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arzneimittel<br />
Arznei-, Heil- und Richtgrößenvereinbarungen 2013<br />
Richtgrößen pur<br />
Einigung mit den Krankenkassen zu<br />
neuen Arznei-, Heil- und Richtgrößenvereinbarungen<br />
für 2013<br />
Für das Jahr 2013 wird es kein Arzneimittel-Regionalpaket<br />
in Niedersachsen geben. Die Krankenkassen wollten eine<br />
weitere Verschärfung insbesondere bei den Leitsubstanzquoten<br />
durchsetzen. Diesen Weg ist der Vorstand der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung Niedersachsen (KVN) nicht mitgegangen.<br />
Das Thema Richtgrößenprüfung und Regresse beschäftigt<br />
den Vorstand der KVN seit vielen Jahren. Er hat sich auf allen<br />
Ebenen für eine Abschaffung oder wenigstens realistische<br />
Gestaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Verordnung<br />
von Arznei- und Heilmitteln eingesetzt. Einzelne Initiativen<br />
hat inzwischen der Gesetzgeber aufgegriffen und neu geregelt.<br />
Hierzu zählt insbesondere die gesetzliche Vorgabe, dass<br />
ein Regress erst nach erfolgter Beratung möglich ist.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die KVN die in der Vergangenheit<br />
erfolgreichen Regionalpakete neu überdacht. Dies<br />
auch vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen die<br />
Vorgaben zur Zielerreichung immer weiter nach oben geschraubt<br />
haben. Dieser Versuch wurde durch die Krankenkassen<br />
auch für das Jahr 2013 unternommen. In sechs<br />
(1) Verhandlungsrunden hat die KVN versucht, das bewährte<br />
System des Regionalpakets in seiner Mischung aus<br />
kollektiven und individuellen Schutzmechanismen arztfreundlich<br />
zu gestalten.<br />
Die Krankenkassen haben an ihren Forderungen zur weiteren<br />
Verschärfung - insbesondere bei den Leitsubstanzquoten<br />
- festgehalten. Konsequenz aus dieser Haltung: Der<br />
KVN-Vorstand hat sich außerstande gesehen, diesen Weg<br />
mitzugehen. Aus diesem Grunde wird es für das Jahr 2013<br />
kein Regionalpaket mehr geben.<br />
Leitsubstanzen spielen keine Rolle mehr<br />
Das bedeutet für die Ärztinnen und <strong>Ärzte</strong> in Niedersachsen,<br />
dass die Einhaltung von Leitsubstanzquoten als individueller<br />
Schutzmechanismus nicht mehr vereinbart worden<br />
ist. Leitsubstanzquoten spielen für die Zukunft also keine<br />
Rolle mehr.<br />
Der Vorteil ist, dass damit auch die Kollektivhaftung weggefallen<br />
ist. Zentrales Kriterium ist nunmehr allein die Einhaltung<br />
der Richtgröße. Es ist dem Vorstand gelungen, neben<br />
dem Wegfall der Kollektivhaftung auch eine lineare<br />
Steigerung aller Richtgrößen um 3,7 Prozent gegenüber<br />
dem Jahr 2012 durchzusetzen. Die konkreten Beträge werden<br />
in Kürze im KVN-Portal für die einzelnen Fachgruppen<br />
bekannt gegeben.<br />
Darüber hinaus werden die auf Bundesebene vereinbarten<br />
umfangreichen Praxisbesonderheiten insbesondere im<br />
Heilmittelbereich auch für Niedersachsen übernommen.<br />
Zusätzlich konnte erreicht werden, dass auch in diesem Jahr<br />
die Verordnung von Krankengymnastik innerhalb von drei<br />
Monaten nach dem OP-Termin als Praxisbesonderheit berücksichtigt<br />
wird.<br />
Die bekannten Richtgrößenfrühinformationen werden gestrafft<br />
und stehen wie gewohnt im KVN-Portal individuell<br />
zur Verfügung.<br />
Sollten Sie noch Fragen zu der Gesamtthematik haben oder<br />
sogar von einem Richtgrößenprüfungsverfahren betroffen<br />
sein, so steht Ihnen die KVN zur Seite. Bitte sprechen Sie die<br />
für Sie zuständige Bezirksstelle direkt an. Weitere Informationen<br />
stehen Ihnen auch im KVN-Portal zur Verfügung.<br />
Unabhängig vom Wegfall des Regionalpaketes wird die<br />
KVN weiterhin die erforderliche Unterstützung zu einer<br />
wirtschaftlichen Verordnungsweise geben, sei es im Bezirksstellen-Rundschreiben,<br />
im KVN-Portal oder aber auch<br />
und in persönlichen Beratungen durch die kompetenten<br />
Mitarbeiter der Bezirksstellen.<br />
- KVN<br />
Foto: Sigrid Romann/pixelio<br />
46 niedersächsisches ärzteblatt 8 | 2013