StVO (PDF) - stvo.de
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16. die Abgabe von Warnzeichen nach § 16,<br />
17. die Beleuchtung und das Stehenlassen unbeleuchteter Fahrzeuge nach § 17,<br />
18. die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen nach § 18 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 Satz 2 o<strong>de</strong>r Absatz 6<br />
bis 11,<br />
19. das Verhalten<br />
a) an Bahnübergängen nach § 19 o<strong>de</strong>r<br />
b) an und vor Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen nach § 20,<br />
20. die Personenbeför<strong>de</strong>rung nach § 21 Absatz 1 Satz 4, 1a, Absatz 2 o<strong>de</strong>r 3 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2,<br />
20a. das Anlegen von Sicherheitsgurten nach § 21a Abs. 1 Satz 1 o<strong>de</strong>r das Tragen von Schutzhelmen nach §<br />
21a Abs. 2 Satz 1<br />
21. die Ladung nach § 22,<br />
22. sonstige Pflichten <strong>de</strong>s Fahrzeugführers nach § 23,<br />
23. das Fahren mit Krankenfahrstühlen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren als in § 24 Abs. 1 genannten Rollstühlen nach § 24 Abs.<br />
2,<br />
24. das Verhalten<br />
a) als Fußgänger nach § 25 Abs. 1 bis 4,<br />
b) an Fußgängerüberwegen nach § 26 o<strong>de</strong>r<br />
c) auf Brücken nach § 27 Abs. 6,<br />
25. <strong>de</strong>n Umweltschutz nach § 30 Abs. 1 o<strong>de</strong>r 2 o<strong>de</strong>r das Sonntagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Satz 1 o<strong>de</strong>r 2<br />
Nr. 4 Satz 2,<br />
26. das Sporttreiben o<strong>de</strong>r Spielen nach § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2,<br />
27. das Bereiten, Beseitigen o<strong>de</strong>r Kenntlichmachen von verkehrswidrigen Zustän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die wirksame<br />
Verkleidung gefährlicher Geräte nach § 32,<br />
28. Verkehrsbeeinträchtigungen nach § 33 o<strong>de</strong>r<br />
29. das Verhalten nach einem Verkehrsunfall nach § 34 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 Buchstabe a, b o<strong>de</strong>r Nr. 6<br />
Buchstabe b - sofern er in diesem letzten Fall zwar eine nach <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n angemessene Frist wartet,<br />
aber nicht Name und Anschrift am Unfallort hinterläßt - o<strong>de</strong>r nach § 34 Abs. 3,<br />
verstößt.<br />
(2) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 24 <strong>de</strong>s Straßenverkehrsgesetzes han<strong>de</strong>lt auch, wer vorsätzlich o<strong>de</strong>r fahrlässig<br />
1. als Führer eines geschlossenen Verban<strong>de</strong>s entgegen § 27 Abs. 5 nicht dafür sorgt, daß die für geschlossene<br />
Verbän<strong>de</strong> gelten<strong>de</strong>n Vorschriften befolgt wer<strong>de</strong>n,<br />
1a. entgegen § 27 Abs. 2 einen geschlossenen Verband unterbricht,<br />
2. als Führer einer Kin<strong>de</strong>r- o<strong>de</strong>r Jugendgruppe entgegen § 27 Abs. 1 Satz 4 diese nicht <strong>de</strong>n Gehweg benutzen<br />
läßt,<br />
3. als Tierhalter o<strong>de</strong>r sonst für die Tiere Verantwortlicher einer Vorschrift nach § 28 Abs. 1 o<strong>de</strong>r Abs. 2 Satz 2<br />
zuwi<strong>de</strong>rhan<strong>de</strong>lt,<br />
4. als Reiter, Führer von Pfer<strong>de</strong>n, Treiber o<strong>de</strong>r Führer von Vieh entgegen § 28 Abs. 2 einer für <strong>de</strong>n gesamten<br />
Fahrverkehr einheitlich bestehen<strong>de</strong>n Verkehrsregel o<strong>de</strong>r Anordnung zuwi<strong>de</strong>rhan<strong>de</strong>lt,<br />
5. als Kraftfahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 1 an einem Rennen teilnimmt,<br />
6. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt o<strong>de</strong>r als Veranstalter entgegen § 29 Abs. 2 Satz<br />
3 nicht dafür sorgt, daß die in Betracht kommen<strong>de</strong>n Verkehrsvorschriften o<strong>de</strong>r Auflagen befolgt wer<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r<br />
7. entgegen § 29 Abs. 3 ein dort genanntes Fahrzeug o<strong>de</strong>r einen Zug führt.<br />
(3) Ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s § 24 <strong>de</strong>s Straßenverkehrsgesetzes han<strong>de</strong>lt ferner, wer vorsätzlich o<strong>de</strong>r<br />
fahrlässig<br />
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