22.11.2013 Aufrufe

Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...

Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...

Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MARIANNE SCHWANDER<br />

1 ÜBERSICHT<br />

Mit dem häuslichen Bereich, mit dem Familienleben werden Bilder <strong>von</strong> Liebe, Wärme, Geborgenheit,<br />

Vertrauen, Verständnis und Fürsorge verbunden. Der häusliche Bereich bildet <strong>die</strong><br />

Rückzugsmöglichkeit vom Berufsalltag und ist Schutz. Schutz? An <strong>Gewalt</strong> „draussen“, auf<br />

der Strasse, haben sich <strong>die</strong> Meisten gewöhnt, in das Bild des Familienlebens passt <strong>Gewalt</strong><br />

dagegen nicht. Trotzdem ist sie Realität.<br />

Der Bericht, der im Auftrag der Fachstelle gegen <strong>Gewalt</strong> des Eidgenössischen <strong>Büro</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau und Mann erarbeitet wurde, stellt eine Übersicht über <strong>die</strong> kantonalen<br />

rechtlichen Grundlagen zur <strong>Häusliche</strong>n <strong>Gewalt</strong> dar und zeigt auf, welche Massnahmen gegen<br />

<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> und zum Schutz der Opfer rechtlich verankert sind, und ob es spezifische<br />

Bestimmungen zur Arbeit mit <strong>Gewalt</strong>ausübenden, zur Datenweitergabe und zu den Kosten<br />

gibt. Zudem beinhaltet der Bericht eine rechtliche Abklärung zum Verhältnis des neuen Artikels<br />

28b Zivilgesetzbuch und den kantonalen Regelungen gegen <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong>, Auswirkungen<br />

der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts sowie Fragen des Datenschutzes und der<br />

Datenweitergabe.<br />

<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder einer aufgelösten<br />

familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen<br />

Integrität verletzt oder gefährdet wird und zwar entweder durch Ausübung oder Androhung<br />

<strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong> oder durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen.<br />

Die ersten Forderungen und Aktionen im Zusammenhang mit <strong>Häusliche</strong>r <strong>Gewalt</strong> waren dem<br />

Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe verpflichtet. Sie konzentrierten sich darauf, den <strong>Gewalt</strong>betroffenen<br />

und ihren Kindern eine sichere Unterkunft, Beratung und Begleitung bei den weiteren<br />

Schritten zu bieten. Frauenhäuser und spezielle Beratungsstellen wurden eingerichtet.<br />

Mancherorts begann daraufhin <strong>die</strong> öffentliche Hand, <strong>die</strong> Frauenhäuser zu unterstützen, deren<br />

Notwendigkeit angesichts der häufigen Überbelegung nicht mehr bestritten werden konnte.<br />

Nach und nach wurde <strong>die</strong> Forderung laut, dass der Staat und <strong>die</strong> Öffentlichkeit bei <strong>Häusliche</strong>r<br />

<strong>Gewalt</strong>, genauso wie bei jeder anderen Form der <strong>Gewalt</strong>, ihre Verantwortung wahrnehmen<br />

müssen. Es wurde darüber nachgedacht, wie gewalttätige Personen <strong>für</strong> ihr Verhalten verantwortlich<br />

gemacht, wie <strong>die</strong> <strong>Gewalt</strong> beendet und der Schutz der Opfer verbessert werden könnten,<br />

auch wenn <strong>die</strong>se nicht im Frauenhaus Zuflucht gesucht haben.<br />

In den letzten Jahren ist es gelungen, den Staat nicht nur als Sozialstaat im Sinne der Unterstützung<br />

<strong>von</strong> Beratungsstellen und Frauenhäuser, sondern als Inhaber des <strong>Gewalt</strong>monopols in<br />

<strong>die</strong> Pflicht zu nehmen. Dieser Paradigmawechsel staatlicher Intervention in Form der konsequenten<br />

In-Verantwortungnahme der <strong>Gewalt</strong>ausübenden ist Ausdruck, dass <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong><br />

keine Privatsache ist.<br />

Heute ist <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> als gesellschaftliches Problem wie auch als rechtliche Verletzung<br />

anerkannt und sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen Gegenstand der Gesetzgebung.<br />

Zudem sind verschiedene neue Gesetzgebungsprojekte gestartet worden.<br />

HÄUSLICHE GEWALT 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!