editorial – jahresbericht 2012 - 2013 - Schweizerische Gesellschaft ...
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FORTBILDUNG<br />
SELF ASSESSMENT <strong>2013</strong><br />
Das 2. Self Assessment findet Samstag, 29. Juni <strong>2013</strong>, Inselspital,<br />
Bern, statt.<br />
Vorgehen<br />
Innerhalb von 4 Stunden müssen die gleichen 150 MC-Fragen<br />
beantwortet werden, welche den Facharztkandidaten vorgelegt<br />
werden. Die Auswertung erfolgt vorläufig ungewichtet,<br />
gleich wie bei den Facharztkandidaten. Es ist vorgesehen,<br />
mit Hilfe der so gesammelten Erfahrungen das Verfahren<br />
künftig besser auf die Anforderungen an den praktizierenden<br />
Orthopäden auszurichten und ein Auswertungssystem<br />
zu entwickeln, welches pro Kandidat bis zu maximal drei<br />
Schwerpunkte besonders gewichtet. Die Auswertung der<br />
Prüfungsergebnisse von Facharzttitelträgern, welche die Prüfung<br />
zum Zwecke des Self Assessment absolvieren, erfolgt<br />
durch das IML (Institut für Medizinische Lehre) in Bern. Die<br />
Resultate werden anonym ausgewertet und innerhalb der<br />
Gesamtauswertung anonym ausgewiesen, d.h. der Prüfungsabsolvent<br />
ist die einzige Person, die das persönliche<br />
Resultat kennt, Resultate von freiwilligen Prüfungsabsolventen<br />
werden weder dem Vorstand noch der Prüfungskommission<br />
der SGOT offengelegt. Selbstverständlich erhält jeder<br />
Prüfungsabsolvent eine detaillierte Auswertung, die ihm<br />
erlaubt, sich mit der Gesamtheit der Prüflinge zu vergleichen.<br />
Anmeldung<br />
Die Anmeldung zum Self Assessment erfolgt via Geschäftsstelle<br />
bis 31. Mai <strong>2013</strong>: info@sgotssto.ch.<br />
Catherine Perrin<br />
FORTBILDUNG: BENÖTIGEN SIE EIN FB-DIPLOM?<br />
„Seit dem 1. September 2007 ist das Medizinalberufegesetz<br />
(MedBG) in Kraft. Neu ist die Fortbildung unter den<br />
Berufspflichten aufgeführt, deren Verletzung mit Sanktionen<br />
geahndet wird. Zuständig dafür sind die kantonalen<br />
Gesundheitsdirektionen.<br />
TarMedSuisse akzeptiert neu das FB-Diplom als alternativen<br />
Nachweis anstelle der geforderten Fortbildung für einzelne<br />
Besitzstandpositionen.<br />
Das FB-Diplom gilt somit als genereller Standard für<br />
die Abrechnungsberechtigung im Fachgebiet sowie für<br />
Besitzstandpositionen.<br />
Wer kein gültiges Fortbildungsdiplom nachweisen kann, ist<br />
weiterhin verpflichtet, die FB einzelfallweise mittels myFMH<br />
zu deklarieren.“ (vgl. Factsheet TarMedSuisse vom 23.06.09)<br />
Aufruf<br />
Die Mitglieder werden eingeladen, die Selbstdeklaration auf<br />
www.cpconsulting.ch on-line auszufüllen bzw. zuzustellen.<br />
Mit der Selbstdeklaration bestätigen sie die absolvierte FB<br />
der Jahre 2010-<strong>2012</strong>. Das Diplom, welches in pdf-Form elektronisch<br />
zugestellt wird, ist für die Jahre <strong>2013</strong> <strong>–</strong> 2015 gültig.<br />
Dieser Aufruf richtet sich nur an die Mitglieder, welche die<br />
Selbstdeklaration noch nicht ausgefüllt haben.<br />
Der Besitz des FB-Diploms wird bei jedem aufgeführten Arzt<br />
auf der Webseite der FMH vermerkt, damit die Versicherer<br />
(und auch Patienten) dies einsehen können. Bis heute hat<br />
die Geschäftsstelle 475 FB-Dplome ausgestellt. Mit anderen<br />
Worten, es fehlen noch 170, davon jedoch können 9 wegen<br />
fehlender FB nicht ausgestellt werden (vgl. FB-Kontrolle<br />
nachfolgend).<br />
FB-KONTROLLE<br />
41 Mitglieder, die ihre Selbstdeklaration zugestellt hatten,<br />
wurden aufgefordert, ihre FB nachzuweisen. Die Kontrolle,<br />
welche nach dem Zufallsprinzip erfolgte, hat ergeben, dass<br />
von den 30 eingereichten Dossiers 9 Mitglieder die FB-Pflicht<br />
nicht erfüllen. Dies bedeutet, dass diesen Mitgliedern das<br />
FB-Diplom nicht ausgestellt werden kann. Sie laufen Gefahr,<br />
sogenannte Besitzstandspositionen nicht mehr abrechnen zu<br />
können. Zudem kann das Gesundheitsdepartement, das neu<br />
zuständig für die Kontrolle der FB Sanktionen erteilen, wenn<br />
die FB-Pflicht nicht ausgewiesen werden kann. Bussen können<br />
bis CHF 10000.00 betragen.<br />
Gestützt auf die im Gesetz (MedBG) verankerte Fortbildungspflicht<br />
hat die FMH im Jahr 2008 ihre Fortbildungsordnung<br />
FBO revidiert. Neu muss sich die FB an der aktuellen Berufstätigkeit<br />
ausrichten. Die FB-Pflicht bezieht sich demnach<br />
auch auf die Tätigkeit, die ausserhalb des erworbenen Facharzttitels<br />
liegen (also auch die Besitzstandpositionen).<br />
Mit der Revision der FBO hat die FMH 2008 einen neuen Standard<br />
definiert, der sich einfach kontrollieren lässt: Das Fortbildungsdiplom.<br />
Dabei gelten die im FB-Programm erwähnten<br />
Bedingungen: 25 Credits fachspezifische Kernfortbildung,<br />
25 Credits erweiterte Fortbildung, darunter fallen auch die<br />
Fortbildung für Besitzstandpositionen. Dazu kommen noch<br />
30 Stunden Selbststudium. Wer auf diese Weise 80 Stunden<br />
Fortbildung nachweist, erhält auf Anfrage ein FB-Diplom.<br />
FB-TAG <strong>2013</strong><br />
Unter der Leitung von Reinhard Elke, Präsident der Expertengruppe<br />
Hüfte, wurde am diesjährigen<br />
FB-Tag (19. Januar <strong>2013</strong>) folgendes Thema behandelt:<br />
• Hüftchirurgie, kritisch hinterfragt<br />
Mehr als 120 Orthopäden haben an dieser Veranstaltung teilgenommen.<br />
Wir danken Reinhard Elke und seinem Team für<br />
das exzellente Programm.<br />
FB-Tag 2014<br />
Der FB-Tag 2014 findet am 18. Januar in Bern statt. Die<br />
Expertengruppe „Fuss“ zeichnet für das<br />
Programm verantwortlich<br />
Olivier Borens<br />
Catherine Perrin<br />
17 SGOT | BULLETIN | AKTUELL NR 6 | MAI <strong>2013</strong>