Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...
Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...
Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
MARIANNE SCHWANDER<br />
2 GRUNDLAGEN<br />
2.1 EINLEITUNG<br />
Mit dem häuslichen Bereich, mit dem Familienleben werden Bilder <strong>von</strong> Liebe, Wärme, Geborgenheit,<br />
Vertrauen, Verständnis und Fürsorge verbunden. Der häusliche Bereich bildet <strong>die</strong><br />
Rückzugsmöglichkeit vom Berufsalltag und ist Schutz. Schutz? An <strong>Gewalt</strong> „draussen“, auf<br />
der Strasse, haben sich <strong>die</strong> Meisten gewöhnt, in das Bild des Familienlebens passt <strong>Gewalt</strong><br />
dagegen nicht. Trotzdem ist sie Realität. 1<br />
Der Bericht, der im Auftrag der Fachstelle gegen <strong>Gewalt</strong> des Eidgenössischen <strong>Büro</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau und Mann erarbeitet wurde, stellt eine Übersicht über <strong>die</strong> kantonalen<br />
rechtlichen Grundlagen zur <strong>Häusliche</strong>n <strong>Gewalt</strong> dar und zeigt auf, welche Massnahmen gegen<br />
<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> und zum Schutz der Opfer rechtlich verankert sind, und ob es spezifische<br />
Bestimmungen zur Arbeit mit <strong>Gewalt</strong>ausübenden, zur Datenweitergabe und zu den Kosten<br />
gibt. 2 Der Bericht gibt insbesondere zu folgenden Fragen Antworten:<br />
• In welchen Gesetzen sind <strong>die</strong> Bestimmungen gegen <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> angesiedelt?<br />
• Welche Massnahmen sind vorgesehen? Zuständigkeiten? Rechtsmittelweg?<br />
• Gibt es spezifische Bestimmungen zur Arbeit mit gewaltausübenden Personen?<br />
• Gibt es spezifische Bestimmungen zur Datenweitergabe?<br />
• Werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Massnahmen, insbesondere <strong>die</strong> Wegweisung, Kosten erhoben?<br />
Im Bericht wird zudem<br />
• das Verhältnis des neuen Artikels 28b Zivilgesetzbuch und den kantonalen Regelungen<br />
gegen <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong>,<br />
• <strong>die</strong> Auswirkungen der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts sowie<br />
• Fragen des Datenschutzes und der Datenweitergabe<br />
rechtlich abgeklärt. 3<br />
1 <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen kostet den Staat pro Jahr schätzungsweise 400 Millionen Schweizer Franken. Siehe GODENZI<br />
ALBERTO/YODANIS CARRIE , Erster Bericht zu den ökonomischen Kosten der <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen, Universität Freiburg,<br />
Schweiz 1998.<br />
2 Siehe hinten Ziffer 5.<br />
3 Siehe hinten Ziffer 3.<br />
HÄUSLICHE GEWALT 11