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Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...

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MARIANNE SCHWANDER<br />

2 GRUNDLAGEN<br />

2.1 EINLEITUNG<br />

Mit dem häuslichen Bereich, mit dem Familienleben werden Bilder <strong>von</strong> Liebe, Wärme, Geborgenheit,<br />

Vertrauen, Verständnis und Fürsorge verbunden. Der häusliche Bereich bildet <strong>die</strong><br />

Rückzugsmöglichkeit vom Berufsalltag und ist Schutz. Schutz? An <strong>Gewalt</strong> „draussen“, auf<br />

der Strasse, haben sich <strong>die</strong> Meisten gewöhnt, in das Bild des Familienlebens passt <strong>Gewalt</strong><br />

dagegen nicht. Trotzdem ist sie Realität. 1<br />

Der Bericht, der im Auftrag der Fachstelle gegen <strong>Gewalt</strong> des Eidgenössischen <strong>Büro</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau und Mann erarbeitet wurde, stellt eine Übersicht über <strong>die</strong> kantonalen<br />

rechtlichen Grundlagen zur <strong>Häusliche</strong>n <strong>Gewalt</strong> dar und zeigt auf, welche Massnahmen gegen<br />

<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> und zum Schutz der Opfer rechtlich verankert sind, und ob es spezifische<br />

Bestimmungen zur Arbeit mit <strong>Gewalt</strong>ausübenden, zur Datenweitergabe und zu den Kosten<br />

gibt. 2 Der Bericht gibt insbesondere zu folgenden Fragen Antworten:<br />

• In welchen Gesetzen sind <strong>die</strong> Bestimmungen gegen <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> angesiedelt?<br />

• Welche Massnahmen sind vorgesehen? Zuständigkeiten? Rechtsmittelweg?<br />

• Gibt es spezifische Bestimmungen zur Arbeit mit gewaltausübenden Personen?<br />

• Gibt es spezifische Bestimmungen zur Datenweitergabe?<br />

• Werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Massnahmen, insbesondere <strong>die</strong> Wegweisung, Kosten erhoben?<br />

Im Bericht wird zudem<br />

• das Verhältnis des neuen Artikels 28b Zivilgesetzbuch und den kantonalen Regelungen<br />

gegen <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong>,<br />

• <strong>die</strong> Auswirkungen der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts sowie<br />

• Fragen des Datenschutzes und der Datenweitergabe<br />

rechtlich abgeklärt. 3<br />

1 <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen kostet den Staat pro Jahr schätzungsweise 400 Millionen Schweizer Franken. Siehe GODENZI<br />

ALBERTO/YODANIS CARRIE , Erster Bericht zu den ökonomischen Kosten der <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen, Universität Freiburg,<br />

Schweiz 1998.<br />

2 Siehe hinten Ziffer 5.<br />

3 Siehe hinten Ziffer 3.<br />

HÄUSLICHE GEWALT 11

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