Begleitbericht zum Vorentwurf für eine Schweizerische ... - EJPD
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eingreifen sollte. Allerdings mache die Vereinheitlichung des Verfahrensrechts <strong>eine</strong> Einigung<br />
über das Strafverfolgungsmodell notwendig. Die Kommission betonte, an sich vermöge jedes<br />
der heute in der Schweiz praktizierten Modelle <strong>eine</strong> rechtsstaatliche und effiziente<br />
Strafverfolgung zu gewährleisten. Selber gab sie aber mehrheitlich <strong>eine</strong>m Modell den Vorzug,<br />
bei dem der Untersuchungsrichter im Zentrum des Vorverfahrens steht und die Staatsanwaltschaft<br />
ausschliesslich als Partei auftritt 20 .<br />
Die Experten haben auch die Frage neuer strafprozessualer Instrumente geprüft und sie<br />
differenziert beantwortet. Während sie sich <strong>für</strong> die Einführung <strong>eine</strong>s gemässigten<br />
Opportunitätsprinzips aussprachen, lehnten sie Instrumente wie das plea bargaining oder <strong>eine</strong><br />
Kronzeugenregelung ab 21 . Beides sei rechtsstaatlich nicht unproblematisch und jedenfalls in<br />
der heutigen Situation durchaus verzichtbar.<br />
122 Anhörungen <strong>zum</strong> Konzeptbericht<br />
Um die Reaktionen vorab der direkt betroffenen Kreise auf den Konzeptbericht zu erforschen,<br />
führte das Bundesamt <strong>für</strong> Justiz im Frühjahr 1998 mit Vertretern der wichtigsten interessierten<br />
Institutionen einlässliche Anhörungen durch 22 . Aus diesen Hearings 23 ergab sich ein<br />
einhelliges Ja zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts und zwar im Sinne <strong>eine</strong>r<br />
integralen Unifizierung, also nicht <strong>eine</strong>s blossen Rahmengesetzes. Die erwogenen Eingriffe<br />
ins kantonale Organisationsrecht beurteilten die angehörten Institutionen differenziert. Sie<br />
anerkannten, dass mit der Vereinheitlichung des Prozessrechts in gewissem Masse Eingriffe<br />
in die Gerichtsorganisation nicht zu umgehen sind. Das Ausmass der notwendigen bzw.<br />
akzeptablen Eingriffe wurde dagegen je nach Standpunkt verschieden bewertet.<br />
Bei der Wahl des Strafverfolgungsmodells zeigte sich, eher unerwartet, <strong>eine</strong> recht deutliche<br />
Tendenz zu Gunsten des Staatsanwaltschaftsmodells etwa im Sinne der heute in Basel-Stadt<br />
geltenden Lösung. Als Hauptgründe da<strong>für</strong> wurden die höhere Effizienz dieses Modells<br />
vorgebracht und zudem die Notwendigkeit <strong>eine</strong>r klareren Rollenverteilung hervorgehoben, als<br />
dies beim Untersuchungsrichtermodell der Fall sei. Eher unscharf blieb in dieser zentralen<br />
Frage die Position der Kantone, deren Auffassungen noch stark auseinander streben. Es<br />
schälten sich dabei insbesondere Unterschiede zwischen grossen und kl<strong>eine</strong>n Kantonen<br />
heraus, welche letztere eher <strong>eine</strong>r Lösung mit Untersuchungsrichtern zuneigen 24 .<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
Aus 29 mach 1 S. 35 ff.; vgl. zu den verschiedenen Strafverfolgungsmodellen Ziff. 141.<br />
Vgl. dazu Ziff. 152, 162.<br />
Bei diesen Anhörungen nahmen Vertreter folgender Institutionen teil: Konferenz der Kantonalen Justizund<br />
Polizeidirektoren (KKJPD); Konferenz der Kantonspolizeikommandaten der Schweiz (KKPKS);<br />
Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS); <strong>Schweizerische</strong> Kriminalistische<br />
Gesellschaft (SKG); <strong>Schweizerische</strong>r Anwaltsverband (SAV); Demokratische Juristen der Schweiz (DJS);<br />
Universitäten Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf.<br />
Siehe Hearings <strong>zum</strong> Bericht der Expertenkommission "Vereinheitlichung des Strafprozessrechts";<br />
Protokolle und schriftliche Stellungnahmen, Bundesamt <strong>für</strong> Justiz, Bern 1998 (im Folgenden zitiert:<br />
Hearings).<br />
Zu den Positionen in den Hearings: Beschränkte Unterstützung der Expertenwahl, Hearings 5, 7, 69, 117,<br />
168. Eher positiv bis sehr positiv hingegen die Vertreter der Universitäten Lausanne und Genf, Hearings<br />
39, 42 und 151. Kritisch <strong>zum</strong> Expertenmodell, Hearings 5, 19, 44 f., 49, 62, 91 f., 133. Insbesondere der<br />
Vertreter der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren brachte vor, dass „<strong>eine</strong> Mehrheit der Kantone das<br />
gewählte Untersuchungsrichter-Modell I nicht <strong>für</strong> das bestmögliche Modell halte“, Hearings 29. Im<br />
Ergebnis gleich die Vertreterin der <strong>Schweizerische</strong>n Kriminalistischen Gesellschaft, Hearings 34. Andere<br />
Stimmen sprachen sich <strong>für</strong> das Untersuchungsrichtersystem II, Hearings 5, 36, 49, das eingliedrige<br />
Staatanwaltschaftsmodell, Hearings 19 oder das zweigliedrige Staatsanwaltschaftsmodell, Hearings 34, 62<br />
aus. Grundsätzliche Einwände gegen <strong>eine</strong> Wahl <strong>eine</strong>s Strafverfolgungsmodell, Hearings 13, 31, 99, 118.