Häusliche Gewalt - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von ...
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MARIANNE SCHWANDER<br />
ben. In der fünften Ziffer wird <strong>die</strong> Frage beantwortet, wer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Massnahmen gegen <strong>Häusliche</strong><br />
<strong>Gewalt</strong>, insbesondere <strong>die</strong> Wegweisung, <strong>die</strong> Kosten tragen muss. In der letzten, sechsten<br />
Ziffer, wird eine Übersicht zu den spezifischen gesetzlichen Grundlagen gegen <strong>Häusliche</strong><br />
<strong>Gewalt</strong> angeführt als auch eine zu den allgemeinen Gesetzesgrundlagen, <strong>die</strong> im Zusammenhang<br />
mit <strong>Häusliche</strong>r <strong>Gewalt</strong> herangezogen werden können. Die gesetzlichen Grundlagen<br />
werden jeweils in der Reihenfolge gemäss der systematischen Sammlung der einzelnen Kantone<br />
genannt.<br />
Bei einzelnen Kantonen werden in einer zusätzlichen siebten Ziffer weitere Massnahmen zum<br />
Schutz vor <strong>Häusliche</strong>r <strong>Gewalt</strong> zusammenfassend dargelegt.<br />
Gesetze und Gesetzgebungsprojekte in den einzelnen Kantonen sind bis 30. Juni 2006 berücksichtigt,<br />
wobei vereinzelt Änderungen, <strong>die</strong> im Verlaufe des Monats August 2006 noch<br />
veröffentlicht wurden, eingearbeitet sind. Da jedoch verschiedene kantonale Gesetzgebungsprojekte,<br />
auch vor dem Hintergrund der Bundesgesetzgebung 114 , in den nächsten Monaten an<br />
<strong>die</strong> Hand genommen oder verabschiedet werden, ist <strong>die</strong> folgende Übersicht als Momentaufnahme<br />
zu sehen.<br />
114 Siehe vorne Ziffer 3.1.<br />
HÄUSLICHE GEWALT 37