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Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen

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3. »<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>2002</strong>«<br />

Hormone in Lebensmitteln ermitteln<br />

Das Thema »hormonell wirksame Stoffe« besitzt auch Bedeutung<br />

in der amtlichen Lebensmittelüberwachung, da eine große Anzahl<br />

von Substanzen, die nachweislich hormonell wirksam sind, in<br />

Lebensmitteln nachgewiesen wurden. Im LI Braunschweig wurde<br />

ein E-Screen für die Anwendung in der Lebensmitteluntersuchung<br />

entwickelt, um zu prüfen, ob die in geringen Konzentrationen<br />

vorkommenden estrogen wirksamen Substanzen im Gesamtlebensmittel<br />

eine hormonelle Wirkung <strong>aus</strong>üben. Die relevanten Stoffe<br />

unterschiedlichster chemischer Struktur können bisher nur mit<br />

aufwändigen Einzelmethoden nachgewiesen werden. Die chemische<br />

Bestimmung eines Stoffes lässt keine Aussage über die<br />

estrogene Aktivität dieser Substanz im Lebensmittel zu. Mit Hilfe<br />

des E-Screen werden Lebensmittel im ersten Schritt auf estrogene<br />

Aktivität untersucht. Für den Fall eines positiven Befundes würden<br />

die chemischen Untersuchungen zum Nachweis der die Aktivität<br />

<strong>aus</strong>lösenden Substanz im zweiten Schritt zielgerichtet durchgeführt.<br />

Der neue E-Screen wird zur Zeit in Untersuchungen in Mineralwasser<br />

erprobt und soll für den Einsatz in allen Lebensmittelgruppen<br />

weiterentwickelt werden, um ein mögliches Gefährdungspotential<br />

für den Menschen hinsichtlich der Aufnahme estrogen wirksamer<br />

Substanzen über die Nahrung zu ermitteln zu können.<br />

••• Rohkostsalate hergestellt in Supermärkten<br />

Theken mit frischen und knackigen Salaten sind <strong>aus</strong> Supermärkten<br />

inzwischen nicht mehr wegzudenken. Deshalb wurden im Jahr<br />

<strong>2002</strong> vermehrt frische verpackte Salate zur Untersuchung eingeliefert,<br />

die im Einzelhandel selbst hergestellt wurden. Dies betrifft<br />

Supermärkte großer Handelsketten, die vielfach eigene Bereiche<br />

eingerichtet haben, in denen Salat- und Gemüsezutaten gewaschen,<br />

zerkleinert und abgepackt werden. Dem Bedürfnis der<br />

Verbraucher nach frischen, gesunden Lebensmitteln bei geringem<br />

Arbeitsaufwand, wird damit Rechnung getragen. So müssen die<br />

Zutaten nicht mühsam und zeitraubend im eigenen H<strong>aus</strong>halt<br />

vorbereitet werden. Es fallen keine großen Mengen an, die vor<br />

allem in kleinen H<strong>aus</strong>halten kaum zu bewältigen sind, wie z. B.<br />

ein ganzer Kohlkopf oder Chinakohl. Die Rohkostmischungen<br />

können meistens ohne weitere Zusätze gegessen werden, allenfalls<br />

wird noch ein Dressing dafür gebraucht.<br />

Zutaten werden Käse – sowohl Fetakäse als auch geriebener<br />

Schnittkäse wie z. B. Gouda –, Schinken, Thunfisch und Oliven<br />

verwendet. Gelegentlich sind die Salate auch mit Kräutern<br />

bestreut.<br />

Anforderung an die Herstellung/Hygiene/Wiegen<br />

Bei der Herstellung der Salate sind die Grundsätze der Lebensmittelhygieneverordnung<br />

zu beachten. Die Lebensmittel müssen unter<br />

einwandfreien Bedingungen hergestellt und behandelt werden.<br />

Speziellere Anforderungen an die Ausstattung der Betriebsstätten,<br />

an Gegenstände und Ausrüstungen, die mit den Lebensmitteln in<br />

Berührung kommen, sowie an das Personal sind zu beachten und<br />

werden vor Ort durch die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

überprüft. Bei der Gewichtsbestimmung der<br />

hergestellten Verpackungen sind ferner die eichrechtlichen Bestimmungen<br />

einzuhalten, insbesondere die Toleranzen bei den<br />

Füllmengen.<br />

Anforderungen an die Kennzeichnung<br />

Die Salate werden in Fertigpackungen zur Selbstbedienung abgegeben.<br />

Auf den Packungen müssen die nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung<br />

geforderten Angaben vorhanden sein.<br />

Das sind: Verkehrsbezeichnung, Hersteller mit Name und Anschrift,<br />

Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie in bestimmten<br />

Fällen auch eine Mengenangabe bestimmter Zutaten.<br />

Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss so festgelegt werden,<br />

dass das Lebensmittel während der gesamten Lagerdauer seine<br />

charakteristischen Eigenschaften behält. Grundsätzlich beträgt<br />

das Mindesthaltbarkeitsdatum nur wenige Tage, da die Salate<br />

leicht unansehnlich werden und verderben. Zerkleinerte Salate<br />

bekommen schnell rötliche oder braune Verfärbungen an den<br />

Schnittstellen und werden welk. Gurken- und Tomatenscheiben<br />

werden glasig. An diesen Merkmalen kann der Verbraucher selbst<br />

die Frische der angebotenen Ware erkennen.<br />

Wie sehen die Proben/Verpackungen/Zutaten <strong>aus</strong>?<br />

Die Salate werden meist in durchsichtigen Kunststoffboxen mit<br />

Deckel oder in Styroporschalen, die mit Kunststofffolie umwickelt<br />

sind, abgefüllt. Sie werden als »Salatmix«, »Salatcup«, »Salatschale«,<br />

»gemischter Salat«, »Rohkostmischung«, »Gemüsesalat«<br />

und ähnlich bezeichnet. Häufig werden Eisberg-, Endivien-, Friseesalat,<br />

Chinakohl, Radicchio und Feldsalat verarbeitet sowie<br />

Weißkohl, Gurken, Tomaten, Paprika und Maiskörner. Als weitere<br />

Verdorbener Salat<br />

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