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Handbuch zur Gemeinwohl-Bilanz (Version 4.1)

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Kann ich den erzielten Gewinn gemeinwohlorientiert investieren? 16<br />

Siehe hierzu die Ausführungen beim Indikator E 4.<br />

Wie sieht das Verhältnis von Aktiengesellschaft und <strong>Gemeinwohl</strong>orientierung aus?<br />

Der Gesetzeswortlaut des österreichischen Aktiengesetzes kennt den Begriff des „öffentlichen<br />

Interesses“, unter welchem im Sinne eines volkswirtschaftlichen Gesamtinteresses<br />

das <strong>Gemeinwohl</strong> verstanden wird. Ein Haftbarmachen von Vorstandsmitgliedern für gemeinwohlschädigendes<br />

Verhalten kann aus dieser Bestimmung jedoch nicht abgeleitet<br />

werden.<br />

Das österreichische Aktiengesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz kennen, ebenso wie<br />

das deutsche Recht, den Begriff der betrieblichen Mitbestimmung. In Österreich hat der<br />

Vorstand die Interessen der Arbeitnehmer von Gesetzeswegen zu berücksichtigen. Beide<br />

Rechtsordnungen sehen die Entsendung von ArbeitnehmervertreterInnen <strong>zur</strong> Wahrung<br />

ihrer Interessen in den Aufsichtsrat vor. 17<br />

Kann ein Aktionär auf den Gewinnanspruch (Dividende) <strong>zur</strong> Förderung des <strong>Gemeinwohl</strong>s<br />

verzichten?<br />

Siehe hierzu die Ausführungen beim Indikator E 4.<br />

Welchem Subindikator sind Mitarbeitervorsorgekassen (Pensionskassen, Versicherungen)<br />

zuzuordnen und wie erfolgt die Bewertung?<br />

Die Auswahl der Vorsorgekasse und anderer anlagerelevanten Versicherungen wird bei<br />

dem Subindikator Veranlagung berücksichtigt.<br />

Eines der zentralen Problemfelder, das sich in Zusammenhang mit Mitarbeitervorsorgekassen<br />

auftut, ist die Frage nach der RisikoträgerIn für die betriebliche Altersvorsorge.<br />

Potenzielle RisikoträgerInnen können die ArbeitgeberIn, die ArbeitnehmerIn oder die Vorsorgekasse<br />

sein. Die zu tragenden Risiken sind das Kapitalmarkt-, das Inflations- und das<br />

„Langlebigkeitsrisiko“.<br />

Die Volatilität der Finanzmärkte zeigt Auswirkungen auf die Veranlagung von Pensionsbeiträgen.<br />

Im Jahr 2008 (Finanzkrise) waren etliche BezieherInnen von Pensionskassenpensionen<br />

mit Kürzungen von über 20 % konfrontiert.<br />

In Österreich gibt es keine explizite Verpflichtung des Staates etwa in Form einer Ausfallhaftung<br />

bei Verlusten in der betrieblichen Altersvorsorge. Auch der ArbeitgeberIn kommt<br />

gesetzlich keine Verantwortung zu, etwa in Form der Übernahme von Finanzierungsverantwortung<br />

bei Unterdeckung. Sohin obliegt das Risiko der Kapitalveranlagung und der<br />

versicherungstechnischen Risiken allein den Anwartschafts- bzw. den Pensionsberechtigten.<br />

16 Heindl, Wenn Gewinn Sinn und Leben stiftet in ypsilon 6/2012, S. 14f.<br />

17 Ähnlich: Gesetzesentwurf der europäischen Kommission vom November 2012 für eine Frauenquote in Aufsichtsräten.<br />

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