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Kommunal: Gemeindebund<br />

25<br />

In seiner derzeitigen Form wird das<br />

Paket vom Österreichischen Gemeindebund<br />

abgelehnt. Die Entscheidungsfreiheit<br />

der Gemeinden<br />

bezüglich der Vergabe von Konz<strong>es</strong>sionen<br />

für Dienstleistungen soll vollständig<br />

erhalten bleiben.<br />

beiden Richtlinienentwürfen<br />

erreichen<br />

können, dass<br />

der Zivil- und Katastrophenschutz<br />

sowie die Gefahrenabwehr<br />

ausgenommen werden.<br />

Bei der Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie<br />

fällt jedoch nur die Notfallrettung<br />

<strong>als</strong> Teil d<strong>es</strong> Rettungsdienst<strong>es</strong><br />

unter die Ausnahmeregelung.<br />

Davon abzugrenzen sind<br />

die Dienste d<strong>es</strong> Krankentransports,<br />

die in den Anwendungsbereich<br />

der Richtlinie fallen<br />

werden. In der Ausschuss-Abstimmung<br />

konnte nicht erreicht<br />

werden, die Wasserversorgung<br />

ähnlich wie die Notfallrettung<br />

aus der Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie<br />

auszunehmen.<br />

Schlussfolgerung<br />

Das bedeutet, dass die Gemeinden<br />

nicht zur Privatisierung gezwungen<br />

werden, unter b<strong>es</strong>timmten<br />

Bedingungen wird ihre<br />

Handlungsfreiheit jedoch eing<strong>es</strong>chränkt<br />

und statt einer Vereinfachung<br />

und Rechtssicherheit<br />

Die derzeitige Fassung der Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie<br />

erschwert insb<strong>es</strong>ondere die horizontale<br />

interkommunale Zusammenarbeit.<br />

wird Unsicherheit<br />

und überquellende<br />

Bürokratie g<strong>es</strong>chaffen.<br />

Den steigenden Beratungsbedarf<br />

in den öffentlichen Stellen<br />

braucht man in di<strong>es</strong>em Zusammenhang<br />

nicht extra erwähnen.<br />

Die derzeitige Fassung der<br />

Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie erschwert<br />

insb<strong>es</strong>ondere die horizontale interkommunale<br />

Zusammenarbeit.<br />

In seiner derzeitigen Form wird<br />

das Paket vom Österreichischen<br />

Gemeindebund abgelehnt. Die<br />

Entscheidungsfreiheit der Gemeinden<br />

bezüglich der Vergabe<br />

von Konz<strong>es</strong>sionen für Dienstleistungen<br />

soll vollständig erhalten<br />

bleiben. Der aktuelle Text ist zu<br />

komplex und für kleine und<br />

mittlere Gemeinden schwer umsetzbar.<br />

Dringenden Nachb<strong>es</strong>serungsbedarf<br />

gibt <strong>es</strong> bei der interkommunalen<br />

Zusammenarbeit,<br />

die durch die europäische<br />

G<strong>es</strong>etzgebung nicht eing<strong>es</strong>chränkt<br />

werden darf.<br />

Auch Bemühungen rund um die<br />

F<strong>es</strong>tschreibung der Wasserversorgung<br />

in der Verfassung hätten<br />

geringe Auswirkungen, da<br />

das Recht der EU auch Vorrang<br />

vor der österreichischen Bund<strong>es</strong>verfassung<br />

hat, wie auch<br />

Verfassungsexperte Theo Öhlinger<br />

mehrm<strong>als</strong> betont hat. Insofern<br />

setzt sich der Österreichische<br />

Gemeindebund auf europäischer<br />

Ebene für die Änderung<br />

der derzeitigen Form der<br />

Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie ein. Auch<br />

der Ausschuss der Regionen, unser<br />

wichtigst<strong>es</strong> Gremium in<br />

Brüssel, hat sich bereits negativ<br />

zu dem derzeitigen Entwurf der<br />

Konz<strong>es</strong>sionsrichtlinie geäußert.<br />

Für den Ausschuss der Regionen<br />

hätte die b<strong>es</strong>tehende G<strong>es</strong>etzgebung<br />

mitsamt der Rechtsprechung<br />

d<strong>es</strong> Europäischen Gerichtshofs<br />

völlig ausgereicht.<br />

Bleibt nur zu hoffen, dass der<br />

Entwurf im Europäischen Parlament<br />

oder in Trilog-G<strong>es</strong>prächen<br />

zwischen Rat, Kommission und<br />

Parlament noch „entschärft“<br />

werden kann.

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