23.12.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2012 - Kreissparkasse Saarpfalz

Geschäftsbericht 2012 - Kreissparkasse Saarpfalz

Geschäftsbericht 2012 - Kreissparkasse Saarpfalz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

KREISSPARKASSE SAARPFALZ GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong><br />

LAGEBERICHT<br />

1. Rahmenbedingungen<br />

1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Saarpfalz</strong> ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sitz<br />

der Sparkasse ist die Kreisstadt Homburg. Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte,<br />

soweit es das Saarländische Sparkassengesetz (SSpG), die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen<br />

Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Träger der<br />

Sparkasse ist der <strong>Saarpfalz</strong>-Kreis.<br />

Als selbstständiges Wirtschaftsunternehmen verfolgt die Sparkasse das Ziel, auf Grundlage<br />

der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den<br />

Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise,<br />

der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen<br />

Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.<br />

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, unterhalten wir 36 stationäre Geschäftsstellen<br />

(einschließlich Hauptstelle), vier SB-Geschäftsstellen sowie zwei fahrbare Geschäftsstellen<br />

(ab 19.11.<strong>2012</strong> eine fahrbare Geschäftsstelle) im <strong>Saarpfalz</strong>-Kreis.<br />

Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat<br />

überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und erlässt Geschäftsanweisungen für<br />

den Kredit- und Risikoausschuss, den Vorstand und die Innenrevision. Er setzt sich aus<br />

insgesamt 20 Mitgliedern zusammen. Der Kredit- und Risikoausschuss, den der Verwaltungsrat<br />

gemäß § 13 a Abs. 1 SSpG aus seiner Mitte gebildet hat, besteht aus dem Vorsitzenden<br />

des Verwaltungsrates, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern.<br />

Er beschließt über die Zustimmung zur Gewährung von Krediten nach der Geschäftsanweisung<br />

und über die Zustimmung zur Gewährung von Organkrediten im Sinne von § 15<br />

des Gesetzes über das Kreditwesen. Daneben gibt es noch den Prüfungsausschuss, der<br />

ebenfalls aus der Mitte des Verwaltungsrates gebildet wurde. Er besteht aus dem Vorsitzenden<br />

des Verwaltungsrates, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern.<br />

Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse<br />

und führt ihre Geschäfte.<br />

Unsere Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes<br />

Saar dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen.<br />

Damit sind die Ansprüche unserer Kunden in voller Höhe sichergestellt.<br />

Als Folge der Finanzmarktkrise hat sich der Baseler Ausschuss Ende 2010 auf eine deutliche<br />

Verschärfung der global geltenden Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (Basel<br />

III) geeinigt. Am 20. Juli 2011 hat die EU-Kommission Legislativvorschläge für die Umsetzung<br />

der Basel III-Regelungen auf europäischer Ebene veröffentlicht.<br />

Die im Jahr 2013 noch zu beschließende EU-Verordnung sieht eine strengere Eigenkapitaldefinition,<br />

deutlich höhere Mindestkapitalquoten sowie die Einführung von Kapitalpuffern<br />

vor. Zusätzlich wird in der Verordnung die Einhaltung einer Verschuldungsquote<br />

und diverser Liquiditätskennziffern vorgegeben. Darüber hinaus erfordern die<br />

Kontrahentenrisiken eine erhöhte Unterlegung mit Eigenkapital.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!