editorial – jahresbericht 2012 - 2013 - Schweizerische Gesellschaft ...
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JAHRESBEITRAG <strong>2013</strong><br />
Wir erlauben uns, Ihnen die Rechnung für den Jahresbeitrag<br />
<strong>2013</strong>, der für ordentliche Mitglieder um CHF 50.00 gekürzt<br />
wurde, zuzustellen. Für eine fristgerechte Begleichung wären<br />
wir Ihnen sehr dankbar.<br />
Andreas Egli<br />
› MITTEILUNGEN DES OMBUDSMANNES<br />
HAFTPFLICHTFÄLLE VERSUS AUFKLÄRUNG<br />
Am 5. April <strong>2013</strong> fand die Plenarversammlung der fmCh<br />
statt. Es wurde über die Situation der Haftpflichtpflichtfälle<br />
berichtet. Während bei den meisten Fachgebieten die Schadenfälle<br />
rückläufig sind, steigt die Zahl der Haftungsklagen in<br />
der Orthopädie an. Das deckt sich mit den Erfahrungen der<br />
aussergerichtlichen Gutachterstelle der FMH. Ohne auf Panik<br />
machen zu wollen, diese Entwicklung beunruhigt. Auch wenn<br />
immer noch der grössere Teil der Klagen unberechtigt ist, ein<br />
Behandlungsfehler verneint wird, der Abklärungsaufwand<br />
nimmt zu. Und damit werden die Prämien steigen, nicht nur<br />
für einzelne Betroffene, sondern für die gesamte „Risikogruppe<br />
Orthopädie“!<br />
Über die Gründe kann spekuliert werden. Klar ist: In der<br />
Orthopädie sind die meisten Resultate röntgendicht. Paradoxerweise<br />
sind auch gerade die jahrzehntelangen Erfolge<br />
der Orthopädie mitverantwortlich. Zum Beispiel die Endoprothetik,<br />
die zu lange in den schönsten Farben dargestellt<br />
wurde <strong>–</strong> meist von Orthopäden höchstpersönlich. Die Erwartungen<br />
der Bevölkerung übersteigen die Leistungsfähigkeit<br />
der Implantate und Methoden. Mehr Zurückhaltung und<br />
Objektivität in den Medien wäre dringend angezeigt. Bei der<br />
zweiten Erfolgstory, der arthroskopischen Chirurgie, kommt<br />
noch ein weiterer Faktor hinzu: Die zu lasche und zu rasche<br />
Indikationsstellung, angetrieben durch eine überbordende<br />
Bildgebung. Weil nur kleine Schnitte, weil durchs „Schlüsselloch“,<br />
wird der Eingriff banalisiert. Überhaupt stellt man bei<br />
der Durchsicht der FMH-Gutachten fest, dass nicht selten<br />
Bagatell-Eingriffe <strong>–</strong> so schnell nebenbei durchgeführt - sich<br />
zum Haftplicht-Gau ausweiten. Die Diskussion über die Indikationenqualität<br />
muss dringend geführt werden!<br />
Als Wichtigstes sei einmal mehr an die Aufklärungspflicht<br />
erinnert! Die ausgebliebene oder nicht dokumentierte Aufklärung<br />
ist das Einfallstor für den Patientenanwalt. Es ist in<br />
der heutigen Zeit unverständlich, dass die ärztliche Haftung<br />
bejaht werden muss, weil nicht oder ungenügend aufgeklärt<br />
wurde. Ohne Einwilligung gilt jede invasive Behandlung <strong>–</strong><br />
nicht nur Operationen, auch Infiltrationen und Punktionen<br />
- als Körperverletzung. Da widerrechtlich, haftet der Arzt für<br />
alle Schäden, nicht nur für begangene Behandlungsfehler,<br />
auch für übliche Komplikationen, zum Beispiel für einen<br />
Infekt nach korrekt ausgeführter Hallux-Operation. Eine weitere<br />
bedrohliche Besonderheit ist die Quasi-Beweisumkehr.<br />
Einen Behandlungsfehler muss der Patient dem Arzt nachweisen.<br />
Den Beweis, den Patienten genügend aufgeklärt zu<br />
haben, muss der Arzt erbringen. Fehlt dieser Beweis, kann<br />
sich der Patient aufwändige Gutachten zum Nachweis eines<br />
Behandlungsfehlers sparen.<br />
Die Aufklärung beinhaltet vier Bereiche:<br />
1. Die Behandlungsaufklärung<br />
Orthopädische Behandlungen lassen sich naturgemäss ohne<br />
Probleme erklären. Meist stehen Röntgenbilder, oft Modelle<br />
zur Verfügung. Auch das Zeichnen ist dem Orthopäden nicht<br />
fremd. Die Kopien dieser „Gemälde“ eignen sich bestens als<br />
Dokumentation in der Krankengeschichte. Die Erwähnung<br />
von Alternativen, z.B. konservative Massnahmen, sollte nicht<br />
vergessen werden!<br />
2. Die Aufklärung über Komplikationen<br />
Auch diese ist jedem klar. Diskussionen gibt es immer wieder,<br />
wie weit diese zu gehen hat. Als Regel (für die der Ombudsmann<br />
nicht behaftet werden darf!!) gilt: Über Komplikationen, die seltener<br />
als 0.5% vorkommen, muss nicht aufgeklärt werden.<br />
3. Die Sicherungsaufklärung<br />
Diese soll über die Sicherheitsvorkehrungen informieren:<br />
wie lange Stockentlastung, wie lange nicht ins Wasser, wie<br />
lange Thromboseprophylaxe, etc. Immer häufiger wird beim<br />
Auftreten von Komplikationen moniert, man sei über Nachbehandlung<br />
und Vorsichtsmassnahmen ungenügend informiert<br />
worden. Gerade bei Endoprothesen wird immer beliebter und<br />
öfters dem Arzt die Schuld für Komplikationen angehängt.<br />
4. Die Aufklärung in wirtschaftlichen Belangen<br />
Die Verschreibung eines Medikamentes, das nicht kassenpflichtig<br />
ist, die Aufnahme in eine Zimmerklasse, die durch<br />
die Versicherung nicht gedeckt ist, ja sogar die Verlegung<br />
in ein anderes Spital, die nach den DRG-Regeln nicht indiziert<br />
ist, kann zur Haftungsfrage werden. Wer einmal für die<br />
Unterlassung der Aufklärung in wirtschaftlichen Belangen zur<br />
Kasse gebeten wurde (wie der Ombudsmann selbst), wird<br />
dies nie mehr vergessen.<br />
Josef E. Brandenberg<br />
18 SGOT | BULLETIN | AKTUELL NR 6 | MAI <strong>2013</strong>