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arzneimittel<br />

Arznei-, Heil- und Richtgrößenvereinbarungen 2013<br />

Richtgrößen pur<br />

Einigung mit den Krankenkassen zu<br />

neuen Arznei-, Heil- und Richtgrößenvereinbarungen<br />

für 2013<br />

Für das Jahr 2013 wird es kein Arzneimittel-Regionalpaket<br />

in Niedersachsen geben. Die Krankenkassen wollten eine<br />

weitere Verschärfung insbesondere bei den Leitsubstanzquoten<br />

durchsetzen. Diesen Weg ist der Vorstand der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung Niedersachsen (KVN) nicht mitgegangen.<br />

Das Thema Richtgrößenprüfung und Regresse beschäftigt<br />

den Vorstand der KVN seit vielen Jahren. Er hat sich auf allen<br />

Ebenen für eine Abschaffung oder wenigstens realistische<br />

Gestaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Verordnung<br />

von Arznei- und Heilmitteln eingesetzt. Einzelne Initiativen<br />

hat inzwischen der Gesetzgeber aufgegriffen und neu geregelt.<br />

Hierzu zählt insbesondere die gesetzliche Vorgabe, dass<br />

ein Regress erst nach erfolgter Beratung möglich ist.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die KVN die in der Vergangenheit<br />

erfolgreichen Regionalpakete neu überdacht. Dies<br />

auch vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen die<br />

Vorgaben zur Zielerreichung immer weiter nach oben geschraubt<br />

haben. Dieser Versuch wurde durch die Krankenkassen<br />

auch für das Jahr 2013 unternommen. In sechs<br />

(1) Verhandlungsrunden hat die KVN versucht, das bewährte<br />

System des Regionalpakets in seiner Mischung aus<br />

kollektiven und individuellen Schutzmechanismen arztfreundlich<br />

zu gestalten.<br />

Die Krankenkassen haben an ihren Forderungen zur weiteren<br />

Verschärfung - insbesondere bei den Leitsubstanzquoten<br />

- festgehalten. Konsequenz aus dieser Haltung: Der<br />

KVN-Vorstand hat sich außerstande gesehen, diesen Weg<br />

mitzugehen. Aus diesem Grunde wird es für das Jahr 2013<br />

kein Regionalpaket mehr geben.<br />

Leitsubstanzen spielen keine Rolle mehr<br />

Das bedeutet für die Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong> in Niedersachsen,<br />

dass die Einhaltung von Leitsubstanzquoten als individueller<br />

Schutzmechanismus nicht mehr vereinbart worden<br />

ist. Leitsubstanzquoten spielen für die Zukunft also keine<br />

Rolle mehr.<br />

Der Vorteil ist, dass damit auch die Kollektivhaftung weggefallen<br />

ist. Zentrales Kriterium ist nunmehr allein die Einhaltung<br />

der Richtgröße. Es ist dem Vorstand gelungen, neben<br />

dem Wegfall der Kollektivhaftung auch eine lineare<br />

Steigerung aller Richtgrößen um 3,7 Prozent gegenüber<br />

dem Jahr 2012 durchzusetzen. Die konkreten Beträge werden<br />

in Kürze im KVN-Portal für die einzelnen Fachgruppen<br />

bekannt gegeben.<br />

Darüber hinaus werden die auf Bundesebene vereinbarten<br />

umfangreichen Praxisbesonderheiten insbesondere im<br />

Heilmittelbereich auch für Niedersachsen übernommen.<br />

Zusätzlich konnte erreicht werden, dass auch in diesem Jahr<br />

die Verordnung von Krankengymnastik innerhalb von drei<br />

Monaten nach dem OP-Termin als Praxisbesonderheit berücksichtigt<br />

wird.<br />

Die bekannten Richtgrößenfrühinformationen werden gestrafft<br />

und stehen wie gewohnt im KVN-Portal individuell<br />

zur Verfügung.<br />

Sollten Sie noch Fragen zu der Gesamtthematik haben oder<br />

sogar von einem Richtgrößenprüfungsverfahren betroffen<br />

sein, so steht Ihnen die KVN zur Seite. Bitte sprechen Sie die<br />

für Sie zuständige Bezirksstelle direkt an. Weitere Informationen<br />

stehen Ihnen auch im KVN-Portal zur Verfügung.<br />

Unabhängig vom Wegfall des Regionalpaketes wird die<br />

KVN weiterhin die erforderliche Unterstützung zu einer<br />

wirtschaftlichen Verordnungsweise geben, sei es im Bezirksstellen-Rundschreiben,<br />

im KVN-Portal oder aber auch<br />

und in persönlichen Beratungen durch die kompetenten<br />

Mitarbeiter der Bezirksstellen.<br />

- KVN<br />

Foto: Sigrid Romann/pixelio<br />

46 niedersächsisches ärzteblatt 8 | 2013

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