Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...
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MARIANNE SCHWANDER<br />
1 ÜBERSICHT<br />
Mit dem häuslichen Bereich, mit dem Familienleben werden Bilder <strong>von</strong> Liebe, Wärme, Geborgenheit,<br />
Vertrauen, Verständnis und Fürsorge verbunden. Der häusliche Bereich bildet <strong>die</strong><br />
Rückzugsmöglichkeit vom Berufsalltag und ist Schutz. Schutz? An <strong>Gewalt</strong> „draussen“, auf<br />
der Strasse, haben sich <strong>die</strong> Meisten gewöhnt, in das Bild des Familienlebens passt <strong>Gewalt</strong><br />
dagegen nicht. Trotzdem ist sie Realität.<br />
Der Bericht, der im Auftrag der Fachstelle gegen <strong>Gewalt</strong> des Eidgenössischen <strong>Büro</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau und Mann erarbeitet wurde, stellt eine Übersicht über <strong>die</strong> kantonalen<br />
rechtlichen Grundlagen zur <strong>Häusliche</strong>n <strong>Gewalt</strong> dar und zeigt auf, welche Massnahmen gegen<br />
<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> und zum Schutz der Opfer rechtlich verankert sind, und ob es spezifische<br />
Bestimmungen zur Arbeit mit <strong>Gewalt</strong>ausübenden, zur Datenweitergabe und zu den Kosten<br />
gibt. Zudem beinhaltet der Bericht eine rechtliche Abklärung zum Verhältnis des neuen Artikels<br />
28b Zivilgesetzbuch und den kantonalen Regelungen gegen <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong>, Auswirkungen<br />
der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts sowie Fragen des Datenschutzes und der<br />
Datenweitergabe.<br />
<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder einer aufgelösten<br />
familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen<br />
Integrität verletzt oder gefährdet wird und zwar entweder durch Ausübung oder Androhung<br />
<strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong> oder durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen.<br />
Die ersten Forderungen und Aktionen im Zusammenhang mit <strong>Häusliche</strong>r <strong>Gewalt</strong> waren dem<br />
Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe verpflichtet. Sie konzentrierten sich darauf, den <strong>Gewalt</strong>betroffenen<br />
und ihren Kindern eine sichere Unterkunft, Beratung und Begleitung bei den weiteren<br />
Schritten zu bieten. Frauenhäuser und spezielle Beratungsstellen wurden eingerichtet.<br />
Mancherorts begann daraufhin <strong>die</strong> öffentliche Hand, <strong>die</strong> Frauenhäuser zu unterstützen, deren<br />
Notwendigkeit angesichts der häufigen Überbelegung nicht mehr bestritten werden konnte.<br />
Nach und nach wurde <strong>die</strong> Forderung laut, dass der Staat und <strong>die</strong> Öffentlichkeit bei <strong>Häusliche</strong>r<br />
<strong>Gewalt</strong>, genauso wie bei jeder anderen Form der <strong>Gewalt</strong>, ihre Verantwortung wahrnehmen<br />
müssen. Es wurde darüber nachgedacht, wie gewalttätige Personen <strong>für</strong> ihr Verhalten verantwortlich<br />
gemacht, wie <strong>die</strong> <strong>Gewalt</strong> beendet und der Schutz der Opfer verbessert werden könnten,<br />
auch wenn <strong>die</strong>se nicht im Frauenhaus Zuflucht gesucht haben.<br />
In den letzten Jahren ist es gelungen, den Staat nicht nur als Sozialstaat im Sinne der Unterstützung<br />
<strong>von</strong> Beratungsstellen und Frauenhäuser, sondern als Inhaber des <strong>Gewalt</strong>monopols in<br />
<strong>die</strong> Pflicht zu nehmen. Dieser Paradigmawechsel staatlicher Intervention in Form der konsequenten<br />
In-Verantwortungnahme der <strong>Gewalt</strong>ausübenden ist Ausdruck, dass <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong><br />
keine Privatsache ist.<br />
Heute ist <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> als gesellschaftliches Problem wie auch als rechtliche Verletzung<br />
anerkannt und sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen Gegenstand der Gesetzgebung.<br />
Zudem sind verschiedene neue Gesetzgebungsprojekte gestartet worden.<br />
HÄUSLICHE GEWALT 9