1767-Die Graubündnerschen Grundgesetze von 1767
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ausserdem dafür sorgte, dass den Prättigauern und Davosern die Reise nach<br />
Thusis verleidet wurde - womit die «Standesversammlung» natürlich an<br />
demokratischer Legitimität einbüsste.<br />
Dennoch setzte die Thusner Versammlung definitive Artikel auf, oder<br />
versuchte es doch zumindest. Ihre «Reforma de Anno <strong>1767</strong>» gibt sich besorgt<br />
S. 90: um «die Gleichheit der einzelnen Glieder unserer Republik» und empört über<br />
«die misslichste Herrschsucht einiger derselbigen Gliederen». Sie verkündet:<br />
«Da einem freyen demokratischen Stande nichts gefährlicher seyn kann, als die<br />
Uebermacht vornehmer, zur Aristokratischen Oberherrschaft geneigter Herrn,<br />
so ist künftighin festgesetzt worden, dass aus keinem adelichen Geschlecht<br />
zwei Häupter zu gleicher Zeit seyn können.»<br />
Schliesslich löste sich die Thusner Versammlung auf. Sie war gescheitert: Nur<br />
eine Minderheit der Bündner Gemeinden hatte sie beschickt, und ihre<br />
«Reforma» entbehrte der Sanktionierung durch ein Referendum. Eine<br />
alternative «Standesversammlung», die der Bundspräsident <strong>von</strong> Salis in Chur<br />
inszeniert hatte, verhielt sich willfährig und fasste gar keine Beschlüsse. Um<br />
aber den Reformeifer nicht allzu sehr zu frustrieren und wieder Ruhe im Lande<br />
herzustellen, unterbreitete der Bundspräsident gemeinsam mit seinem Vetter,<br />
dem Bundslandammann, dem Bundstag ein «Friedensproject». <strong>Die</strong>ses<br />
umschiffte die meisten strittigen Punkte, sah aber vor, dass sämtliche Standesund<br />
Landesgesetze gedruckt werden sollten, damit sie an die Gemeinden<br />
verteilt und dort alljährlich verlesen werden könnten.<br />
So motiviert sich die Herausgeberschaft der «<strong>Graubündnerschen</strong><br />
<strong>Grundgesetze</strong>» <strong>von</strong> <strong>1767</strong>. <strong>Die</strong> Publikation hatte «Ihr Weisheit der damals<br />
regierende Herr Bundslandammann Johann Ulrich <strong>von</strong> Salis ab Seewis auf<br />
ausdruckliebes verfügen der Ehrsamen Gemeinden seines Lobl. Bunds»<br />
gefordert. Unterstützt wurde dieses Begehren «<strong>von</strong> Ihr Weisheit dem<br />
regierenden Herrn Bundspräsident Nicolaus <strong>von</strong> Salis oder vielmehr <strong>von</strong> den<br />
Ehrsamen Gemeinden des Löbl. Gottshaus-Bunds». 48<br />
Der anonyme Verfasser des Kommentars wird in der Literatur allgemein mit<br />
einem weiteren Verwandten identifiziert: mit Ulysses <strong>von</strong> Salis-Marschlins,<br />
der damals als Chef des ganzen Clans galt. 49 <strong>Die</strong> Vermutung hat etwas<br />
Delikates, gilt Ulysses doch als der seinerzeit «einflussreichste Mann