StVO (PDF) - stvo.de
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1 2 3<br />
lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen<br />
Ge- o<strong>de</strong>r Verbote<br />
Erläuterungen<br />
Fahrzeugführer müssen hier halten. Erfor<strong>de</strong>rlichenfalls ist an <strong>de</strong>r<br />
Stelle, wo die Straße eingesehen wer<strong>de</strong>n kann, in die eingefahren<br />
wer<strong>de</strong>n soll (Sichtlinie), erneut zu halten.<br />
Haltlinie<br />
68 Zeichen 295<br />
Fahrstreifenbegrenzung und<br />
Fahrbahnbegrenzung<br />
Ge- o<strong>de</strong>r Verbot<br />
1.<br />
a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehen<strong>de</strong> Linie auch<br />
nicht teilweise überfahren.<br />
b) Trennt die durchgehen<strong>de</strong> Linie <strong>de</strong>n Fahrbahnteil für <strong>de</strong>n<br />
Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren.<br />
c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab,<br />
müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und<br />
Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame<br />
Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.<br />
d) Fahrzeugführer dürfen auf <strong>de</strong>r Fahrbahn nicht parken (§<br />
12 Abs. 2), wenn zwischen <strong>de</strong>m abgestellten Fahrzeug<br />
und <strong>de</strong>r Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen<br />
von min<strong>de</strong>stens 3 m mehr verbleibt.<br />
2.<br />
a) Links von <strong>de</strong>r durchgehen<strong>de</strong>n<br />
Fahrbahnbegrenzungslinie dürfen Fahrzeugführer nicht<br />
halten, wenn rechts ein Seitenstreifen o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rweg<br />
vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
b) Fahrzeugführer dürfen die Fahrbahnbegrenzung <strong>de</strong>r<br />
Mittelinsel <strong>de</strong>s Kreisverkehrs nicht überfahren.<br />
Erläuterung<br />
1. Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
Gegenverkehr bestimmten Teil <strong>de</strong>r Fahrbahn o<strong>de</strong>r mehrere<br />
Fahrstreifen für <strong>de</strong>n gleichgerichteten Verkehr voneinan<strong>de</strong>r<br />
ab.<br />
Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung <strong>de</strong>s<br />
Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen.<br />
2.<br />
a) Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehen<strong>de</strong> Linie<br />
auch einen Seitenstreifen o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rweg abgrenzen.<br />
b) Wird durch Zeichen 223.1 das Befahren<br />
eines Seitenstreifens angeordnet, darf die<br />
Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung<br />
von Fahrstreifen einer durchgehen<strong>de</strong>n Fahrbahn<br />
(Zeichen 340) überfahren wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Ausgenommen von <strong>de</strong>m Verbot zum Überfahren<br />
<strong>de</strong>r Fahrbahnbegrenzung <strong>de</strong>r Mittelinsel <strong>de</strong>s<br />
Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, <strong>de</strong>nen wegen ihrer<br />
Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre.<br />
Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn eine Gefährdung an<strong>de</strong>rer Verkehrsteilnehmer<br />
ausgeschlossen ist.<br />
d) Grenzt sie einen Son<strong>de</strong>rweg ab, darf sie nur überfahren<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn dahinter an<strong>de</strong>rs nicht erreichbare<br />
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