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StVO (PDF) - stvo.de

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1 2 3<br />

lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen<br />

Ge- o<strong>de</strong>r Verbote<br />

Erläuterungen<br />

Fahrzeugführer müssen hier halten. Erfor<strong>de</strong>rlichenfalls ist an <strong>de</strong>r<br />

Stelle, wo die Straße eingesehen wer<strong>de</strong>n kann, in die eingefahren<br />

wer<strong>de</strong>n soll (Sichtlinie), erneut zu halten.<br />

Haltlinie<br />

68 Zeichen 295<br />

Fahrstreifenbegrenzung und<br />

Fahrbahnbegrenzung<br />

Ge- o<strong>de</strong>r Verbot<br />

1.<br />

a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehen<strong>de</strong> Linie auch<br />

nicht teilweise überfahren.<br />

b) Trennt die durchgehen<strong>de</strong> Linie <strong>de</strong>n Fahrbahnteil für <strong>de</strong>n<br />

Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren.<br />

c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab,<br />

müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und<br />

Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame<br />

Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.<br />

d) Fahrzeugführer dürfen auf <strong>de</strong>r Fahrbahn nicht parken (§<br />

12 Abs. 2), wenn zwischen <strong>de</strong>m abgestellten Fahrzeug<br />

und <strong>de</strong>r Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen<br />

von min<strong>de</strong>stens 3 m mehr verbleibt.<br />

2.<br />

a) Links von <strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n<br />

Fahrbahnbegrenzungslinie dürfen Fahrzeugführer nicht<br />

halten, wenn rechts ein Seitenstreifen o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rweg<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

b) Fahrzeugführer dürfen die Fahrbahnbegrenzung <strong>de</strong>r<br />

Mittelinsel <strong>de</strong>s Kreisverkehrs nicht überfahren.<br />

Erläuterung<br />

1. Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />

Gegenverkehr bestimmten Teil <strong>de</strong>r Fahrbahn o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Fahrstreifen für <strong>de</strong>n gleichgerichteten Verkehr voneinan<strong>de</strong>r<br />

ab.<br />

Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung <strong>de</strong>s<br />

Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen.<br />

2.<br />

a) Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehen<strong>de</strong> Linie<br />

auch einen Seitenstreifen o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rweg abgrenzen.<br />

b) Wird durch Zeichen 223.1 das Befahren<br />

eines Seitenstreifens angeordnet, darf die<br />

Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung<br />

von Fahrstreifen einer durchgehen<strong>de</strong>n Fahrbahn<br />

(Zeichen 340) überfahren wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Ausgenommen von <strong>de</strong>m Verbot zum Überfahren<br />

<strong>de</strong>r Fahrbahnbegrenzung <strong>de</strong>r Mittelinsel <strong>de</strong>s<br />

Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, <strong>de</strong>nen wegen ihrer<br />

Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre.<br />

Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn eine Gefährdung an<strong>de</strong>rer Verkehrsteilnehmer<br />

ausgeschlossen ist.<br />

d) Grenzt sie einen Son<strong>de</strong>rweg ab, darf sie nur überfahren<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn dahinter an<strong>de</strong>rs nicht erreichbare<br />

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