28 Kommunal: Finanzen Prävention braucht aufmerksame Mitarbeiter und intensivere Prüfung Erhöht die Kameralistik das Risiko von Malversationen? Di<strong>es</strong>e Frage ist, seit der sogenannte „Salzburger Finanzskandal“ bekannt geworden ist, oft und intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert worden. <strong>Sie</strong> lässt sich auch unabhängig davon, was in Salzburg wirklich oder mutmaßlich passiert ist, nur mit „ja“ beantworten. Ebenso deutlich muss man aber die Aussage, dass derartige Finanzskandale, bei denen Konten außerhalb d<strong>es</strong> Rechnungsw<strong>es</strong>ens geführt werden, nur in der Kameralistik möglich seien, <strong>als</strong> f<strong>als</strong>ch bewerten. Die kameralistische Buchhaltung ist – verkürzt g<strong>es</strong>prochen – in Abgrenzung zur doppelten Buchhaltung („Doppik“) im W<strong>es</strong>entlichen eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, bei der die Zahlungsströme periodengerecht (das Kalenderjahr) abgebildet werden. Die Entwicklung der Vermögenslage über das Jahr ist damit dem Rechnungsabschluss nicht zu entnehmen. Aus ihm lässt sich im W<strong>es</strong>entlichen erkennen, wieviel vereinnahmt und wie viel verausgabt wurde. Wofür die Verausgabungen erfolgten und ob demzufolge der Ausgabe der Erwerb ein<strong>es</strong> Vermögensgegenstand<strong>es</strong> gegenübersteht oder ob di<strong>es</strong>er Betrag verbraucht wurde ist nicht ersichtlich. Damit macht er die Ermittlung ein<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong>ergebniss<strong>es</strong> praktisch unmöglich. Di<strong>es</strong> scheint die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung auch selber zu erkennen, denn sie schreibt in § 16 für wirtschaftliche Betriebe und Unternehmen unter b<strong>es</strong>timmten Voraussetzungen die Führung ein<strong>es</strong> g<strong>es</strong>onderten Vermögens- und Schuldennachweis<strong>es</strong> vor. Auch Doppik schützt vor Missbrauch nicht Di<strong>es</strong>e Form der Rechnungslegung macht <strong>es</strong> <strong>als</strong>o, wenn man <strong>es</strong> darauf anlegt, einfacher, die zweckwidrige Verwendung von Mitteln im Rechenwerk zu verschleiern. Aber <strong>es</strong> gibt viele prominente Beispiele aus der Unternehmenswelt, die Beleg dafür sind, dass <strong>es</strong> möglich ist, Konten außerhalb der Rechnungslegung zu führen. Die Causa <strong>Sie</strong>mens in Deutschland beruhte zu großen Teilen darauf, dass <strong>es</strong> den Verantwortlichen gelungen war, durch ein System von Scheinrechnungen und Schattenkonten Gelder außerhalb d<strong>es</strong> offiziellen Zahlenwerks d<strong>es</strong> Unternehmens zu führen. Allein die Doppik ist <strong>als</strong>o kein ausreichender Schutz gegen allfällige Malversationsrisiken. Schutz durch Vier-Augen-Prinzip Das Vier-Augen-Prinzip ist eine ebenso elementare wie zentrale Vorsorgemaßnahme. Ich habe in der vergangenen Zeit bei mehreren Mandaten erlebt, dass gerade im Bereich der öffentlichen Hand di<strong>es</strong><strong>es</strong> Vier-Augen- Prinzip häufig nur formal eingehalten und sein Schutzzweck unterlaufen wurde. Insb<strong>es</strong>ondere dann, wenn ein Vorg<strong>es</strong>etzter zusammen mit einem nachgeordneten Mitarbeiter zeichnete und di<strong>es</strong>er sich angewi<strong>es</strong>en fühlte, mit zu zeichnen, obwohl er für di<strong>es</strong>e Unterschrift nicht einstehen konnte oder wollte. Di<strong>es</strong> ist ein Kulturthema, das nur mit entsprechenden Maßnahmen angegangen werden kann und ggf. durch ein Hinweisgebersystem („Whistleblowing“) unterstützt werden sollte. Nur wenn Rahmenbedingungen g<strong>es</strong>chaffen werden, in denen Mitarbeiter, die an der Rechtmäßigkeit von Handlungen zweifeln, di<strong>es</strong> aussprechen können, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz zu haben, wird sich etwas ändern. Weiters ist <strong>es</strong> wichtig, dass die Abschlüsse der öffentlichen Hand künftig intensiver geprüft werden, um das Entdeckungs - risiko einzugehen. Information Steffen Salvenmoser PwC Österreich, Leiter Forensic Servic<strong>es</strong> Erdbergstraße 200, 1030 Wien Tel: +43 1 501 88-1104 E-Mail: steffen.salvenmoser@at.pwc.com http://www.pwc.at E.E.
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