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Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen

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3. »<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>2002</strong>«<br />

Der Pathologe kann insbesondere mit Methoden der pathologischen<br />

Anatomie und Histologie Veränderungen an Geweben<br />

und Organen feststellen, die zu Funktionsstörungen oder Beeinträchtigungen<br />

des Wohlbefindens der Tiere bis hin zu Leiden und<br />

Schmerzen geführt haben und damit Beweise für tierschutzwidriges<br />

Verhalten von Tierhaltern liefern (Abb. 3.7). Mit Sachverständigengutachten<br />

unterstützt er Juristen bei der Ahndung von Verstößen<br />

gegen Tierschutzvorschriften und den Gesetzgeber bei der<br />

Erarbeitung von Rechtsvorschriften und Empfehlungen, die z. B.<br />

Eingriffe an Tieren regeln oder die ethische Vertretbarkeit eines<br />

vernünftigen Grundes zum Töten eines Tieres regeln.<br />

Die erstmals im Jahresbericht 1990 des ehemaligen Staatlichen<br />

Veterinäruntersuchungsamtes Oldenburg vorgeschlagene Schaffung<br />

einer Organisationseinheit, die in <strong>Niedersachsen</strong> primär tierschutzrelevante<br />

Untersuchungen durchführt und Problemstellungen<br />

bearbeitet, wurde 1995 in Form des »Tierschutzdienstes <strong>Niedersachsen</strong>«<br />

realisiert. Durch die Zusammenführung mit den Fachbereichen<br />

»Pathologie« der damaligen Veterinäruntersuchungsämter<br />

Oldenburg und Hannover im LAVES ist gewährleistet, dass<br />

zukünftig Fragen, die den Tierschutz betreffen, unbürokratisch,<br />

effizient und schneller bearbeitet werden.<br />

••• Neue Betäubungs- und Tötungsverfahren<br />

Zu den Bekämpfungsmaßnahmen im akuten Seuchenfall gehört<br />

auch das Töten von Tieren. Aber auch in solchen Fällen darf<br />

den Tieren nicht unnötiges Leid oder Schmerzen zugefügt werden.<br />

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung müssen deshalb<br />

sorgfältig tierschutzgerechte Tötungsmethoden entwickelt und<br />

vorbereitet werden, die im Falle eines Seuchen<strong>aus</strong>bruchs kurzfristig<br />

und sicher auch bei großen Tierzahlen eingesetzt werden<br />

können, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu verhindern.<br />

Bislang verwendete Verfahren bei Geflügel haben sich als zu<br />

aufwändig, unsicher und nicht im Einklang mit dem Tierschutzgesetz<br />

erwiesen. Im Jahr <strong>2002</strong> wurde deshalb eine Anlage zur<br />

tierschutzgerechten Tötung von Geflügel durch Kohlenmonoxid<br />

im Seuchenfall weiterentwickelt. Anfragen von anderen Bundesländern<br />

und EU-Mitgliedsländern bezüglich des hier entwickelten<br />

Verfahrens zeigen, dass der richtige Weg eingeschlagen ist. An<br />

einer Optimierung wird weiter gearbeitet.<br />

Inzwischen wird ein genehmigter Tierversuch zum tierschutzgerechten<br />

elektrischen Betäuben und Töten von Pelztieren<br />

technisch begleitet. Pelztiere dürfen nach dem Tierschutzgesetz<br />

bislang nur mit Kohlenmonoxid bzw. durch ein Betäubungsmittel<br />

(z. B. Chloroform) betäubt und getötet werden. Diese Verfahren<br />

sind jedoch für die beteiligten Menschen gesundheitlich bedenklich.<br />

Erste Tests sind vielversprechend; das Verfahren wird im kommenden<br />

Jahr noch weiter entwickelt.<br />

Abbildung 3.7: Knochenpräparat von Teilen der Vordergliedmaße<br />

eines Rindes (Mittelhand- und Fesselbeinknochen),<br />

welches Wucherungen der Knochenoberfläche als Ausdruck<br />

einer langanhaltenden (chronischen) Entzündung der<br />

Knochenhaut aufweist. Entzündungen der Knochenhaut<br />

sind mit hochgradigen, in diesem Falle langanhaltenden<br />

Schmerzen verbunden.<br />

••• Geflügel: tierschutzgerechte Haltungsformen<br />

Aus der Umstrukturierung der Legehennenhaltung hat sich im<br />

Tierschutzdienst des LAVES ein hoher Beratungsbedarf im Jahr<br />

<strong>2002</strong> entwickelt:<br />

Die Gestaltung alternativer Hennenhaltungssysteme, insbesondere<br />

zur Boden-, Volieren- und Freilandhaltung gehörte zur<br />

zentralen Frage. Derzeit sind eine Vielzahl von Stalleinrichtungen<br />

in verschiedenen Ausführungen auf dem Markt. Der Amtstierarzt<br />

bzw. die Amtstierärztin muss beurteilen, ob sie die Anforderungen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und damit eine tiergerechte<br />

Haltung möglich ist. Diskutiert wird ein Prüfverfahren für<br />

serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen, wie es z. B. in der<br />

Schweiz und in Schweden auf der Basis praktischer Erfahrungen<br />

entwickelt wurde. Ein solcher »TÜV für Stalleinrichtungen«<br />

würde sehr zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns beitragen.<br />

Außerdem hätten Hersteller Planungssicherheit und<br />

könnten bei einmal genehmigten Einrichtungen mit deutlich kürzeren<br />

Bearbeitungszeiten rechnen.<br />

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