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36<br />
Kommunal: Beleuchtung<br />
Fördermittel für LED-Umstellung nur mehr bis 2014 erhältlich<br />
Das Ende ineffizienter<br />
Leuchtmittel steht kurz bevor<br />
Die EU-Verordnung für Außenbeleuchtungen 245/2009 sorgt durch das<br />
kurz bevorstehende Auslaufen üblicher ineffizienter Leuchtmittel (zum<br />
Beispiel Quecksilber-Hochdruckdampflampen) für erhebliche Dynamik<br />
im Leuchtenmarkt. KOMMUNAL berichtet über g<strong>es</strong>etzliche Rahmenbedingungen<br />
und gibt hilfreiche Fördertipps.<br />
Karin Schweyer<br />
Durch die Umrüstung auf effiziente<br />
Technik und Leuchtmittel<br />
sind Energieeinsparungen bei<br />
der Straßenbeleuchtung von bis<br />
zu 80 Prozent möglich. Eine Förderung<br />
für die Straßenbeleuchtungsumstellung<br />
kann nur für<br />
freiwillig umg<strong>es</strong>etzte Maßnahmen<br />
gewährt werden. In di<strong>es</strong>em<br />
Umfeld ist <strong>es</strong> selbst für „Insider“<br />
nicht immer leicht, die Übersicht<br />
zu bewahren.<br />
Das Ausmaß an Energieeinsparung<br />
durch Beleuchtungsumrüstung<br />
hängt stark von der eing<strong>es</strong>etzten<br />
Technologie ab. Manche<br />
PlugIn-Lösungen, bei denen nur<br />
die Leuchtmittel getauscht werden,<br />
bringen geringe Einsparungen<br />
von zehn Prozent und sind<br />
daher ab 2015 nicht mehr erhältlich<br />
(Ausnahme LED-<br />
PlugIn).<br />
Eine Analyse der bisher im Rahmen<br />
der Umweltförderung eingereichten<br />
Straßenbeleuchtungsprojekte<br />
zeigt, dass mit<br />
umfassenden Umrüstungen, bei<br />
denen neben den Leuchtmitteln<br />
auch Vorschaltgeräte bzw.<br />
Leuchten getauscht werden, im<br />
Durchschnitt rund 65 Prozent<br />
an Energieeinsparung erreichbar<br />
ist, wobei die Bandbreite<br />
von 40 bis 80 Prozent reicht.<br />
Von einer flächendeckenden<br />
Umstellung auf energi<strong>es</strong>parende<br />
Beleuchtung profitieren nicht<br />
nur die Gemeinden und ihre<br />
Bürger/innen, sondern das g<strong>es</strong>amte<br />
Land: Rund acht Prozent<br />
Karin Schweyer ist<br />
Mitglied d<strong>es</strong> Service-<br />
Teams Energie -<br />
effizienz der Kommunalkredit<br />
Public<br />
Consulting (KPC)<br />
k.schweyer@kpc.at<br />
d<strong>es</strong> österreichischen Strombedarfs<br />
entfallen auf öffentliche<br />
und gewerbliche Beleuchtung<br />
und ein gewichtiger Anteil der<br />
derzeit betriebenen Straßenleuchten<br />
stammt noch aus den<br />
sechziger Jahren. Laut Fachverband<br />
der Elektro- und Elektronikindustrie<br />
(FEEI) könnte sich<br />
Österreich durch Umrüstung auf<br />
sparsame Straßenbeleuchtung<br />
jährlich 45 Millionen Euro an<br />
Stromkosten und jede Menge<br />
klimaschädlich<strong>es</strong> CO2 ersparen.<br />
Neue Förderungsmöglichkeiten<br />
für Gemeinden<br />
Bis Februar 2012 konnten Gemeinden<br />
für Straßenbeleuchtungsprojekte<br />
nur über einen<br />
gemeindeeigenen Betrieb mit<br />
marktb<strong>es</strong>timmter Tätigkeit bzw.<br />
über einen Contractor eine Umweltförderung<br />
beantragen. Seit<br />
Februar 2012 werden Mittel aus<br />
der Umweltförderung nun auch<br />
für Gemeinden bereitg<strong>es</strong>tellt.<br />
Bedingung ist, dass sich das jeweilige<br />
Bund<strong>es</strong>land ebenfalls an<br />
der Finanzierung d<strong>es</strong> Projekts<br />
beteiligt (z. B. in Form einer Bedarfszuweisung<br />
oder einer Anschlussförderung).<br />
Gefördert werden die Materialkosten<br />
für Vorschaltgeräte, Beleuchtungsregelung<br />
und Reflektoren<br />
bzw. Leuchten, wenn di<strong>es</strong>e<br />
eine Energieeinsparung bewirken,<br />
sowie die anteiligen Montagekosten<br />
für di<strong>es</strong>e Anlagenteile.<br />
Leuchtmittel werden nur im Falle<br />
von LED <strong>als</strong> förderungsfähig<br />
anerkannt. Andere Leuchtmittel<br />
<strong>als</strong> LED, Masten und Grabungsarbeiten<br />
werden nicht gefördert.<br />
Effizienzverb<strong>es</strong>serungen von<br />
Weihnachts- und Werbebeleuchtungen<br />
sind ebenfalls nicht förderbar.<br />
Was ist bei der Antrag -<br />
stellung zu beachten?<br />
Prinzipiell ist der Umstieg von<br />
einer ineffizienten Straßenbeleuchtung<br />
auf effizientere Technologien<br />
förderbar, solange die<br />
Maßnahme freiwillig umg<strong>es</strong>etzt<br />
wird, das heißt sofern keine absehbare<br />
g<strong>es</strong>etzliche Verpflichtung<br />
zur Umrüstung der vorhandenen<br />
Leuchten b<strong>es</strong>teht. Das bedeutet:<br />
Wenn eine Gemeinde<br />
zum Beispiel Quecksilber-Hochdruckdampflampen<br />
– die gemäß<br />
EU-Verordnung (siehe unten)<br />
ab 2015 nicht mehr in den<br />
Verkehr gebracht werden dürfen<br />
– im Einsatz hat, die Umstellung<br />
auf eine effizientere Beleuchtung<br />
nur dann gefördert<br />
werden kann, wenn sie bis spät<strong>es</strong>tens<br />
Ende 2013 umg<strong>es</strong>etzt<br />
wird.<br />
Für die Förderung von Straßenbeleuchtungsprojekten<br />
im Rahmen<br />
der Umweltförderung ist zu<br />
beachten, dass eine Mind<strong>es</strong>tein-