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honorar<br />
Honorarabrechnung 1/2013<br />
3 Euro-EBM<br />
Seit dem 1.Januar 2009 erfolgt die Vergütung der vertragsärztlichen<br />
Leistungen nach den festen Preisen der regionalen<br />
Gebührenordnung. Der jeweilige Preis errechnet<br />
sich aus der Multiplikation der für die entsprechende EBM-<br />
Leistung ausgewiesenen Punktzahl mit dem jeweils gültigen<br />
Punktwert. Dieser wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss<br />
für das Jahr 2013 auf 3,5363 Cent festgelegt,<br />
was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,9<br />
Prozent entspricht.<br />
In den EBM wurden zum 1. Quartal 2013 zusätzlich zwei<br />
neue Leistungsbereiche aufgenommen:<br />
> Neuropsychologische Therapie (GOP 30930 bis 30935<br />
EBM)<br />
> Genotypische Untersuchung auf pharmakologisch relevante<br />
genetische Eigenschaften des HI-Virus (GOP<br />
32821 und 32822 EBM)<br />
Beide Bereiche werden arztseitig außerhalb von RLV/QZV<br />
vergütet und von den Krankenkassen extrabudgetär außerhalb<br />
der MGV bezahlt.<br />
Der im Voraus vereinbarte feste Preis wird allerdings nur<br />
für extrabudgetäre Leistungen gezahlt. Für Leistungen der<br />
begrenzten Gesamtvergütung wird nur eine im Voraus vereinbarte<br />
feste „Regel“-Leistungsmenge je GKV-Versicherten<br />
ausbezahlt. Weicht die tatsächlich erbrachte Leistungsmenge<br />
davon ab, wird nur die vereinbarte Menge fällig.<br />
Der Rest wird abgestaffelt vergütet.<br />
4 Morbi-GV – Gesamtvergütung weiterhin<br />
mit Deckel<br />
Auch unter einem Euro-EBM zahlen die Krankenkassen<br />
weiterhin eine Gesamtvergütung an die KVN. Diese besteht<br />
im Wesentlichen aus zwei Teilen: Einen Teil bezahlen die<br />
Krankenkassen ohne Budgetierung als Einzelleistungen,<br />
der weitaus größere Teil ist von der Höhe her jedoch begrenzt<br />
und bildet die so genannte (vorhersehbare) morbiditätsbedingte<br />
Gesamtvergütung (MGV).<br />
Basis für die Bemessung der MGV 2013 bildet dabei die um<br />
die Psychotherapie bereinigte und gemäß Einigung mit den<br />
niedersächsischen Kassenverbänden morbiditätsbedingt<br />
erhöhte MGV des Jahres 2012. Maßgeblich sind dabei die<br />
bei der jeweiligen Kasse im Abrechnungsquartal versicherten<br />
Personen, deren Anzahl bei der Bemessung der Regelleistungsvolumen<br />
mehrere Wochen vor Quartalsbeginn<br />
jedoch noch nicht bekannt ist und daher geschätzt werden<br />
muss.<br />
5 Arzthonorare – ohne Mengenbegrenzung?<br />
Die ärztliche Leistung wird in allen Leistungsbereichen weit<br />
überwiegend mit den Preisen des Euro-EBM vergütet. Nur<br />
im Bereich der über das zugewiesene Gesamtvolumen aus<br />
RLV und QZV hinaus erbrachten Leistungen wird die entsprechende<br />
Vergütung quotiert (zur Höhe der Abstaffelungsquote<br />
siehe unter 8). Während im Durchschnitt alle<br />
Arztgruppen mehr Leistungen erbringen als das RLV/QZV-<br />
Volumen ihnen zubilligt, gibt es in nahezu allen Gruppen<br />
auch eine nennenswerte Anzahl von <strong>Ärzte</strong>n, die ihr<br />
RLV/QZV-Volumen nicht vollständig benötigen. In Gemeinschaftspraxen<br />
steht dieses nicht ausgeschöpfte Volumen<br />
zur Verrechnung mit den Praxispartnern zur Verfügung.<br />
5.1 Einzelleistungen – zusätzlich zur Morbi-GV!<br />
Etwa 29,8 Prozent des ausgeschütteten Gesamthonorarvolumens<br />
im 1. Quartal 2013 wird von den Kassen als Einzelleistung<br />
ohne Mengenbegrenzung gezahlt. Der Anstieg<br />
dieses Anteils im Vergleich zu den Vorjahren geht insbesondere<br />
auf die Entdeckelung weiter Teile der Psychotherapie<br />
zurück, die rund 4,0 Prozent vom Gesamthonorar ausmachen.<br />
Insgesamt stellen jedoch neben den Dialysesachkosten<br />
mit 6,0 Prozent weiterhin das ambulante Operieren<br />
mit 5,1 Prozent sowie die Prävention (GOP 01707-01735,<br />
01770-01816 EBM) mit 4,9 Prozent die mit Abstand gewichtigsten<br />
extrabudgetären Bereiche dar. Mit etwas Abstand<br />
folgen die Strahlentherapie mit 1,7 Prozent sowie<br />
DMP-Leistungen mit einem Anteil in Höhe von 1,3 Prozent<br />
am Gesamthonorar.<br />
5.2 Vorab-Leistungen<br />
Seit dem 3. Quartal 2010 werden infolge der Bildung der<br />
QZVs nur noch wenige Leistungen innerhalb der (vorhersehbaren)<br />
morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gegenüber<br />
dem Vertragsarzt ohne Begrenzung und ohne Abstaffelung<br />
nach Anforderung mit dem Preis des Euro-EBM vergütet.<br />
Dies sind vor Trennung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung<br />
in die Versorgungsbereiche:<br />
> die Leistungen des organisierten Bereitschaftsdienstes<br />
und<br />
> Laborleistungen bzw. -kosten.<br />
Nach Trennung der Morbi-GV in die Versorgungsbereiche,<br />
die nunmehr mittels Bundesvorgabe dauerhaft und stabil<br />
gehalten werden soll, werden innerhalb des jeweiligen Versorgungsbereichs,<br />
d.h. getrennt für Haus- und Fachärzte,<br />
insbesondere<br />
> die Haus- und Heimbesuche,<br />
40 niedersächsisches ärzteblatt 3 | 2013