Geschäftsbericht 2010/2011 des bundesverbandes der deutschen ...
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Kalk Bun<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> kalkindustrie e.V. Europäische Normung<br />
51<br />
Europäische Normen für Gesteinskörnungen<br />
Das TC 154 „Gesteinskörnungen“ hat im<br />
Herbst <strong>des</strong> vergangenen Jahres die Entwürfe <strong>der</strong> EN 12620 „Gesteinskörnungen<br />
für Beton“, EN 13043 „Gesteinskörnungen für<br />
Asphalt“, EN 13139 „Gesteinskörnungen für Mörtel“, EN 13242<br />
„Gesteinskörnungen für hydraulisch gebundene und ungebundene<br />
Gemische“ und EN 16236 „Bewertung <strong>der</strong> Konformität von<br />
Gesteinskörnungen“ verabschiedet. Diese Entwürfe wurden im<br />
Herbst <strong>2010</strong> übersetzt und werden im Frühjahr <strong>2011</strong> im Rahmen<br />
<strong>des</strong> Zustimmungs verfahrens (UAP) in den jeweiligen Lan<strong>des</strong>sprachen<br />
erscheinen. Die Einspruchsfrist für diese Normentwürfe wird<br />
Mitte <strong>des</strong> Jahres <strong>2011</strong> enden. Bei den Anfor<strong>der</strong>ungen an die Gesteinskörnungen,<br />
und somit auch an Kalkstein und Kalksteinmehl,<br />
haben keine Verän<strong>der</strong>ungen stattgefunden. Neu ist die EN 16236,<br />
die die bisherigen Anhänge <strong>der</strong> einzelnen Produktnormen, die die<br />
Festlegungen zur werkseigenen Produktionskontrolle enthielten,<br />
zusammenfasst. Auch hier sind – gegenüber den vorigen Fassungen<br />
<strong>der</strong> Normen – keine Verän<strong>der</strong>ungen in den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
durchgeführt worden.<br />
Die EN 13285 wurde in einer Arbeitsgruppe <strong>des</strong> TC 227 „Straßenbaustoffe“<br />
überarbeitet. Das TC 227 arbeitete bisher unter dem<br />
Mandat M124 „Straßenbaustoffe“. In diesem Mandat werden<br />
als betroffene Produkte bisher nur die Asphalte aufgeführt. Im<br />
Herbst <strong>2010</strong> wurde das Mandat M124 um die „ungebundenen<br />
Gemische“ (beschrieben in <strong>der</strong> EN 13285) erweitert. Dadurch wird<br />
zukünftig für die ungebundenen Gemische das gleiche Konformitätsnachweisverfahren<br />
wie für die Gesteinskörnungen gelten.<br />
Das bedeutet darüber hinaus, dass die bisherigen Regelungen für<br />
die Überwachung <strong>der</strong> ungebundenen Gemische, die TL G SoB‐StB,<br />
nach <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Mandatserweiterung in Deutschland<br />
nicht mehr gelten und zurückgezogen werden. Der Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Zurückziehung <strong>der</strong> TL G SoB‐StB ist noch nicht bekannt.<br />
Auf <strong>der</strong> Basis dieser neuen Produktnormen für die Gesteinskörnungen,<br />
wird auch das national geltende Regelwerk, die TL Gestein‐StB,<br />
überarbeitet werden müssen. Bei dieser Überarbeitung<br />
wird die Geschäftsstelle <strong>des</strong> BVK mitwirken, um die Belange <strong>des</strong><br />
Kalksteins und <strong>des</strong> Kalksteinmehls zu vertreten.<br />
Mit dem Ausgabedatum Dezember <strong>2010</strong> ist die DIN EN 13285<br />
„Ungebundene Gemische – Anfor<strong>der</strong>ungen“ erschienen. Diese<br />
Norm stellt ebenfalls das Ergebnis <strong>der</strong> Überarbeitung europäischer<br />
Normen dar. Inhaltlich sind keine Verän<strong>der</strong>ungen aufgetreten, sodass<br />
auch das entsprechende deutsche Regelwerk, die TL SoB‐StB,<br />
weiterhin unverän<strong>der</strong>t besteht. Damit ergeben sich für die Baustoffgemische<br />
für Schichten ohne Bindemittel aus Kalkstein keine<br />
Verän<strong>der</strong>ungen in den Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
Europäische Normung