15.11.2013 Aufrufe

StVO (PDF) - stvo.de

StVO (PDF) - stvo.de

StVO (PDF) - stvo.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ein Service <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Justiz in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong><br />

(3) Auf Ausfä<strong>de</strong>lungsstreifen darf nicht schneller gefahren wer<strong>de</strong>n als auf <strong>de</strong>n durchgehen<strong>de</strong>n Fahrstreifen. Stockt<br />

o<strong>de</strong>r steht <strong>de</strong>r Verkehr auf <strong>de</strong>n durchgehen<strong>de</strong>n Fahrstreifen, so darf auf <strong>de</strong>m Ausfä<strong>de</strong>lungsstreifen mit mäßiger<br />

Geschwindigkeit und beson<strong>de</strong>rer Vorsicht vorbeigefahren wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 8 Vorfahrt<br />

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,<br />

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen beson<strong>de</strong>rs geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) o<strong>de</strong>r<br />

2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- o<strong>de</strong>r Waldweg auf eine an<strong>de</strong>re Straße kommen.<br />

(1a) Ist an <strong>de</strong>r Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter <strong>de</strong>m Zeichen 205 (Vorfahrt<br />

gewähren) angeordnet, hat <strong>de</strong>r Verkehr auf <strong>de</strong>r Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei <strong>de</strong>r Einfahrt in einen solchen<br />

Kreisverkehr ist die Benutzung <strong>de</strong>s Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.<br />

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbeson<strong>de</strong>re durch mäßige<br />

Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß<br />

er <strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r die Vorfahrt hat, we<strong>de</strong>r gefähr<strong>de</strong>t noch wesentlich behin<strong>de</strong>rt. Kann er das nicht übersehen, weil die<br />

Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung o<strong>de</strong>r Einmündung hineintasten, bis er<br />

die Übersicht hat. Auch wenn <strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r die Vorfahrt hat, in die an<strong>de</strong>re Straße abbiegt, darf ihn <strong>de</strong>r Wartepflichtige<br />

nicht wesentlich behin<strong>de</strong>rn.<br />

(3) (weggefallen)<br />

§ 9 Abbiegen, Wen<strong>de</strong>n und Rückwärtsfahren<br />

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und <strong>de</strong>utlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu<br />

benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will,<br />

bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer<br />

nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug<br />

behin<strong>de</strong>rt. Vor <strong>de</strong>m Einordnen und nochmals vor <strong>de</strong>m Abbiegen ist auf <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Verkehr zu achten; vor<br />

<strong>de</strong>m Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgen<strong>de</strong>n Verkehrs ausgeschlossen ist.<br />

(2) Wer mit <strong>de</strong>m Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter<br />

<strong>de</strong>r Kreuzung o<strong>de</strong>r Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert wer<strong>de</strong>n soll. Beim Überqueren ist <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeugverkehr aus bei<strong>de</strong>n Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser<br />

im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.<br />

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommen<strong>de</strong> Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrrä<strong>de</strong>r<br />

mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Fahrbahn in <strong>de</strong>r gleichen Richtung fahren.<br />

Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Son<strong>de</strong>rfahrstreifen<br />

benutzen. Auf Fußgänger muß er beson<strong>de</strong>re Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.<br />

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommen<strong>de</strong> Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen,<br />

durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einan<strong>de</strong>r entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen<br />

wollen, müssen voreinan<strong>de</strong>r abbiegen, es sei <strong>de</strong>nn, die Verkehrslage o<strong>de</strong>r die Gestaltung <strong>de</strong>r Kreuzung erfor<strong>de</strong>rn,<br />

erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinan<strong>de</strong>r vorbeigefahren sind.<br />

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wen<strong>de</strong>n und beim Rückwärtsfahren muß sich <strong>de</strong>r Fahrzeugführer<br />

darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung an<strong>de</strong>rer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;<br />

erfor<strong>de</strong>rlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.<br />

§ 9a (weggefallen)<br />

-<br />

§ 10 Einfahren und Anfahren<br />

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem<br />

verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren Straßenteilen o<strong>de</strong>r über<br />

einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren o<strong>de</strong>r vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich<br />

dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung an<strong>de</strong>rer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erfor<strong>de</strong>rlichenfalls<br />

- Seite 6 von 64 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!