Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...
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MARIANNE SCHWANDER<br />
Von den Nachbarstaaten nimmt Österreich mit einem <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz eine Vorreiterrolle<br />
ein. 8<br />
Heute ist <strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> als gesellschaftliches Problem wie auch als rechtliche Verletzung<br />
anerkannt und sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen Gegenstand der Gesetzgebung.<br />
Zudem sind verschiedene neue Gesetzgebungsprojekte gestartet worden. 9<br />
2.3<br />
BEGRIFF<br />
<strong>Häusliche</strong> <strong>Gewalt</strong> liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder einer aufgelösten<br />
familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen<br />
Integrität verletzt oder gefährdet wird und zwar entweder durch Ausübung oder Androhung<br />
<strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong> oder durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen. 10<br />
2.4<br />
STATISTIK<br />
Im Bereich der <strong>Häusliche</strong>n <strong>Gewalt</strong> ist <strong>von</strong> einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Je enger <strong>die</strong><br />
persönliche Beziehung zwischen Opfer und gewalttätiger Person ist, umso seltener wird eine<br />
Anzeige eingereicht. 11 Allgemein kann gesagt werden, dass im öffentlichen Raum mehrheitlich<br />
Männer Opfer <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>taten sind, <strong>die</strong> überwiegend <strong>von</strong> Männern verübt werden, im<br />
häuslichen Bereich hingegen vor allem Frauen Opfer <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>delikten sind, <strong>die</strong> <strong>von</strong> ihnen<br />
bekannten Männern begangen werden. 12<br />
8 Das Bundesgesetz zum Schutz bei <strong>Gewalt</strong> in Familien, <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz, trat in Österreich am 1. Mai 1997 in Kraft.<br />
In Deutschland trat das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor <strong>Gewalt</strong>taten und Nachstellungen, <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz,<br />
am 1. Januar 2002 in Kraft. Zum internationalen Rechtsvergleich siehe Parlamentarische Initiative Schutz vor<br />
<strong>Gewalt</strong> im Familienkreis und in der Partnerschaft. Bericht der Kommission <strong>für</strong> Rechtsfragen des Nationalrates vom<br />
18. August 2005, BBl 2005 6880 ff.<br />
9 Siehe auch KOTTMANN HELENA, Opferschutz am Beispiel der häuslichen <strong>Gewalt</strong>. Rechtliche Situation und Stand der<br />
Umsetzung in der Schweiz, in: Jusletter 11. September 2006.<br />
10 Siehe Artikel 2 des <strong>Gewalt</strong>schutzgesetzes des Kantons Zürich, das am 19. Juni 2006 vom Kantonsrat verabschiedet<br />
wurde. Ähnliche Definitionen finden sich in weiteren Kantonen, siehe z.B. Art. 52 der Verordnung zum Polizeigesetz<br />
des Kantons Appenzell Ausserrhoden.<br />
11 Ausserdem wird <strong>die</strong> überwiegende Zahl der Anzeigen im Verlaufe eines Strafverfolgungsverfahrens zurückgezogen.<br />
Siehe u.a. SCHWANDER MARIANNE, Interventionsprojekte gegen häusliche <strong>Gewalt</strong>: Neue Erkenntnisse – neue Instrumente,<br />
in: Schweizerische Zeitschrift <strong>für</strong> Strafrecht, 2003, Seite 200; GLOOR DANIELA/MEIER HANNA/BAERISWYL PAS-<br />
CAL/BÜCHLER ANDREA, Interventionsprojekte gegen <strong>Gewalt</strong> in Ehe und Partnerschaft. Grundlagen und Evaluation<br />
zum Pilotprojekt Halt – <strong>Gewalt</strong>, Bern/Stuttgart/Wien 2000, Seite 83 und 117.<br />
12 Siehe u.a. KILLIAS MARTIN, Grundriss der Kriminologie. Eine europäische Perspektive, Bern 2002, Rz. 555, wobei hier<br />
<strong>die</strong> Tötungsdelikte im Vordergrund stehen. Gemäss Weltgesundheitsorganisation WHO werden bis zu einem Viertel<br />
aller Frauen mindestens einmal in ihrem Leben <strong>von</strong> sexueller <strong>Gewalt</strong> und noch mehr <strong>von</strong> anderen physischen Übergriffen<br />
betroffen. Bei den <strong>Gewalt</strong>tätern handelt es sich fast ausnahmslos um Familienangehörige oder enge Freunde.<br />
Zudem werden laut WHO 70 Prozent aller Morde an Frauen durch ihre Ehemänner oder Lebenspartner begangen.<br />
Zahlreiche Frauen werden auch durch Androhung <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong> zu ersten intimen Beziehungen gezwungen. Zu<br />
<strong>Gewalt</strong> gegen Frauen siehe auch KILLIAS MARTIN/SIMONIN MATHIEU/DE PUY JACQUELIN, Violence experienced by women<br />
in Switzerland over their lifespan. Results of the International Violence against Women Survey (IVAWS), Berne<br />
HÄUSLICHE GEWALT 13