StVO (PDF) - stvo.de
StVO (PDF) - stvo.de
StVO (PDF) - stvo.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ein Service <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Justiz in<br />
Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r juris GmbH - www.juris.<strong>de</strong><br />
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf an<strong>de</strong>ren<br />
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen o<strong>de</strong>r sonstige bauliche Einrichtungen<br />
getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die min<strong>de</strong>stens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung<br />
(Zeichen 295) o<strong>de</strong>r durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für je<strong>de</strong> Richtung haben.<br />
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten<br />
Umstän<strong>de</strong>n 50 km/h.<br />
§ 4 Abstand<br />
(1) Der Abstand von einem vorausfahren<strong>de</strong>n Fahrzeug muß in <strong>de</strong>r Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm<br />
gehalten wer<strong>de</strong>n kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahren<strong>de</strong> darf nicht ohne zwingen<strong>de</strong>n Grund<br />
stark bremsen.<br />
(2) Kraftfahrzeuge, für die eine beson<strong>de</strong>re Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7<br />
m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von <strong>de</strong>m vorausfahren<strong>de</strong>n<br />
Kraftfahrzeug halten, daß ein überholen<strong>de</strong>s Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,<br />
1. wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,<br />
2. wenn in <strong>de</strong>r Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhan<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r<br />
3. auf Strecken, auf <strong>de</strong>nen das Überholen verboten ist.<br />
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen,<br />
wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahren<strong>de</strong>n Fahrzeugen einen Min<strong>de</strong>stabstand<br />
von 50 m einhalten.<br />
§ 5 Überholen<br />
(1) Es ist links zu überholen.<br />
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während <strong>de</strong>s ganzen Überholvorgangs je<strong>de</strong> Behin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als<br />
<strong>de</strong>r zu Überholen<strong>de</strong> fährt.<br />
(3) Das Überholen ist unzulässig:<br />
1. bei unklarer Verkehrslage o<strong>de</strong>r<br />
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.<br />
(3a) Unbescha<strong>de</strong>t sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen<br />
Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall o<strong>de</strong>r Regen weniger als<br />
50 m beträgt.<br />
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n Verkehrs<br />
ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichen<strong>de</strong>r Seitenabstand zu an<strong>de</strong>ren Verkehrsteilnehmern,<br />
insbeson<strong>de</strong>re zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten wer<strong>de</strong>n. Der Überholen<strong>de</strong> muß sich sobald wie möglich<br />
wie<strong>de</strong>r nach rechts einordnen. Er darf dabei <strong>de</strong>n Überholten nicht behin<strong>de</strong>rn.<br />
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wie<strong>de</strong>reinordnen sind rechtzeitig und <strong>de</strong>utlich anzukündigen; dabei<br />
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.<br />
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- o<strong>de</strong>r Leuchtzeichen angekündigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommen<strong>de</strong> Fahrzeugführer nicht geblen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß<br />
seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar<br />
folgen<strong>de</strong>n Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch<br />
genommen wer<strong>de</strong>n; das gilt nicht auf Autobahnen.<br />
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.<br />
Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen,<br />
darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt wer<strong>de</strong>n.<br />
- Seite 4 von 64 -