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Kommunal 9<br />

Korruptionsstrafrecht „Neu“: Infofibel d<strong>es</strong> Justizministeriums<br />

Praktische Beispielsfälle zum<br />

Korruptionsstrafrechtsänderungsg<strong>es</strong>etz<br />

Darf ich mit G<strong>es</strong>chäftspartnern<br />

<strong>es</strong>sen gehen? Die Annahme<br />

welcher Vorteile ist<br />

g<strong>es</strong>etzlich erlaubt? Ist die<br />

Annahme von „Trinkgeldern“<br />

zulässig? Unter welchen<br />

Voraussetzungen ist<br />

der B<strong>es</strong>uch von „Kundenveranstaltungen“<br />

zulässig? Darf<br />

ich an einer Verlosung anlässlich<br />

der Firmenfeier ein<strong>es</strong><br />

Lieferanten teilnehmen?<br />

Welche Rolle spielt die „100-<br />

Euro-Grenze“? Inwieweit<br />

sind Geburtstagsg<strong>es</strong>chenke<br />

unter Kollegen zulässig?<br />

Soviel vorweg: Auch unter<br />

den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sind Geburtstagsg<strong>es</strong>chenke<br />

unter<br />

Kolleginnen und Kollegen<br />

im Regelfall zulässig – vorausg<strong>es</strong>etzt<br />

sie dienen nicht<br />

dazu, die Kollegin bzw. den<br />

Kollegen zur Vornahme<br />

oder Unterlassung ein<strong>es</strong><br />

konkreten Amtsg<strong>es</strong>chäft<strong>es</strong><br />

zu bewegen oder ihn in seiner<br />

Amtsführung zu beeinflussen.<br />

Mit di<strong>es</strong>em und anderen<br />

konkreten Beispielsfällen<br />

und den ab 1. Jänner<br />

2013 geltenden Neuerungen<br />

d<strong>es</strong> Korruptionsstrafrechts<br />

setzt sich eine aktuelle<br />

Broschüre d<strong>es</strong> Justizministeriums<br />

auseinander.<br />

Übersichtlich und auf der<br />

Basis zahlreicher Beispielsfälle<br />

wird erläutert, welche<br />

konkreten Auswirkungen<br />

die neue Rechtslage auf die<br />

einzelnen Bereiche der öffentlichen<br />

Verwaltung und<br />

der Privatwirtschaft mit sich<br />

bringt. Gegenüberg<strong>es</strong>tellt<br />

Foto: © BMJ, Jungwirth<br />

Justizministerin<br />

Beatrix Karl.<br />

wird auch die bisherige<br />

Rechtlage, wodurch die einzelnen<br />

Änderungen b<strong>es</strong>onders<br />

transparent ersichtlich<br />

werden. Der erweiterte<br />

Amtsträgerbegriff wird<br />

ebenso ausführlich behandelt<br />

wie die einzelnen Tatb<strong>es</strong>tände,<br />

darunter jener<br />

der vielzitierten „Anfütterung“.<br />

Durch die zahlreichen Beispielsfälle,<br />

die Gegenüberstellung<br />

von alter und neuer<br />

Rechtslage und den übersichtlichen<br />

Aufbau gelingt<br />

<strong>es</strong> aber, einen Überblick<br />

über eine im Detail sehr<br />

komplexe Rechtsmaterie<br />

zu geben.<br />

Die Lektüre kann<br />

daher vor allem allen<br />

im öffentlichen<br />

und staatsnahen<br />

Dienst stehenden<br />

Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern,<br />

aber auch Unternehmensvertretern<br />

aller<br />

Ebenen mit gutem<br />

Gewissen an’s Herz gelegt<br />

werden.<br />

Die Fibel gibt <strong>es</strong> gratis unter<br />

www.bmj.gv.at (Alle<br />

Downloads; alphabetisch).

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