zu begründen.<br />

Sätze 1 bis 3 gelten für öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen.<br />

(3) Beschlüsse eines Ausschusses können nur durch den gleichen<br />

Ausschuss oder durch das Plenum aufgehoben oder geändert werden.<br />

C. Schlussbestimmungen<br />

§ 42<br />

Änderung und Verteilung der Geschäftsordnung<br />

Vorstehende Geschäftsordnung kann durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates<br />

geändert werden. Jedes Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates erhält ein Exemplar dieser<br />

Geschäftsordnung.

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