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Kommunal: Gemeindebund<br />
25<br />
In seiner derzeitigen Form wird das<br />
Paket vom Österreichischen Gemeindebund<br />
abgelehnt. Die Entscheidungsfreiheit<br />
der Gemeinden<br />
bezüglich der Vergabe von Konz<strong>es</strong>sionen<br />
für Dienstleistungen soll vollständig<br />
erhalten bleiben.<br />
beiden Richtlinienentwürfen<br />
erreichen<br />
können, dass<br />
der Zivil- und Katastrophenschutz<br />
sowie die Gefahrenabwehr<br />
ausgenommen werden.<br />
Bei der Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie<br />
fällt jedoch nur die Notfallrettung<br />
<strong>als</strong> Teil d<strong>es</strong> Rettungsdienst<strong>es</strong><br />
unter die Ausnahmeregelung.<br />
Davon abzugrenzen sind<br />
die Dienste d<strong>es</strong> Krankentransports,<br />
die in den Anwendungsbereich<br />
der Richtlinie fallen<br />
werden. In der Ausschuss-Abstimmung<br />
konnte nicht erreicht<br />
werden, die Wasserversorgung<br />
ähnlich wie die Notfallrettung<br />
aus der Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie<br />
auszunehmen.<br />
Schlussfolgerung<br />
Das bedeutet, dass die Gemeinden<br />
nicht zur Privatisierung gezwungen<br />
werden, unter b<strong>es</strong>timmten<br />
Bedingungen wird ihre<br />
Handlungsfreiheit jedoch eing<strong>es</strong>chränkt<br />
und statt einer Vereinfachung<br />
und Rechtssicherheit<br />
Die derzeitige Fassung der Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie<br />
erschwert insb<strong>es</strong>ondere die horizontale<br />
interkommunale Zusammenarbeit.<br />
wird Unsicherheit<br />
und überquellende<br />
Bürokratie g<strong>es</strong>chaffen.<br />
Den steigenden Beratungsbedarf<br />
in den öffentlichen Stellen<br />
braucht man in di<strong>es</strong>em Zusammenhang<br />
nicht extra erwähnen.<br />
Die derzeitige Fassung der<br />
Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie erschwert<br />
insb<strong>es</strong>ondere die horizontale interkommunale<br />
Zusammenarbeit.<br />
In seiner derzeitigen Form wird<br />
das Paket vom Österreichischen<br />
Gemeindebund abgelehnt. Die<br />
Entscheidungsfreiheit der Gemeinden<br />
bezüglich der Vergabe<br />
von Konz<strong>es</strong>sionen für Dienstleistungen<br />
soll vollständig erhalten<br />
bleiben. Der aktuelle Text ist zu<br />
komplex und für kleine und<br />
mittlere Gemeinden schwer umsetzbar.<br />
Dringenden Nachb<strong>es</strong>serungsbedarf<br />
gibt <strong>es</strong> bei der interkommunalen<br />
Zusammenarbeit,<br />
die durch die europäische<br />
G<strong>es</strong>etzgebung nicht eing<strong>es</strong>chränkt<br />
werden darf.<br />
Auch Bemühungen rund um die<br />
F<strong>es</strong>tschreibung der Wasserversorgung<br />
in der Verfassung hätten<br />
geringe Auswirkungen, da<br />
das Recht der EU auch Vorrang<br />
vor der österreichischen Bund<strong>es</strong>verfassung<br />
hat, wie auch<br />
Verfassungsexperte Theo Öhlinger<br />
mehrm<strong>als</strong> betont hat. Insofern<br />
setzt sich der Österreichische<br />
Gemeindebund auf europäischer<br />
Ebene für die Änderung<br />
der derzeitigen Form der<br />
Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie ein. Auch<br />
der Ausschuss der Regionen, unser<br />
wichtigst<strong>es</strong> Gremium in<br />
Brüssel, hat sich bereits negativ<br />
zu dem derzeitigen Entwurf der<br />
Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie geäußert.<br />
Für den Ausschuss der Regionen<br />
hätte die b<strong>es</strong>tehende G<strong>es</strong>etzgebung<br />
mitsamt der Rechtsprechung<br />
d<strong>es</strong> Europäischen Gerichtshofs<br />
völlig ausgereicht.<br />
Bleibt nur zu hoffen, dass der<br />
Entwurf im Europäischen Parlament<br />
oder in Trilog-G<strong>es</strong>prächen<br />
zwischen Rat, Kommission und<br />
Parlament noch „entschärft“<br />
werden kann.