editorial – jahresbericht 2012 - 2013 - Schweizerische Gesellschaft ...
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Damit ein medizinisches Gutachten diese rechtlichen Ansprüche<br />
erfüllt, wird folgender Aufbau erwartet:<br />
a) Einleitung und Begründung für Gutachtenauftrag<br />
b) Aktenlage<br />
c) subjektive Angaben der versicherten Person<br />
d) objektive Befunde<br />
e) Diagnosen<br />
<strong>–</strong> mit Auswirkung auf Arbeitsfähigkeit<br />
<strong>–</strong> ohne Auswirkung auf Arbeitsfähigkeit<br />
f) fachspezifische Stellungnahme mit schlüssiger Begründung<br />
der Arbeitsfähigkeit in zuletzt ausgeübter und leidensangepasster<br />
Tätigkeit im zeitlichen Verlauf<br />
g) Nennung medizinischer Massnahmen, die die Arbeitsfähigkeit<br />
substanziell verbessern<br />
Auswahl externer Gutachter:<br />
- Facharzttitel: der Gutachter verfügt über einen anerkannten<br />
Facharzttitel auf dem für die Begutachtung relevanten<br />
Gebiet<br />
- Subspezialität: der Gutachter verfügt, nebst der geeigneten<br />
Facharztrichtung, nachweislich über spezielle<br />
Kenntnisse auf dem für die Begutachtung im Einzelfall<br />
relevanten Teilgebiet (belegt z.B. durch Publikationen<br />
oder früher auf demselben Teilgebiet angefertigte, qualitativ<br />
hochstehende Gutachten), falls dies erforderlich ist<br />
(z.B. Epileptologe)<br />
- Versicherungsmedizinische Kompetenz: von Vorteil,<br />
jedoch nicht Bedingung, sind Zusatzausbildungen wie<br />
MAS Versicherungsmedizin, UPIM Versicherungsmedizin,<br />
SIM-Zertifikat Medizinischer Gutachter, SIM-Zertifikat,<br />
Arbeitsfähigkeitsassessor, FMH-Fähigkeitsausweis<br />
Vertrauensarzt oder vergleichbare im In- oder Ausland<br />
erworbene Fachkompetenzen auf dem Gebiet der<br />
Versicherungsmedizin<br />
- Sprachkompetenz: Der Gutachter kann sich in der Sprache<br />
des Exploranden mit diesem so verständigen, dass<br />
sprachkenntnisbedingte Unsicherheiten ausgeräumt sind.<br />
Im Zweifelsfall ist ein professioneller Übersetzungsdienst<br />
einzuschalten. Die der Begutachtung zugrundeliegenden<br />
Dokumente werden bei Bedarf übersetzt.<br />
Aktengutachten angefordert wurde, etc) nimmt der Gutachter<br />
mit dem Auftraggeber Kontakt auf und führt das<br />
Gutachten erst durch, wenn die offenen Punkte geklärt<br />
sind. Hier ist klar auf die Gefahr der Medikalisierungstendenz<br />
nicht-medizinischer Probleme hinzuweisen, und<br />
die Wichtigkeit zu unterstreichen, dass sich Mediziner<br />
lediglich zu medizinischen Sachverhalten zu äussern<br />
haben, und die Aussagekraft eines Gutachtens nachhaltig<br />
geschwächt wird, wenn die Grenzen der Medizin, rsp.<br />
der eigenen Fachrichtung überschritten werden.<br />
(Zusammengestellt aus diversen Unterlagen von SUVA,<br />
IV, SIM)<br />
Weiterführende Links:<br />
Versicherungsmedizin<br />
Was ist wo zu finden? Eine nicht abschliessende Auswahl:<br />
Suva:<br />
Wegleitung durch die Unfallversicherung:<br />
http://www.suva.ch/startseite-suva/service-suva/informationsmittel-suva/informationsmittel-versicherung-suva.htm<br />
Versicherungsmedizin Suva, inkl. Vorlesungen Uni Bern:<br />
http://www.suva.ch/startseite-suva/unfall-suva/versicherungsmedizin-suva.htm<br />
Swiss Insurance Medicine:<br />
http://www.swiss-insurance-medicine.ch/<br />
Brochuren AUF; e-learning etc.:<br />
http://www.swiss-insurance-medicine.ch/index.php?MenuI<br />
D=144&UserID=1&ContentID=66<br />
asim (Academy of Swiss Insurance Medicine):<br />
http://www.asim.unibas.ch/index.cfm<br />
Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie:<br />
http://www.wig.zhaw.ch/<br />
<strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Traumatologie und<br />
Versicherungsmedizin:<br />
http://www.sgtv.org/<br />
<strong>Schweizerische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> der Vertrauensärzte:<br />
http://www.vertrauensaerzte.ch/<br />
Marc Daniel Zumstein<br />
- Fragestellung: Sollte diese für den Gutachter nicht<br />
genügend verständlich sein, oder hat der Gutachter<br />
Vorschläge betreffend der Vorgehensweise der Begutachtung<br />
(weitere Fachdisziplinen, welche beizuziehen<br />
wären; Untersuchung des Exploranden, wo lediglich ein<br />
20 SGOT | BULLETIN | AKTUELL NR 6 | MAI <strong>2013</strong>