Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen
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3. »<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>2002</strong>«<br />
Der Pathologe kann insbesondere mit Methoden der pathologischen<br />
Anatomie und Histologie Veränderungen an Geweben<br />
und Organen feststellen, die zu Funktionsstörungen oder Beeinträchtigungen<br />
des Wohlbefindens der Tiere bis hin zu Leiden und<br />
Schmerzen geführt haben und damit Beweise für tierschutzwidriges<br />
Verhalten von Tierhaltern liefern (Abb. 3.7). Mit Sachverständigengutachten<br />
unterstützt er Juristen bei der Ahndung von Verstößen<br />
gegen Tierschutzvorschriften und den Gesetzgeber bei der<br />
Erarbeitung von Rechtsvorschriften und Empfehlungen, die z. B.<br />
Eingriffe an Tieren regeln oder die ethische Vertretbarkeit eines<br />
vernünftigen Grundes zum Töten eines Tieres regeln.<br />
Die erstmals im Jahresbericht 1990 des ehemaligen Staatlichen<br />
Veterinäruntersuchungsamtes Oldenburg vorgeschlagene Schaffung<br />
einer Organisationseinheit, die in <strong>Niedersachsen</strong> primär tierschutzrelevante<br />
Untersuchungen durchführt und Problemstellungen<br />
bearbeitet, wurde 1995 in Form des »Tierschutzdienstes <strong>Niedersachsen</strong>«<br />
realisiert. Durch die Zusammenführung mit den Fachbereichen<br />
»Pathologie« der damaligen Veterinäruntersuchungsämter<br />
Oldenburg und Hannover im LAVES ist gewährleistet, dass<br />
zukünftig Fragen, die den Tierschutz betreffen, unbürokratisch,<br />
effizient und schneller bearbeitet werden.<br />
••• Neue Betäubungs- und Tötungsverfahren<br />
Zu den Bekämpfungsmaßnahmen im akuten Seuchenfall gehört<br />
auch das Töten von Tieren. Aber auch in solchen Fällen darf<br />
den Tieren nicht unnötiges Leid oder Schmerzen zugefügt werden.<br />
Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung müssen deshalb<br />
sorgfältig tierschutzgerechte Tötungsmethoden entwickelt und<br />
vorbereitet werden, die im Falle eines Seuchen<strong>aus</strong>bruchs kurzfristig<br />
und sicher auch bei großen Tierzahlen eingesetzt werden<br />
können, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu verhindern.<br />
Bislang verwendete Verfahren bei Geflügel haben sich als zu<br />
aufwändig, unsicher und nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz<br />
erwiesen. Im Jahr <strong>2002</strong> wurde deshalb eine Anlage zur<br />
tierschutzgerechten Tötung von Geflügel durch Kohlenmonoxid<br />
im Seuchenfall weiterentwickelt. Anfragen von anderen Bundesländern<br />
und EU-Mitgliedsländern bezüglich des hier entwickelten<br />
Verfahrens zeigen, dass der richtige Weg eingeschlagen ist. An<br />
einer Optimierung wird weiter gearbeitet.<br />
Inzwischen wird ein genehmigter Tierversuch zum tierschutzgerechten<br />
elektrischen Betäuben und Töten von Pelztieren<br />
technisch begleitet. Pelztiere dürfen nach dem Tierschutzgesetz<br />
bislang nur mit Kohlenmonoxid bzw. durch ein Betäubungsmittel<br />
(z. B. Chloroform) betäubt und getötet werden. Diese Verfahren<br />
sind jedoch für die beteiligten Menschen gesundheitlich bedenklich.<br />
Erste Tests sind vielversprechend; das Verfahren wird im kommenden<br />
Jahr noch weiter entwickelt.<br />
Abbildung 3.7: Knochenpräparat von Teilen der Vordergliedmaße<br />
eines Rindes (Mittelhand- und Fesselbeinknochen),<br />
welches Wucherungen der Knochenoberfläche als Ausdruck<br />
einer langanhaltenden (chronischen) Entzündung der<br />
Knochenhaut aufweist. Entzündungen der Knochenhaut<br />
sind mit hochgradigen, in diesem Falle langanhaltenden<br />
Schmerzen verbunden.<br />
••• Geflügel: tierschutzgerechte Haltungsformen<br />
Aus der Umstrukturierung der Legehennenhaltung hat sich im<br />
Tierschutzdienst des LAVES ein hoher Beratungsbedarf im Jahr<br />
<strong>2002</strong> entwickelt:<br />
Die Gestaltung alternativer Hennenhaltungssysteme, insbesondere<br />
zur Boden-, Volieren- und Freilandhaltung gehörte zur<br />
zentralen Frage. Derzeit sind eine Vielzahl von Stalleinrichtungen<br />
in verschiedenen Ausführungen auf dem Markt. Der Amtstierarzt<br />
bzw. die Amtstierärztin muss beurteilen, ob sie die Anforderungen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und damit eine tiergerechte<br />
Haltung möglich ist. Diskutiert wird ein Prüfverfahren für<br />
serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen, wie es z. B. in der<br />
Schweiz und in Schweden auf der Basis praktischer Erfahrungen<br />
entwickelt wurde. Ein solcher »TÜV für Stalleinrichtungen«<br />
würde sehr zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns beitragen.<br />
Außerdem hätten Hersteller Planungssicherheit und<br />
könnten bei einmal genehmigten Einrichtungen mit deutlich kürzeren<br />
Bearbeitungszeiten rechnen.<br />
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