Aktuelles aus 2002 - Laves - Niedersachsen
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3. »<strong>Aktuelles</strong> <strong>aus</strong> <strong>2002</strong>«<br />
Hormone in Lebensmitteln ermitteln<br />
Das Thema »hormonell wirksame Stoffe« besitzt auch Bedeutung<br />
in der amtlichen Lebensmittelüberwachung, da eine große Anzahl<br />
von Substanzen, die nachweislich hormonell wirksam sind, in<br />
Lebensmitteln nachgewiesen wurden. Im LI Braunschweig wurde<br />
ein E-Screen für die Anwendung in der Lebensmitteluntersuchung<br />
entwickelt, um zu prüfen, ob die in geringen Konzentrationen<br />
vorkommenden estrogen wirksamen Substanzen im Gesamtlebensmittel<br />
eine hormonelle Wirkung <strong>aus</strong>üben. Die relevanten Stoffe<br />
unterschiedlichster chemischer Struktur können bisher nur mit<br />
aufwändigen Einzelmethoden nachgewiesen werden. Die chemische<br />
Bestimmung eines Stoffes lässt keine Aussage über die<br />
estrogene Aktivität dieser Substanz im Lebensmittel zu. Mit Hilfe<br />
des E-Screen werden Lebensmittel im ersten Schritt auf estrogene<br />
Aktivität untersucht. Für den Fall eines positiven Befundes würden<br />
die chemischen Untersuchungen zum Nachweis der die Aktivität<br />
<strong>aus</strong>lösenden Substanz im zweiten Schritt zielgerichtet durchgeführt.<br />
Der neue E-Screen wird zur Zeit in Untersuchungen in Mineralwasser<br />
erprobt und soll für den Einsatz in allen Lebensmittelgruppen<br />
weiterentwickelt werden, um ein mögliches Gefährdungspotential<br />
für den Menschen hinsichtlich der Aufnahme estrogen wirksamer<br />
Substanzen über die Nahrung zu ermitteln zu können.<br />
••• Rohkostsalate hergestellt in Supermärkten<br />
Theken mit frischen und knackigen Salaten sind <strong>aus</strong> Supermärkten<br />
inzwischen nicht mehr wegzudenken. Deshalb wurden im Jahr<br />
<strong>2002</strong> vermehrt frische verpackte Salate zur Untersuchung eingeliefert,<br />
die im Einzelhandel selbst hergestellt wurden. Dies betrifft<br />
Supermärkte großer Handelsketten, die vielfach eigene Bereiche<br />
eingerichtet haben, in denen Salat- und Gemüsezutaten gewaschen,<br />
zerkleinert und abgepackt werden. Dem Bedürfnis der<br />
Verbraucher nach frischen, gesunden Lebensmitteln bei geringem<br />
Arbeitsaufwand, wird damit Rechnung getragen. So müssen die<br />
Zutaten nicht mühsam und zeitraubend im eigenen H<strong>aus</strong>halt<br />
vorbereitet werden. Es fallen keine großen Mengen an, die vor<br />
allem in kleinen H<strong>aus</strong>halten kaum zu bewältigen sind, wie z. B.<br />
ein ganzer Kohlkopf oder Chinakohl. Die Rohkostmischungen<br />
können meistens ohne weitere Zusätze gegessen werden, allenfalls<br />
wird noch ein Dressing dafür gebraucht.<br />
Zutaten werden Käse – sowohl Fetakäse als auch geriebener<br />
Schnittkäse wie z. B. Gouda –, Schinken, Thunfisch und Oliven<br />
verwendet. Gelegentlich sind die Salate auch mit Kräutern<br />
bestreut.<br />
Anforderung an die Herstellung/Hygiene/Wiegen<br />
Bei der Herstellung der Salate sind die Grundsätze der Lebensmittelhygieneverordnung<br />
zu beachten. Die Lebensmittel müssen unter<br />
einwandfreien Bedingungen hergestellt und behandelt werden.<br />
Speziellere Anforderungen an die Ausstattung der Betriebsstätten,<br />
an Gegenstände und Ausrüstungen, die mit den Lebensmitteln in<br />
Berührung kommen, sowie an das Personal sind zu beachten und<br />
werden vor Ort durch die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />
überprüft. Bei der Gewichtsbestimmung der<br />
hergestellten Verpackungen sind ferner die eichrechtlichen Bestimmungen<br />
einzuhalten, insbesondere die Toleranzen bei den<br />
Füllmengen.<br />
Anforderungen an die Kennzeichnung<br />
Die Salate werden in Fertigpackungen zur Selbstbedienung abgegeben.<br />
Auf den Packungen müssen die nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung<br />
geforderten Angaben vorhanden sein.<br />
Das sind: Verkehrsbezeichnung, Hersteller mit Name und Anschrift,<br />
Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie in bestimmten<br />
Fällen auch eine Mengenangabe bestimmter Zutaten.<br />
Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss so festgelegt werden,<br />
dass das Lebensmittel während der gesamten Lagerdauer seine<br />
charakteristischen Eigenschaften behält. Grundsätzlich beträgt<br />
das Mindesthaltbarkeitsdatum nur wenige Tage, da die Salate<br />
leicht unansehnlich werden und verderben. Zerkleinerte Salate<br />
bekommen schnell rötliche oder braune Verfärbungen an den<br />
Schnittstellen und werden welk. Gurken- und Tomatenscheiben<br />
werden glasig. An diesen Merkmalen kann der Verbraucher selbst<br />
die Frische der angebotenen Ware erkennen.<br />
Wie sehen die Proben/Verpackungen/Zutaten <strong>aus</strong>?<br />
Die Salate werden meist in durchsichtigen Kunststoffboxen mit<br />
Deckel oder in Styroporschalen, die mit Kunststofffolie umwickelt<br />
sind, abgefüllt. Sie werden als »Salatmix«, »Salatcup«, »Salatschale«,<br />
»gemischter Salat«, »Rohkostmischung«, »Gemüsesalat«<br />
und ähnlich bezeichnet. Häufig werden Eisberg-, Endivien-, Friseesalat,<br />
Chinakohl, Radicchio und Feldsalat verarbeitet sowie<br />
Weißkohl, Gurken, Tomaten, Paprika und Maiskörner. Als weitere<br />
Verdorbener Salat<br />
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