Handbuch zur Gemeinwohl-Bilanz (Version 4.1)
Handbuch zur Gemeinwohl-Bilanz (Version 4.1)
Handbuch zur Gemeinwohl-Bilanz (Version 4.1)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kann ich den erzielten Gewinn gemeinwohlorientiert investieren? 16<br />
Siehe hierzu die Ausführungen beim Indikator E 4.<br />
Wie sieht das Verhältnis von Aktiengesellschaft und <strong>Gemeinwohl</strong>orientierung aus?<br />
Der Gesetzeswortlaut des österreichischen Aktiengesetzes kennt den Begriff des „öffentlichen<br />
Interesses“, unter welchem im Sinne eines volkswirtschaftlichen Gesamtinteresses<br />
das <strong>Gemeinwohl</strong> verstanden wird. Ein Haftbarmachen von Vorstandsmitgliedern für gemeinwohlschädigendes<br />
Verhalten kann aus dieser Bestimmung jedoch nicht abgeleitet<br />
werden.<br />
Das österreichische Aktiengesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz kennen, ebenso wie<br />
das deutsche Recht, den Begriff der betrieblichen Mitbestimmung. In Österreich hat der<br />
Vorstand die Interessen der Arbeitnehmer von Gesetzeswegen zu berücksichtigen. Beide<br />
Rechtsordnungen sehen die Entsendung von ArbeitnehmervertreterInnen <strong>zur</strong> Wahrung<br />
ihrer Interessen in den Aufsichtsrat vor. 17<br />
Kann ein Aktionär auf den Gewinnanspruch (Dividende) <strong>zur</strong> Förderung des <strong>Gemeinwohl</strong>s<br />
verzichten?<br />
Siehe hierzu die Ausführungen beim Indikator E 4.<br />
Welchem Subindikator sind Mitarbeitervorsorgekassen (Pensionskassen, Versicherungen)<br />
zuzuordnen und wie erfolgt die Bewertung?<br />
Die Auswahl der Vorsorgekasse und anderer anlagerelevanten Versicherungen wird bei<br />
dem Subindikator Veranlagung berücksichtigt.<br />
Eines der zentralen Problemfelder, das sich in Zusammenhang mit Mitarbeitervorsorgekassen<br />
auftut, ist die Frage nach der RisikoträgerIn für die betriebliche Altersvorsorge.<br />
Potenzielle RisikoträgerInnen können die ArbeitgeberIn, die ArbeitnehmerIn oder die Vorsorgekasse<br />
sein. Die zu tragenden Risiken sind das Kapitalmarkt-, das Inflations- und das<br />
„Langlebigkeitsrisiko“.<br />
Die Volatilität der Finanzmärkte zeigt Auswirkungen auf die Veranlagung von Pensionsbeiträgen.<br />
Im Jahr 2008 (Finanzkrise) waren etliche BezieherInnen von Pensionskassenpensionen<br />
mit Kürzungen von über 20 % konfrontiert.<br />
In Österreich gibt es keine explizite Verpflichtung des Staates etwa in Form einer Ausfallhaftung<br />
bei Verlusten in der betrieblichen Altersvorsorge. Auch der ArbeitgeberIn kommt<br />
gesetzlich keine Verantwortung zu, etwa in Form der Übernahme von Finanzierungsverantwortung<br />
bei Unterdeckung. Sohin obliegt das Risiko der Kapitalveranlagung und der<br />
versicherungstechnischen Risiken allein den Anwartschafts- bzw. den Pensionsberechtigten.<br />
16 Heindl, Wenn Gewinn Sinn und Leben stiftet in ypsilon 6/2012, S. 14f.<br />
17 Ähnlich: Gesetzesentwurf der europäischen Kommission vom November 2012 für eine Frauenquote in Aufsichtsräten.<br />
40