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1767-Die Graubündnerschen Grundgesetze von 1767

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Entpörung» durch «böss, unruohig und aufrührische Lüt» 42 und untersagten<br />

das Zusammenlaufen in Wehr und Waffen. <strong>Die</strong> obrigkeitlich-elitäre Tendenz<br />

S. 88: dieser vom Bundstag verabschiedeten Bestimmungen zeigt sich bereits in der<br />

Bezeichnung Dreisieglerbrief, die natürlich auf die drei Bundshäupter anspielt.<br />

Demgegenüber dürfen die «ausserordentlichen Standesversammlungen» und<br />

ihre Tribunale heute auch positiv betrachtet und in ihrer idealen Zielsetzung<br />

gewürdigt werden. Wenn die politische Basis den politischen Überbau<br />

kontrollierte und disziplinierte, so war dies in einem kommunal und bündisch<br />

organisierten Staatswesen doch höchst legitim. Tatsächlich wirkten jene<br />

Versammlungen und Tribunale als bedeutender «Legitimitätsgenerator» im<br />

Dreibündestaat. Das bündnerisch-republikanische Ethos forderte <strong>von</strong> den<br />

Bundsleuten eben nicht nur militärische, sondern auch staatsbürgerliche<br />

Tugenden: nicht nur Tapferkeit, sondern auch Biederkeit sowie, wenn immer<br />

möglich, eifrigen Einsatz für das Gemeinwesen, zur Sicherung der<br />

republikanischen Freiheit. <strong>Die</strong> «republikanische Tugend» oder «Bürgertugend»<br />

ist ja nicht erst <strong>von</strong> Montesquieu «zum konstituierenden Prinzip der Republik»<br />

erklärt worden. Vielmehr begegnet uns hier «die seit Plato und Aristoteles <strong>von</strong><br />

allen Scholasten und Staatsphilosophen Europas übernommene und ihrerseits<br />

zum Gemeinplatz zerredete Lehre, dass die Republik nur durch die Tugend<br />

ihrer Bürger Bestand haben könne, und diese Tugend wiederum nur durch<br />

Gemeinsinn, Schlichtheit und Frugalität.» 43<br />

<strong>Die</strong> tragende Rolle der Gemeinden in den «Standesversammlungen», diesen<br />

Haupt- und Staatsaktionen der Bündner Republik, bestätigt zudem Peter<br />

Blickles Sentenz, dass «die Republik als Staatsform» stets «eine hohe<br />

Affinität» zum «Kommunalismus als Lebensform» zeige. 44<br />

Populäre Versuche, eine demokratische Partizipation (zurück) zu gewinnen,<br />

eine autokratische Obrigkeit zurückzubinden, gab es auch ausserhalb<br />

Graubündens. Von den regierenden Eliten des Ancien Régime wurden solche<br />

Protestbewegungen allerdings als «Unruhen» und «Aufruhr» geschmäht. <strong>Die</strong><br />

jüngere Forschung - vertreten <strong>von</strong> Andreas Würgler und Urs Hafner - hat<br />

derartige Vorgänge für die eidgenössischen Städteorte Zürich, Bern und Basel<br />

sowie für verschiedene süddeutsche Reichsstände dargestellt und verglichen. 45<br />

Neben der «Versammlungs-» und der «Partizipationsforderung» wurde <strong>von</strong><br />

«unten» regelmässig die «Publikationsforderung» erhoben: die Forderung nach

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