Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen
Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen
Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3. »<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>2002</strong>«<br />
Überprüfung der dortigen Dokumente <strong>aus</strong> den Eigenkontrollen<br />
und amtliche Probenahmen 2 . Dabei wird festgestellt, ob die<br />
hygienische Qualität 3 der produzierten Lebensmittel allen Anforderungen<br />
genügt und ob es im Produktionsablauf Mängel hinsichtlich<br />
der Lebensmittelsicherheit gibt. Diese zweite oder mittlere<br />
Stufe des Kontrollsystems hat sich unter dem Begriff »Kontrolle<br />
der Kontrolle« etabliert. Als Grundsatz ist sie schon lange vor<br />
Veröffentlichung der Lebensmittelhygienerichtlinie 93/43/EWG<br />
bereits 1989 in der Veterinärkontrollrichtlinie 89/662/EWG 4 festgelegt<br />
worden.<br />
Neben der notwendigen Kontrollfunktion der Behörden erfordert<br />
das Funktionieren der »Kontrolle der Kontrolle« vor allem<br />
auch eine gegenseitig vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen<br />
Behörden und Herstellern. In der Fachsprache wird dieses Prinzip<br />
sehr anschaulich als »Gekoppelte Verantwortlichkeit« bezeichnet.<br />
Die Häufigkeit und Tiefe der behördlichen Kontrolle richtet sich<br />
neben Faktoren wie Produktart, Betriebsgröße und Produktionsmenge<br />
ganz entscheidend nach der Qualität und den Ergebnissen<br />
des betrieblichen Eigenkontrollsystems. Der Lebensmittelkontrolldienst<br />
des LAVES unterstützt die kommunalen Behörden bei<br />
ihrer Kontrolltätigkeit durch die Erarbeitung von Ausführungshinweisen<br />
für Inspektionen und die Teilnahme seiner Sachverständigen<br />
bei Betriebskontrollen.<br />
In <strong>Niedersachsen</strong> wurden auf Initiative des Ministeriums für<br />
den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
von Fachleuten der Aufsichtsbehörden und der staatlichen<br />
Untersuchungsstellen vorbildliche einheitliche und verbindliche<br />
Ausführungshinweise für die amtlichen Kontrollen erarbeitet.<br />
Dies wurde – gerade auch von Herstellern – sehr begrüßt, denn<br />
die Hinweise dienen als Hilfestellung für die eigenen Kontrollund<br />
Dokumentationspflichten und die Kooperation mit den Behörden.<br />
Zur Zeit existieren sie für die Überwachung der Fleischgewinnung<br />
(Schlacht- und Zerlegebetriebe), Milchbearbeitungs- und<br />
-verarbeitungsbetriebe und Eiproduktbetriebe. Für weitere Bereiche,<br />
wie z. B. Fleischerzeugnisse, sind sie in Vorbereitung bzw. Bearbeitung.<br />
Die bereits vorhandenen Ausführungshinweise werden<br />
fortlaufend an rechtliche und technische Entwicklungen angepasst,<br />
um ihr hohes Niveau zu sichern.<br />
Die Europäische Union überprüft durch Inspektionen in den<br />
Mitgliedstaaten, ob die nationalen Überwachungssysteme geeignet<br />
sind, die EU-Rechtsvorschriften für die Futter- und Lebensmittelerzeugung<br />
und Produktion sowie im Handel durchzusetzen.<br />
Zuständig dafür ist das EU-Lebensmittel- und Veterinäramt in<br />
Dublin. Dadurch unterliegt auch die Überwachungsebene einer<br />
regelmäßigen Kontrolle (obere Stufe des Kontrollsystems).<br />
2 Proben <strong>aus</strong> <strong>Niedersachsen</strong> werden in den Laboratorien des LAVES untersucht.<br />
Sie sind dafür mit qualifiziertem Personal und hochwertigen geeigneten Apparaten<br />
<strong>aus</strong>gerüstet.<br />
3 Unter dem Begriff »Hygienische Qualität« sind alle Aspekte summiert, die<br />
mögliche gesundheitliche Risiken beim Verzehr von Lebensmitteln beschreiben.<br />
In erster Linie handelt es sich um pathogene Mikroorganismen wie Salmonellen,<br />
EHEC u. v. a. sowie um Rückstände und chemische organische wie auch anorganische<br />
Kontaminanten. Die Überprüfung der stofflichen Beschaffenheit<br />
(Zusammensetzung) und Kennzeichnung der Lebensmittel besetzt einen eigenen<br />
Platz neben diesem System.<br />
4 Text<strong>aus</strong>zug <strong>aus</strong> der Veterinärkontrollrichtlinie:<br />
»Die Ursprungsbetriebe tragen durch ständige Selbstkontrolle dafür Sorge, dass<br />
die genannten Erzeugnisse den Erfordernissen nach Unterabsatz 1 genügen. Die<br />
zuständige Behörde kontrolliert die Betriebe unbeschadet der dem amtlichen<br />
Tierarzt durch die Gemeinschaftsregelung übertragenen Kontrollaufgaben regelmäßig,<br />
um sich zu vergewissern, dass die für den Handel bestimmten Erzeugnisse<br />
den Gemeinschaftsanforderungen oder – in den Fällen nach Absatz 3 des<br />
vorliegenden Artikels und nach Artikel 14 – den Anforderungen des Bestimmungsmitgliedstaates<br />
entsprechen.«<br />
EU-Lebensmittel- und Veterinäramt:<br />
Kontrolle der amtlichen nationalen Kontrolleure<br />
Obere Stufe:<br />
»Kontrolle der Kontrolleure«<br />
Mitgliedstaaten:<br />
Überwachung der Eigenkontrolle durch:<br />
- Kontrollbesuche in den Betrieben<br />
- Monitoring der Produktionsprozesse und der Produkte<br />
Produzent/Hersteller:<br />
Selbstkontrolle durch geeignete und pl<strong>aus</strong>ible<br />
Eigenkontrollmaßnahmen Fachbegriff: »Betriebliche Eigenkontrolle«<br />
Mittlere Stufe:<br />
»Kontrolle der Eigenkontrolle«<br />
Basis:<br />
»Eigenkontrolle«<br />
Abbildung 3.12: Das dreistufige System der Hygienekontrollen in der EU (nach Reichenbach)<br />
41