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editorial – jahresbericht 2012 - 2013 - Schweizerische Gesellschaft ...

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JAHRESBEITRAG <strong>2013</strong><br />

Wir erlauben uns, Ihnen die Rechnung für den Jahresbeitrag<br />

<strong>2013</strong>, der für ordentliche Mitglieder um CHF 50.00 gekürzt<br />

wurde, zuzustellen. Für eine fristgerechte Begleichung wären<br />

wir Ihnen sehr dankbar.<br />

Andreas Egli<br />

› MITTEILUNGEN DES OMBUDSMANNES<br />

HAFTPFLICHTFÄLLE VERSUS AUFKLÄRUNG<br />

Am 5. April <strong>2013</strong> fand die Plenarversammlung der fmCh<br />

statt. Es wurde über die Situation der Haftpflichtpflichtfälle<br />

berichtet. Während bei den meisten Fachgebieten die Schadenfälle<br />

rückläufig sind, steigt die Zahl der Haftungsklagen in<br />

der Orthopädie an. Das deckt sich mit den Erfahrungen der<br />

aussergerichtlichen Gutachterstelle der FMH. Ohne auf Panik<br />

machen zu wollen, diese Entwicklung beunruhigt. Auch wenn<br />

immer noch der grössere Teil der Klagen unberechtigt ist, ein<br />

Behandlungsfehler verneint wird, der Abklärungsaufwand<br />

nimmt zu. Und damit werden die Prämien steigen, nicht nur<br />

für einzelne Betroffene, sondern für die gesamte „Risikogruppe<br />

Orthopädie“!<br />

Über die Gründe kann spekuliert werden. Klar ist: In der<br />

Orthopädie sind die meisten Resultate röntgendicht. Paradoxerweise<br />

sind auch gerade die jahrzehntelangen Erfolge<br />

der Orthopädie mitverantwortlich. Zum Beispiel die Endoprothetik,<br />

die zu lange in den schönsten Farben dargestellt<br />

wurde <strong>–</strong> meist von Orthopäden höchstpersönlich. Die Erwartungen<br />

der Bevölkerung übersteigen die Leistungsfähigkeit<br />

der Implantate und Methoden. Mehr Zurückhaltung und<br />

Objektivität in den Medien wäre dringend angezeigt. Bei der<br />

zweiten Erfolgstory, der arthroskopischen Chirurgie, kommt<br />

noch ein weiterer Faktor hinzu: Die zu lasche und zu rasche<br />

Indikationsstellung, angetrieben durch eine überbordende<br />

Bildgebung. Weil nur kleine Schnitte, weil durchs „Schlüsselloch“,<br />

wird der Eingriff banalisiert. Überhaupt stellt man bei<br />

der Durchsicht der FMH-Gutachten fest, dass nicht selten<br />

Bagatell-Eingriffe <strong>–</strong> so schnell nebenbei durchgeführt - sich<br />

zum Haftplicht-Gau ausweiten. Die Diskussion über die Indikationenqualität<br />

muss dringend geführt werden!<br />

Als Wichtigstes sei einmal mehr an die Aufklärungspflicht<br />

erinnert! Die ausgebliebene oder nicht dokumentierte Aufklärung<br />

ist das Einfallstor für den Patientenanwalt. Es ist in<br />

der heutigen Zeit unverständlich, dass die ärztliche Haftung<br />

bejaht werden muss, weil nicht oder ungenügend aufgeklärt<br />

wurde. Ohne Einwilligung gilt jede invasive Behandlung <strong>–</strong><br />

nicht nur Operationen, auch Infiltrationen und Punktionen<br />

- als Körperverletzung. Da widerrechtlich, haftet der Arzt für<br />

alle Schäden, nicht nur für begangene Behandlungsfehler,<br />

auch für übliche Komplikationen, zum Beispiel für einen<br />

Infekt nach korrekt ausgeführter Hallux-Operation. Eine weitere<br />

bedrohliche Besonderheit ist die Quasi-Beweisumkehr.<br />

Einen Behandlungsfehler muss der Patient dem Arzt nachweisen.<br />

Den Beweis, den Patienten genügend aufgeklärt zu<br />

haben, muss der Arzt erbringen. Fehlt dieser Beweis, kann<br />

sich der Patient aufwändige Gutachten zum Nachweis eines<br />

Behandlungsfehlers sparen.<br />

Die Aufklärung beinhaltet vier Bereiche:<br />

1. Die Behandlungsaufklärung<br />

Orthopädische Behandlungen lassen sich naturgemäss ohne<br />

Probleme erklären. Meist stehen Röntgenbilder, oft Modelle<br />

zur Verfügung. Auch das Zeichnen ist dem Orthopäden nicht<br />

fremd. Die Kopien dieser „Gemälde“ eignen sich bestens als<br />

Dokumentation in der Krankengeschichte. Die Erwähnung<br />

von Alternativen, z.B. konservative Massnahmen, sollte nicht<br />

vergessen werden!<br />

2. Die Aufklärung über Komplikationen<br />

Auch diese ist jedem klar. Diskussionen gibt es immer wieder,<br />

wie weit diese zu gehen hat. Als Regel (für die der Ombudsmann<br />

nicht behaftet werden darf!!) gilt: Über Komplikationen, die seltener<br />

als 0.5% vorkommen, muss nicht aufgeklärt werden.<br />

3. Die Sicherungsaufklärung<br />

Diese soll über die Sicherheitsvorkehrungen informieren:<br />

wie lange Stockentlastung, wie lange nicht ins Wasser, wie<br />

lange Thromboseprophylaxe, etc. Immer häufiger wird beim<br />

Auftreten von Komplikationen moniert, man sei über Nachbehandlung<br />

und Vorsichtsmassnahmen ungenügend informiert<br />

worden. Gerade bei Endoprothesen wird immer beliebter und<br />

öfters dem Arzt die Schuld für Komplikationen angehängt.<br />

4. Die Aufklärung in wirtschaftlichen Belangen<br />

Die Verschreibung eines Medikamentes, das nicht kassenpflichtig<br />

ist, die Aufnahme in eine Zimmerklasse, die durch<br />

die Versicherung nicht gedeckt ist, ja sogar die Verlegung<br />

in ein anderes Spital, die nach den DRG-Regeln nicht indiziert<br />

ist, kann zur Haftungsfrage werden. Wer einmal für die<br />

Unterlassung der Aufklärung in wirtschaftlichen Belangen zur<br />

Kasse gebeten wurde (wie der Ombudsmann selbst), wird<br />

dies nie mehr vergessen.<br />

Josef E. Brandenberg<br />

18 SGOT | BULLETIN | AKTUELL NR 6 | MAI <strong>2013</strong>

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