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36<br />

Kommunal: Beleuchtung<br />

Fördermittel für LED-Umstellung nur mehr bis 2014 erhältlich<br />

Das Ende ineffizienter<br />

Leuchtmittel steht kurz bevor<br />

Die EU-Verordnung für Außenbeleuchtungen 245/2009 sorgt durch das<br />

kurz bevorstehende Auslaufen üblicher ineffizienter Leuchtmittel (zum<br />

Beispiel Quecksilber-Hochdruckdampflampen) für erhebliche Dynamik<br />

im Leuchtenmarkt. KOMMUNAL berichtet über g<strong>es</strong>etzliche Rahmenbedingungen<br />

und gibt hilfreiche Fördertipps.<br />

Karin Schweyer<br />

Durch die Umrüstung auf effiziente<br />

Technik und Leuchtmittel<br />

sind Energieeinsparungen bei<br />

der Straßenbeleuchtung von bis<br />

zu 80 Prozent möglich. Eine Förderung<br />

für die Straßenbeleuchtungsumstellung<br />

kann nur für<br />

freiwillig umg<strong>es</strong>etzte Maßnahmen<br />

gewährt werden. In di<strong>es</strong>em<br />

Umfeld ist <strong>es</strong> selbst für „Insider“<br />

nicht immer leicht, die Übersicht<br />

zu bewahren.<br />

Das Ausmaß an Energieeinsparung<br />

durch Beleuchtungsumrüstung<br />

hängt stark von der eing<strong>es</strong>etzten<br />

Technologie ab. Manche<br />

PlugIn-Lösungen, bei denen nur<br />

die Leuchtmittel getauscht werden,<br />

bringen geringe Einsparungen<br />

von zehn Prozent und sind<br />

daher ab 2015 nicht mehr erhältlich<br />

(Ausnahme LED-<br />

PlugIn).<br />

Eine Analyse der bisher im Rahmen<br />

der Umweltförderung eingereichten<br />

Straßenbeleuchtungsprojekte<br />

zeigt, dass mit<br />

umfassenden Umrüstungen, bei<br />

denen neben den Leuchtmitteln<br />

auch Vorschaltgeräte bzw.<br />

Leuchten getauscht werden, im<br />

Durchschnitt rund 65 Prozent<br />

an Energieeinsparung erreichbar<br />

ist, wobei die Bandbreite<br />

von 40 bis 80 Prozent reicht.<br />

Von einer flächendeckenden<br />

Umstellung auf energi<strong>es</strong>parende<br />

Beleuchtung profitieren nicht<br />

nur die Gemeinden und ihre<br />

Bürger/innen, sondern das g<strong>es</strong>amte<br />

Land: Rund acht Prozent<br />

Karin Schweyer ist<br />

Mitglied d<strong>es</strong> Service-<br />

Teams Energie -<br />

effizienz der Kommunalkredit<br />

Public<br />

Consulting (KPC)<br />

k.schweyer@kpc.at<br />

d<strong>es</strong> österreichischen Strombedarfs<br />

entfallen auf öffentliche<br />

und gewerbliche Beleuchtung<br />

und ein gewichtiger Anteil der<br />

derzeit betriebenen Straßenleuchten<br />

stammt noch aus den<br />

sechziger Jahren. Laut Fachverband<br />

der Elektro- und Elektronikindustrie<br />

(FEEI) könnte sich<br />

Österreich durch Umrüstung auf<br />

sparsame Straßenbeleuchtung<br />

jährlich 45 Millionen Euro an<br />

Stromkosten und jede Menge<br />

klimaschädlich<strong>es</strong> CO2 ersparen.<br />

Neue Förderungsmöglichkeiten<br />

für Gemeinden<br />

Bis Februar 2012 konnten Gemeinden<br />

für Straßenbeleuchtungsprojekte<br />

nur über einen<br />

gemeindeeigenen Betrieb mit<br />

marktb<strong>es</strong>timmter Tätigkeit bzw.<br />

über einen Contractor eine Umweltförderung<br />

beantragen. Seit<br />

Februar 2012 werden Mittel aus<br />

der Umweltförderung nun auch<br />

für Gemeinden bereitg<strong>es</strong>tellt.<br />

Bedingung ist, dass sich das jeweilige<br />

Bund<strong>es</strong>land ebenfalls an<br />

der Finanzierung d<strong>es</strong> Projekts<br />

beteiligt (z. B. in Form einer Bedarfszuweisung<br />

oder einer Anschlussförderung).<br />

Gefördert werden die Materialkosten<br />

für Vorschaltgeräte, Beleuchtungsregelung<br />

und Reflektoren<br />

bzw. Leuchten, wenn di<strong>es</strong>e<br />

eine Energieeinsparung bewirken,<br />

sowie die anteiligen Montagekosten<br />

für di<strong>es</strong>e Anlagenteile.<br />

Leuchtmittel werden nur im Falle<br />

von LED <strong>als</strong> förderungsfähig<br />

anerkannt. Andere Leuchtmittel<br />

<strong>als</strong> LED, Masten und Grabungsarbeiten<br />

werden nicht gefördert.<br />

Effizienzverb<strong>es</strong>serungen von<br />

Weihnachts- und Werbebeleuchtungen<br />

sind ebenfalls nicht förderbar.<br />

Was ist bei der Antrag -<br />

stellung zu beachten?<br />

Prinzipiell ist der Umstieg von<br />

einer ineffizienten Straßenbeleuchtung<br />

auf effizientere Technologien<br />

förderbar, solange die<br />

Maßnahme freiwillig umg<strong>es</strong>etzt<br />

wird, das heißt sofern keine absehbare<br />

g<strong>es</strong>etzliche Verpflichtung<br />

zur Umrüstung der vorhandenen<br />

Leuchten b<strong>es</strong>teht. Das bedeutet:<br />

Wenn eine Gemeinde<br />

zum Beispiel Quecksilber-Hochdruckdampflampen<br />

– die gemäß<br />

EU-Verordnung (siehe unten)<br />

ab 2015 nicht mehr in den<br />

Verkehr gebracht werden dürfen<br />

– im Einsatz hat, die Umstellung<br />

auf eine effizientere Beleuchtung<br />

nur dann gefördert<br />

werden kann, wenn sie bis spät<strong>es</strong>tens<br />

Ende 2013 umg<strong>es</strong>etzt<br />

wird.<br />

Für die Förderung von Straßenbeleuchtungsprojekten<br />

im Rahmen<br />

der Umweltförderung ist zu<br />

beachten, dass eine Mind<strong>es</strong>tein-

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