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Handbuch zur Gemeinwohl-Bilanz (Version 4.1)

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Manche Unternehmen ziehen die Unternehmensfinanzierung über Mitunternehmen der<br />

Finanzierung über ethische Banken vor. Ist diese Form der Finanzierung sinnvoll bzw.<br />

realistisch? Wie wird sie bewertet?<br />

Beide der hier angesprochenen Formen der Unternehmensfinanzierung sind gegenwärtig<br />

Randerscheinungen. Unternehmensfinanzierung über Mitunternehmen basiert primär auf<br />

einem Vertrauensverhältnis und wird unter befreundeten UnternehmerInnen praktiziert.<br />

Unternehmensfinanzierung über Ethik-Banken ist ebenfalls schwierig zu praktizieren, da<br />

in Österreich das entsprechende Angebot weitgehend fehlt. Eine ausländische Ethik-Bank<br />

wird einem österreichischen Unternehmen nur unter erschwerten Bedingungen einen<br />

Kredit gewähren. (Stichwort: Besicherung des Kredits. Ausländische Banken haben in<br />

der Regel keine Möglichkeit der Ranganmerkung im Grundbuch od. Firmenbuch). Zudem<br />

wird die ausbezahlte Kreditsumme geringer ausfallen, da ein erhöhtes Zahlungsausfallrisiko<br />

angenommen wird, und die Kreditkosten werden für das Unternehmen höher sein als<br />

bei einer österreichischen Bank.<br />

Die Zielvorstellung der <strong>Gemeinwohl</strong>-Ökonomie geht davon aus, dass Unternehmensfinanzierung<br />

über Mitunternehmen höher beurteilt wird als Unternehmensfinanzierung über<br />

Ethik-Banken, weil erstere Finanzierungsform dem Grundgedanken der GWÖ – nämlich<br />

Kooperation zu leben – näher liegt. Zur Frage, ob dies realistisch ist: nicht weniger realistisch,<br />

als dass die GWÖ eines Tages Wirklichkeit wird.<br />

Wie steht die <strong>Gemeinwohl</strong>-Ökonomie <strong>zur</strong> Unternehmensfinanzierung über Kleindarlehen<br />

durch Privatpersonen?<br />

Diese Form der Unternehmensfinanzierung ist bislang rechtlich ungeklärt. Die Finanzmarktaufsichtsbehörden<br />

in Österreich (FMA) und Deutschland (BaFin) stehen dem Thema<br />

skeptisch bis ablehnend gegenüber, weil die Unternehmensfinanzierung über private<br />

Anleger in Form von Kleindarlehen ein den Banken vorbehaltenes konzessionspflichtiges<br />

Einlagengeschäft darstellen kann. 1<br />

Nach derzeitiger Gesetzeslage (Stand Februar 2013) empfiehlt es sich, entweder eine<br />

Genossenschaft zu gründen oder die Ausnahmeetatbestände <strong>zur</strong> Prospektpflicht des österreichischen<br />

Kapitalmarktgesetzes bzw. des deutschen Verkaufsprospektgesetzes zu<br />

nutzen. Beide Gesetze sehen Ausnahmen von der kostenintensiven Prospekterstellung<br />

und Prospektveröffentlichung vor.<br />

■■<br />

Österreichischer Genossenschaftsverband 2<br />

■■<br />

Österreichisches Kapitalmarktgesetz 3<br />

1 Auf den Einlagenbegriff nach österreichischem Bankwesengesetz kann in diesem Rahmen nicht eingegangen<br />

werden.<br />

2 http://www.oegv.info/ware/genossenschaft_und_buergergesellschaft<br />

3 http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=kmg&Ges<br />

etzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundma<br />

chungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.02.2013&NormabschnittnummerKombination=Und<br />

&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1<br />

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