Download - Hannoversche Ärzte-Verlags-Union
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honorar<br />
Honorarabrechnung 1/2013<br />
Gesamt (alle <strong>Ärzte</strong> und Vertragstherapeuten)<br />
10,86<br />
Fachärzte<br />
43,27<br />
14,97<br />
14,90<br />
14,41<br />
5,17<br />
23,67<br />
32,33<br />
4,85<br />
31,39<br />
1,25<br />
0,82<br />
Hausärzte<br />
2,12<br />
Vertragstherapeuten<br />
0,23<br />
2,03<br />
5,41<br />
66,31<br />
7,77<br />
10,27<br />
7,98<br />
RLV-Leistungen QZV-Leistungen Vorab-Leistungen EBM entd. Sonderverträge HZV-Leistungen Kosten/<br />
Leistungen<br />
Betragserfassung<br />
15,04<br />
0,05<br />
84,90<br />
Daten: KVN; Abb.: H Steffen, T. Schmitz-Reinthal<br />
Aufteilung des ausgezahlten Honorars nach Leistungsbereichen<br />
5.7 Praxisbesonderheiten<br />
Praxisbesonderheiten ergeben sich aus einem besonderen<br />
Versorgungsauftrag oder einer besonderen, für die Versorgung<br />
bedeutsamen fachlichen Spezialisierung und zusätzlich<br />
einer um mindestens 20 Prozent über der jeweiligen<br />
Zuweisung aus RLV und QZV liegenden Anforderung<br />
auf den Fällen mit Praxisbesonderheit. Die Bedeutung der<br />
Praxisbesonderheiten nimmt – insbesondere im fachärztlichen<br />
Versorgungsbereich – weiter stetig zu. So beläuft sich<br />
für 1/2013 der auf Praxisbesonderheiten entfallende Anteil<br />
am budgetierten Honorarvolumen der Fachärzte im<br />
Durchschnitt auf 7,1 Prozent. Bei Hausärzten machen Praxisbesonderheiten<br />
im Durchschnitt nur etwa 0,8 Prozent ihres<br />
budgetierten Gesamthonorarvolumens aus. Als Arztgruppen<br />
mit dem höchsten Anteil an Praxisbesonderheiten<br />
sind insbesondere Anästhesisten, Neurochirurgen, Hämato-/Onkologen<br />
sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
und -psychotherapie zu nennen, bei denen der<br />
diesbezügliche Anteil bei zum Teil über 30 Prozent liegt.<br />
Das zur Vergütung der Praxisbesonderheiten notwendige<br />
Honorarvolumen wird – neben den hierfür von den Krankenkassen<br />
seit 1/2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten<br />
Mitteln – analog zu den Leistungen neuer <strong>Ärzte</strong> mittels Vorweg-Abzug<br />
aus dem Versorgungsbereich (Haus-/Facharzt)<br />
aufgebracht.<br />
6 Aufteilung des ausgezahlten Honorars<br />
nach Leistungsbereichen<br />
Beim Blick auf die einzelnen Honorarbestandteile in den<br />
Versorgungsbereichen wird der mit ca. 36,2 Prozent größere<br />
Anteil extrabudgetärer Leistungen (EBM-entdeckelte<br />
Leistungen und Sonderverträge) im fachärztlichen Bereich<br />
deutlich (Hausärzte: ca. 13,2 Prozent). Dies resultiert insbesondere<br />
aus der Tatsache, dass Präventionsleistungen<br />
dort in höherem Maße sowie Dialysen und ambulante Operationen<br />
nahezu ausschließlich erbracht werden. Auch ein<br />
großer Teil der neu in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen<br />
Leistungen, die oftmals extrabudgetär vergütet<br />
werden, sind fachärztliche Leistungen.<br />
Auch bei den Vorab-Leistungen ist der Anteil im fachärztlichen<br />
Bereich mit 14,4 Prozent höher als die 10,3 Prozent<br />
im hausärztlichen Bereich. Hinzu kommt ein Kostenanteil<br />
von 2,1 Prozent bei den Fachärzten und 0,2 Prozent<br />
42 niedersächsisches ärzteblatt 8 | 2013