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editorial – jahresbericht 2012 - 2013 - Schweizerische Gesellschaft ...

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Damit ein medizinisches Gutachten diese rechtlichen Ansprüche<br />

erfüllt, wird folgender Aufbau erwartet:<br />

a) Einleitung und Begründung für Gutachtenauftrag<br />

b) Aktenlage<br />

c) subjektive Angaben der versicherten Person<br />

d) objektive Befunde<br />

e) Diagnosen<br />

<strong>–</strong> mit Auswirkung auf Arbeitsfähigkeit<br />

<strong>–</strong> ohne Auswirkung auf Arbeitsfähigkeit<br />

f) fachspezifische Stellungnahme mit schlüssiger Begründung<br />

der Arbeitsfähigkeit in zuletzt ausgeübter und leidensangepasster<br />

Tätigkeit im zeitlichen Verlauf<br />

g) Nennung medizinischer Massnahmen, die die Arbeitsfähigkeit<br />

substanziell verbessern<br />

Auswahl externer Gutachter:<br />

- Facharzttitel: der Gutachter verfügt über einen anerkannten<br />

Facharzttitel auf dem für die Begutachtung relevanten<br />

Gebiet<br />

- Subspezialität: der Gutachter verfügt, nebst der geeigneten<br />

Facharztrichtung, nachweislich über spezielle<br />

Kenntnisse auf dem für die Begutachtung im Einzelfall<br />

relevanten Teilgebiet (belegt z.B. durch Publikationen<br />

oder früher auf demselben Teilgebiet angefertigte, qualitativ<br />

hochstehende Gutachten), falls dies erforderlich ist<br />

(z.B. Epileptologe)<br />

- Versicherungsmedizinische Kompetenz: von Vorteil,<br />

jedoch nicht Bedingung, sind Zusatzausbildungen wie<br />

MAS Versicherungsmedizin, UPIM Versicherungsmedizin,<br />

SIM-Zertifikat Medizinischer Gutachter, SIM-Zertifikat,<br />

Arbeitsfähigkeitsassessor, FMH-Fähigkeitsausweis<br />

Vertrauensarzt oder vergleichbare im In- oder Ausland<br />

erworbene Fachkompetenzen auf dem Gebiet der<br />

Versicherungsmedizin<br />

- Sprachkompetenz: Der Gutachter kann sich in der Sprache<br />

des Exploranden mit diesem so verständigen, dass<br />

sprachkenntnisbedingte Unsicherheiten ausgeräumt sind.<br />

Im Zweifelsfall ist ein professioneller Übersetzungsdienst<br />

einzuschalten. Die der Begutachtung zugrundeliegenden<br />

Dokumente werden bei Bedarf übersetzt.<br />

Aktengutachten angefordert wurde, etc) nimmt der Gutachter<br />

mit dem Auftraggeber Kontakt auf und führt das<br />

Gutachten erst durch, wenn die offenen Punkte geklärt<br />

sind. Hier ist klar auf die Gefahr der Medikalisierungstendenz<br />

nicht-medizinischer Probleme hinzuweisen, und<br />

die Wichtigkeit zu unterstreichen, dass sich Mediziner<br />

lediglich zu medizinischen Sachverhalten zu äussern<br />

haben, und die Aussagekraft eines Gutachtens nachhaltig<br />

geschwächt wird, wenn die Grenzen der Medizin, rsp.<br />

der eigenen Fachrichtung überschritten werden.<br />

(Zusammengestellt aus diversen Unterlagen von SUVA,<br />

IV, SIM)<br />

Weiterführende Links:<br />

Versicherungsmedizin<br />

Was ist wo zu finden? Eine nicht abschliessende Auswahl:<br />

Suva:<br />

Wegleitung durch die Unfallversicherung:<br />

http://www.suva.ch/startseite-suva/service-suva/informationsmittel-suva/informationsmittel-versicherung-suva.htm<br />

Versicherungsmedizin Suva, inkl. Vorlesungen Uni Bern:<br />

http://www.suva.ch/startseite-suva/unfall-suva/versicherungsmedizin-suva.htm<br />

Swiss Insurance Medicine:<br />

http://www.swiss-insurance-medicine.ch/<br />

Brochuren AUF; e-learning etc.:<br />

http://www.swiss-insurance-medicine.ch/index.php?MenuI<br />

D=144&UserID=1&ContentID=66<br />

asim (Academy of Swiss Insurance Medicine):<br />

http://www.asim.unibas.ch/index.cfm<br />

Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie:<br />

http://www.wig.zhaw.ch/<br />

<strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Traumatologie und<br />

Versicherungsmedizin:<br />

http://www.sgtv.org/<br />

<strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> der Vertrauensärzte:<br />

http://www.vertrauensaerzte.ch/<br />

Marc Daniel Zumstein<br />

- Fragestellung: Sollte diese für den Gutachter nicht<br />

genügend verständlich sein, oder hat der Gutachter<br />

Vorschläge betreffend der Vorgehensweise der Begutachtung<br />

(weitere Fachdisziplinen, welche beizuziehen<br />

wären; Untersuchung des Exploranden, wo lediglich ein<br />

20 SGOT | BULLETIN | AKTUELL NR 6 | MAI <strong>2013</strong>

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