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Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen

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3. »<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>2002</strong>«<br />

Tabelle 3.1: Im IV. Quartal <strong>2002</strong> bearbeitete Vorgänge <strong>aus</strong> dem Schnellwarnsystem im Bereich Lebensmittel<br />

(Vorgang: Basismeldung + Folgemeldungen zu derselben Notifizierung zusammengefasst zu 1 Vorgang)<br />

Warnmeldungen Informationsmeldungen Nachrichten Gesamtzahl<br />

Einzelmeldungen:<br />

• eingetroffen 295 386 10 691<br />

• weitergeleitet 147 113 6 266<br />

• D betroffen 117 60 5 182<br />

• NI betroffen 34 6 2 42<br />

Vorgänge (Notifizierungen):<br />

• eingetroffen 108 287 10 405<br />

• weitergeleitet 81 100 6 187<br />

• D betroffen 63 42 5 110<br />

• NI betroffen 19 5 2 26<br />

Informationsrechte und -pflichten<br />

Ein wesentlicher Bestandteil des ganzheitlichen Ansatzes der<br />

Lebensmittelüberwachung ist die größtmögliche Transparenz auf<br />

jeder Stufe der Lebensmittelkette und gegenüber allen Beteiligten.<br />

Im August <strong>2002</strong> hat der Bund in § 40a LMBG Unterrichtungspflichten<br />

des Lebensmittelunternehmers gegenüber Behörden<br />

und Öffentlichkeit geregelt:<br />

Wenn ein von ihm in Verkehr gebrachtes Lebensmittel Vorschriften,<br />

die dem Schutz der Gesundheit dienen, nicht entspricht, müssen<br />

Behörden und Öffentlichkeit informiert werden.<br />

Um auch die Rechte des Verbrauchers auf Zugang zu Informationen<br />

über Lebensmittel zu verbessern, hat die Bundesregierung<br />

im Juni <strong>2002</strong> das Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet,<br />

das jedoch im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat.<br />

Fast zeitgleich hat das Bundesverfassungsgericht einen lange<br />

währenden Rechtsstreit über die Rechte der Behörden zur Warnung<br />

des Verbrauchers vor möglicherweise belasteten und gefährlichen<br />

Produkten abgeschlossen. Es hat festgestellt, dass eine Behörde<br />

bereits zur Verbreitung von Informationen berechtigt sein kann,<br />

obwohl die Richtigkeit der Information noch nicht abschließend<br />

Die weitere Entwicklung des Verbraucherinformationsgesetzes<br />

bleibt abzuwarten. Von Seiten des LAVES als der niedersächsischen<br />

Behörde, die für die Information von Verbrauchern in Fragen des<br />

gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständig ist, wird allerdings<br />

die Schaffung einer verbindlichen und rechtssicheren Information<br />

der Verbraucher dringend für erforderlich gehalten. Dabei sollte<br />

die Informationspflicht auch für die Wirtschaftsbeteiligten gelten.<br />

Nach den Grundsätzen der EU-Überwachungsstrategie beginnt<br />

die Kontrolle in der Urproduktion. Deshalb hat die Futtermittelüberwachung<br />

eine besondere Bedeutung in allen Konzepten zur<br />

Lebensmittelsicherheit. Die niedersächsische Landesregierung hat<br />

vor diesem Hintergrund dem LAVES alle Überwachungsaufgaben<br />

in diesem Bereich übertragen.<br />

1<br />

Beschluss des BVerfG vom 26.06.<strong>2002</strong>, Az.: 1 BvR 558/91<br />

geklärt ist. 1 21

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