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Begleitbericht zum Vorentwurf für eine Schweizerische ... - EJPD

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eingreifen sollte. Allerdings mache die Vereinheitlichung des Verfahrensrechts <strong>eine</strong> Einigung<br />

über das Strafverfolgungsmodell notwendig. Die Kommission betonte, an sich vermöge jedes<br />

der heute in der Schweiz praktizierten Modelle <strong>eine</strong> rechtsstaatliche und effiziente<br />

Strafverfolgung zu gewährleisten. Selber gab sie aber mehrheitlich <strong>eine</strong>m Modell den Vorzug,<br />

bei dem der Untersuchungsrichter im Zentrum des Vorverfahrens steht und die Staatsanwaltschaft<br />

ausschliesslich als Partei auftritt 20 .<br />

Die Experten haben auch die Frage neuer strafprozessualer Instrumente geprüft und sie<br />

differenziert beantwortet. Während sie sich <strong>für</strong> die Einführung <strong>eine</strong>s gemässigten<br />

Opportunitätsprinzips aussprachen, lehnten sie Instrumente wie das plea bargaining oder <strong>eine</strong><br />

Kronzeugenregelung ab 21 . Beides sei rechtsstaatlich nicht unproblematisch und jedenfalls in<br />

der heutigen Situation durchaus verzichtbar.<br />

122 Anhörungen <strong>zum</strong> Konzeptbericht<br />

Um die Reaktionen vorab der direkt betroffenen Kreise auf den Konzeptbericht zu erforschen,<br />

führte das Bundesamt <strong>für</strong> Justiz im Frühjahr 1998 mit Vertretern der wichtigsten interessierten<br />

Institutionen einlässliche Anhörungen durch 22 . Aus diesen Hearings 23 ergab sich ein<br />

einhelliges Ja zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts und zwar im Sinne <strong>eine</strong>r<br />

integralen Unifizierung, also nicht <strong>eine</strong>s blossen Rahmengesetzes. Die erwogenen Eingriffe<br />

ins kantonale Organisationsrecht beurteilten die angehörten Institutionen differenziert. Sie<br />

anerkannten, dass mit der Vereinheitlichung des Prozessrechts in gewissem Masse Eingriffe<br />

in die Gerichtsorganisation nicht zu umgehen sind. Das Ausmass der notwendigen bzw.<br />

akzeptablen Eingriffe wurde dagegen je nach Standpunkt verschieden bewertet.<br />

Bei der Wahl des Strafverfolgungsmodells zeigte sich, eher unerwartet, <strong>eine</strong> recht deutliche<br />

Tendenz zu Gunsten des Staatsanwaltschaftsmodells etwa im Sinne der heute in Basel-Stadt<br />

geltenden Lösung. Als Hauptgründe da<strong>für</strong> wurden die höhere Effizienz dieses Modells<br />

vorgebracht und zudem die Notwendigkeit <strong>eine</strong>r klareren Rollenverteilung hervorgehoben, als<br />

dies beim Untersuchungsrichtermodell der Fall sei. Eher unscharf blieb in dieser zentralen<br />

Frage die Position der Kantone, deren Auffassungen noch stark auseinander streben. Es<br />

schälten sich dabei insbesondere Unterschiede zwischen grossen und kl<strong>eine</strong>n Kantonen<br />

heraus, welche letztere eher <strong>eine</strong>r Lösung mit Untersuchungsrichtern zuneigen 24 .<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

Aus 29 mach 1 S. 35 ff.; vgl. zu den verschiedenen Strafverfolgungsmodellen Ziff. 141.<br />

Vgl. dazu Ziff. 152, 162.<br />

Bei diesen Anhörungen nahmen Vertreter folgender Institutionen teil: Konferenz der Kantonalen Justizund<br />

Polizeidirektoren (KKJPD); Konferenz der Kantonspolizeikommandaten der Schweiz (KKPKS);<br />

Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS); <strong>Schweizerische</strong> Kriminalistische<br />

Gesellschaft (SKG); <strong>Schweizerische</strong>r Anwaltsverband (SAV); Demokratische Juristen der Schweiz (DJS);<br />

Universitäten Zürich, Bern, Basel, Lausanne, Genf.<br />

Siehe Hearings <strong>zum</strong> Bericht der Expertenkommission "Vereinheitlichung des Strafprozessrechts";<br />

Protokolle und schriftliche Stellungnahmen, Bundesamt <strong>für</strong> Justiz, Bern 1998 (im Folgenden zitiert:<br />

Hearings).<br />

Zu den Positionen in den Hearings: Beschränkte Unterstützung der Expertenwahl, Hearings 5, 7, 69, 117,<br />

168. Eher positiv bis sehr positiv hingegen die Vertreter der Universitäten Lausanne und Genf, Hearings<br />

39, 42 und 151. Kritisch <strong>zum</strong> Expertenmodell, Hearings 5, 19, 44 f., 49, 62, 91 f., 133. Insbesondere der<br />

Vertreter der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren brachte vor, dass „<strong>eine</strong> Mehrheit der Kantone das<br />

gewählte Untersuchungsrichter-Modell I nicht <strong>für</strong> das bestmögliche Modell halte“, Hearings 29. Im<br />

Ergebnis gleich die Vertreterin der <strong>Schweizerische</strong>n Kriminalistischen Gesellschaft, Hearings 34. Andere<br />

Stimmen sprachen sich <strong>für</strong> das Untersuchungsrichtersystem II, Hearings 5, 36, 49, das eingliedrige<br />

Staatanwaltschaftsmodell, Hearings 19 oder das zweigliedrige Staatsanwaltschaftsmodell, Hearings 34, 62<br />

aus. Grundsätzliche Einwände gegen <strong>eine</strong> Wahl <strong>eine</strong>s Strafverfolgungsmodell, Hearings 13, 31, 99, 118.

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