Geschäftsbericht 2010/2011 des bundesverbandes der deutschen ...
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Europäische Normung Bun<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> kalkindustrie e.V. Kalk<br />
Europäische Normung<br />
EN 459 – Baukalknorm<br />
Die mehr als sechsjährigen Anstrengungen <strong>des</strong> BVK in <strong>der</strong> national und europäisch abgestimmten Überarbeitung <strong>der</strong> für unsere<br />
Industrie zentralen Baukalknorm EN 459 sind zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt.<br />
Die DIN EN 459-1 und die DIN EN 459-2 sind<br />
im Dezember <strong>2010</strong> veröffentlicht worden. Die EN 459-1 ist als<br />
harmonisierter Normteil im Amtsblatt <strong>der</strong> EU (OJEU) im Januar<br />
<strong>2011</strong> bekannt gemacht worden und ist ab dem 1. Juni <strong>2011</strong> in<br />
die nationalen Regelwerke zu übernehmen. Es ist eine 12-monatige<br />
Übergangsfrist festgelegt, in <strong>der</strong> die Hersteller die werkseigene<br />
Produktionskontrolle (WPK) und die CE-Kennzeichnung<br />
<strong>der</strong> Baukalke entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> neuen Norm<br />
anpassen können.<br />
Der Normentwurf zur EN 459-3 befindet sich in <strong>der</strong> formellen<br />
Abstimmung in den CEN-Mitgliedsstaaten. Nach Diskussion <strong>der</strong><br />
Kommentare in <strong>der</strong> WG 11 und <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Endfassung ist<br />
mit <strong>der</strong> Veröffentlichung dieses dritten Normteils im Mai <strong>2011</strong><br />
zu rechnen.<br />
Wie in den vergangenen <strong>Geschäftsbericht</strong>en erläutert, ist <strong>der</strong><br />
Anwendungsbereich dieser Norm auf das Bauingenieurwesen<br />
und damit beispielsweise auf Bodenverbesserung und Asphaltmischungen<br />
erweitert worden. Der Bereich Bodenverbesserung, <strong>der</strong><br />
bisher im allgemeinen Rundschreiben ARS 7/2002 und seit 2009<br />
in den ZTV E-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und<br />
Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009) geregelt<br />
war, wird zukünftig von <strong>der</strong> Baukalknorm abgedeckt. Damit<br />
können Baukalke auch für diesen Bereich die CE-Kennzeichnung<br />
erhalten. Die wie bisher zu prüfenden Eigenschaften Reaktivität<br />
und Korngrößenverteilung sind entsprechend den Vorgaben <strong>des</strong><br />
Mandates bei allen ungelöschten Weiß- und Dolomitkalken zu<br />
prüfen. In <strong>der</strong> CE-Kennzeichung selbst sind die Klassen R (Reaktivität)<br />
und P (Korngrößenverteilung) anzugeben, die den bisherigen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen. Ein ungelöschter Kalk, <strong>der</strong> nicht im<br />
Bereich Bodenverbesserung eingesetzt wird, ist dennoch mit R und<br />
P zu kennzeichnen. Der Hersteller kann wahlweise eine Klasse mit<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> die Bezeichnungen R sv bzw. P sv verwenden,<br />
die angeben, dass an<strong>der</strong>e o<strong>der</strong> keine Anfor<strong>der</strong>ungen bestehen.<br />
An dieser Stelle seien noch einige Anmerkungen zur Konformität<br />
<strong>der</strong> Produkte mit den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Norm gemacht. Die Feststellung<br />
<strong>der</strong> Übereinstimmung mit <strong>der</strong> EN 459-1 geschieht unter<br />
Einbeziehung <strong>der</strong> im Teil 1 festgelegten Konformitäts kriterien<br />
und den im Teil 3 beschriebenen Methoden <strong>der</strong> Konformitätsbewertung.<br />
Der Anhang ZA im Teil 3 ist <strong>der</strong> Wegweiser hin zur<br />
Konformitätsbescheinigung. Die Konformitätskriterien in den Tabellen<br />
7, 14 und 27 geben die Prüfhäufigkeiten für die einzelnen<br />
Eigenschaften in <strong>der</strong> Eigenüberwachung an. Die Prüfergebnisse<br />
müssen mit den Anfor<strong>der</strong>ungen an die einzelnen Produktarten<br />
übereinstimmen. Nach einem Überprüfungszeitraum von 12 Monaten<br />
ist eine statistische Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse vorzunehmen.<br />
Diese ist im Anhang A im Teil 1 beschrieben und kann als<br />
Variablen- o<strong>der</strong> Attributprüfung erfolgen. Näheres hierzu ist auch<br />
im Teil 3 erläutert.<br />
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält <strong>der</strong> Hersteller von <strong>der</strong><br />
fremdüberwachenden Stelle ein neues Konformitätszertifikat.<br />
Dementsprechend muss <strong>der</strong> Hersteller die Konformitätserklärung<br />
und die CE-Kennzeichnung aller Baukalke aktualisieren.<br />
Die Einführung <strong>der</strong> neuen Baukalknorm wird vom BVK in einer<br />
Informationsveranstaltung für die Kalkindustrie eingehend vorgestellt<br />
und erläutert werden.<br />
EN 13282 – Hydraulischer Tragschichtbin<strong>der</strong> (HRB)<br />
Die in Deutschland marktübliche Produktgruppe <strong>der</strong> Misch bin<strong>der</strong><br />
fällt ebenso unter die Bauproduktenrichtlinie wie Baukalk o<strong>der</strong><br />
Gesteinskörnungen. Daher sind in <strong>der</strong> WG 14 zwei Normenteile<br />
erarbeitet worden, <strong>des</strong>sen Teil 1 zementbasierte und <strong>des</strong>sen Teil<br />
2 kalkbasierte Gemische für den Anwendungsbereich Erdarbeiten,<br />
Bodenstabilisierung und Boden verbesserung umfasst.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> in Teil 2 genormte normal erhärtende hydraulische<br />
Tragschichtbin<strong>der</strong> kann aus bis zu 70 % Feinkalk bestehen,<br />
woraus ein beachtliches Marktpotential resultiert. Generell<br />
handelt es sich bei allen Produkten um werkseitig hergestellte<br />
Mischungen, die den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung unterliegen.<br />
Die in <strong>der</strong> CEN-Umfrage von den Verbandsvertretern<br />
vorgebrachten technischen Kommentare sind berücksichtigt wor-<br />
Europäische Normung