Geschäftsbericht 2012 - Kreissparkasse Saarpfalz
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KREISSPARKASSE SAARPFALZ GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong><br />
LAGEBERICHT<br />
1. Rahmenbedingungen<br />
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Saarpfalz</strong> ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sitz<br />
der Sparkasse ist die Kreisstadt Homburg. Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte,<br />
soweit es das Saarländische Sparkassengesetz (SSpG), die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen<br />
Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Träger der<br />
Sparkasse ist der <strong>Saarpfalz</strong>-Kreis.<br />
Als selbstständiges Wirtschaftsunternehmen verfolgt die Sparkasse das Ziel, auf Grundlage<br />
der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den<br />
Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise,<br />
der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen<br />
Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.<br />
Um diesem Auftrag gerecht zu werden, unterhalten wir 36 stationäre Geschäftsstellen<br />
(einschließlich Hauptstelle), vier SB-Geschäftsstellen sowie zwei fahrbare Geschäftsstellen<br />
(ab 19.11.<strong>2012</strong> eine fahrbare Geschäftsstelle) im <strong>Saarpfalz</strong>-Kreis.<br />
Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat<br />
überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und erlässt Geschäftsanweisungen für<br />
den Kredit- und Risikoausschuss, den Vorstand und die Innenrevision. Er setzt sich aus<br />
insgesamt 20 Mitgliedern zusammen. Der Kredit- und Risikoausschuss, den der Verwaltungsrat<br />
gemäß § 13 a Abs. 1 SSpG aus seiner Mitte gebildet hat, besteht aus dem Vorsitzenden<br />
des Verwaltungsrates, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern.<br />
Er beschließt über die Zustimmung zur Gewährung von Krediten nach der Geschäftsanweisung<br />
und über die Zustimmung zur Gewährung von Organkrediten im Sinne von § 15<br />
des Gesetzes über das Kreditwesen. Daneben gibt es noch den Prüfungsausschuss, der<br />
ebenfalls aus der Mitte des Verwaltungsrates gebildet wurde. Er besteht aus dem Vorsitzenden<br />
des Verwaltungsrates, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern.<br />
Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse<br />
und führt ihre Geschäfte.<br />
Unsere Sparkasse ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes<br />
Saar dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen.<br />
Damit sind die Ansprüche unserer Kunden in voller Höhe sichergestellt.<br />
Als Folge der Finanzmarktkrise hat sich der Baseler Ausschuss Ende 2010 auf eine deutliche<br />
Verschärfung der global geltenden Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (Basel<br />
III) geeinigt. Am 20. Juli 2011 hat die EU-Kommission Legislativvorschläge für die Umsetzung<br />
der Basel III-Regelungen auf europäischer Ebene veröffentlicht.<br />
Die im Jahr 2013 noch zu beschließende EU-Verordnung sieht eine strengere Eigenkapitaldefinition,<br />
deutlich höhere Mindestkapitalquoten sowie die Einführung von Kapitalpuffern<br />
vor. Zusätzlich wird in der Verordnung die Einhaltung einer Verschuldungsquote<br />
und diverser Liquiditätskennziffern vorgegeben. Darüber hinaus erfordern die<br />
Kontrahentenrisiken eine erhöhte Unterlegung mit Eigenkapital.<br />
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