Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen
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3. »<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>2002</strong>«<br />
Tabelle 3.1: Im IV. Quartal <strong>2002</strong> bearbeitete Vorgänge <strong>aus</strong> dem Schnellwarnsystem im Bereich Lebensmittel<br />
(Vorgang: Basismeldung + Folgemeldungen zu derselben Notifizierung zusammengefasst zu 1 Vorgang)<br />
Warnmeldungen Informationsmeldungen Nachrichten Gesamtzahl<br />
Einzelmeldungen:<br />
• eingetroffen 295 386 10 691<br />
• weitergeleitet 147 113 6 266<br />
• D betroffen 117 60 5 182<br />
• NI betroffen 34 6 2 42<br />
Vorgänge (Notifizierungen):<br />
• eingetroffen 108 287 10 405<br />
• weitergeleitet 81 100 6 187<br />
• D betroffen 63 42 5 110<br />
• NI betroffen 19 5 2 26<br />
Informationsrechte und -pflichten<br />
Ein wesentlicher Bestandteil des ganzheitlichen Ansatzes der<br />
Lebensmittelüberwachung ist die größtmögliche Transparenz auf<br />
jeder Stufe der Lebensmittelkette und gegenüber allen Beteiligten.<br />
Im August <strong>2002</strong> hat der Bund in § 40a LMBG Unterrichtungspflichten<br />
des Lebensmittelunternehmers gegenüber Behörden<br />
und Öffentlichkeit geregelt:<br />
Wenn ein von ihm in Verkehr gebrachtes Lebensmittel Vorschriften,<br />
die dem Schutz der Gesundheit dienen, nicht entspricht, müssen<br />
Behörden und Öffentlichkeit informiert werden.<br />
Um auch die Rechte des Verbrauchers auf Zugang zu Informationen<br />
über Lebensmittel zu verbessern, hat die Bundesregierung<br />
im Juni <strong>2002</strong> das Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet,<br />
das jedoch im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat.<br />
Fast zeitgleich hat das Bundesverfassungsgericht einen lange<br />
währenden Rechtsstreit über die Rechte der Behörden zur Warnung<br />
des Verbrauchers vor möglicherweise belasteten und gefährlichen<br />
Produkten abgeschlossen. Es hat festgestellt, dass eine Behörde<br />
bereits zur Verbreitung von Informationen berechtigt sein kann,<br />
obwohl die Richtigkeit der Information noch nicht abschließend<br />
Die weitere Entwicklung des Verbraucherinformationsgesetzes<br />
bleibt abzuwarten. Von Seiten des LAVES als der niedersächsischen<br />
Behörde, die für die Information von Verbrauchern in Fragen des<br />
gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständig ist, wird allerdings<br />
die Schaffung einer verbindlichen und rechtssicheren Information<br />
der Verbraucher dringend für erforderlich gehalten. Dabei sollte<br />
die Informationspflicht auch für die Wirtschaftsbeteiligten gelten.<br />
Nach den Grundsätzen der EU-Überwachungsstrategie beginnt<br />
die Kontrolle in der Urproduktion. Deshalb hat die Futtermittelüberwachung<br />
eine besondere Bedeutung in allen Konzepten zur<br />
Lebensmittelsicherheit. Die niedersächsische Landesregierung hat<br />
vor diesem Hintergrund dem LAVES alle Überwachungsaufgaben<br />
in diesem Bereich übertragen.<br />
1<br />
Beschluss des BVerfG vom 26.06.<strong>2002</strong>, Az.: 1 BvR 558/91<br />
geklärt ist. 1 21