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StVO (PDF) - stvo.de

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1 2 3<br />

lfd. Nr. Zeichen und Zusatzzeichen<br />

Ge- o<strong>de</strong>r Verbote<br />

Erläuterungen<br />

Verbot für Kraftfahrzeuge<br />

35 Zeichen 261<br />

zu 36<br />

bis 40<br />

Verbot für kennzeichnungspflichtige<br />

Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern<br />

36 Zeichen 262<br />

Tatsächliches Gewicht<br />

37 Zeichen 263<br />

Ge- o<strong>de</strong>r Verbot<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Zeichen 262 bis 266 verbieten die<br />

Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, <strong>de</strong>ren Maße o<strong>de</strong>r Gewichte<br />

einschließlich Ladung eine auf <strong>de</strong>m jeweiligen Zeichen<br />

angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.<br />

Erläuterung<br />

Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für<br />

das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen geson<strong>de</strong>rt<br />

für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die<br />

tatsächlich vorhan<strong>de</strong>nen Achslasten <strong>de</strong>s Sattelanhängers.<br />

Tatsächliche Achslast<br />

38 Zeichen 264<br />

Tatsächliche Breite<br />

39 Zeichen 265<br />

Tatsächliche Höhe<br />

40 Zeichen 266<br />

Tatsächliche Länge<br />

41 Zeichen 267 Ge- o<strong>de</strong>r Verbot<br />

Fahrzeugführer dürfen nicht in die Straße einfahren.<br />

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