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1767-Die Graubündnerschen Grundgesetze von 1767

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ausserdem dafür sorgte, dass den Prättigauern und Davosern die Reise nach<br />

Thusis verleidet wurde - womit die «Standesversammlung» natürlich an<br />

demokratischer Legitimität einbüsste.<br />

Dennoch setzte die Thusner Versammlung definitive Artikel auf, oder<br />

versuchte es doch zumindest. Ihre «Reforma de Anno <strong>1767</strong>» gibt sich besorgt<br />

S. 90: um «die Gleichheit der einzelnen Glieder unserer Republik» und empört über<br />

«die misslichste Herrschsucht einiger derselbigen Gliederen». Sie verkündet:<br />

«Da einem freyen demokratischen Stande nichts gefährlicher seyn kann, als die<br />

Uebermacht vornehmer, zur Aristokratischen Oberherrschaft geneigter Herrn,<br />

so ist künftighin festgesetzt worden, dass aus keinem adelichen Geschlecht<br />

zwei Häupter zu gleicher Zeit seyn können.»<br />

Schliesslich löste sich die Thusner Versammlung auf. Sie war gescheitert: Nur<br />

eine Minderheit der Bündner Gemeinden hatte sie beschickt, und ihre<br />

«Reforma» entbehrte der Sanktionierung durch ein Referendum. Eine<br />

alternative «Standesversammlung», die der Bundspräsident <strong>von</strong> Salis in Chur<br />

inszeniert hatte, verhielt sich willfährig und fasste gar keine Beschlüsse. Um<br />

aber den Reformeifer nicht allzu sehr zu frustrieren und wieder Ruhe im Lande<br />

herzustellen, unterbreitete der Bundspräsident gemeinsam mit seinem Vetter,<br />

dem Bundslandammann, dem Bundstag ein «Friedensproject». <strong>Die</strong>ses<br />

umschiffte die meisten strittigen Punkte, sah aber vor, dass sämtliche Standesund<br />

Landesgesetze gedruckt werden sollten, damit sie an die Gemeinden<br />

verteilt und dort alljährlich verlesen werden könnten.<br />

So motiviert sich die Herausgeberschaft der «<strong>Graubündnerschen</strong><br />

<strong>Grundgesetze</strong>» <strong>von</strong> <strong>1767</strong>. <strong>Die</strong> Publikation hatte «Ihr Weisheit der damals<br />

regierende Herr Bundslandammann Johann Ulrich <strong>von</strong> Salis ab Seewis auf<br />

ausdruckliebes verfügen der Ehrsamen Gemeinden seines Lobl. Bunds»<br />

gefordert. Unterstützt wurde dieses Begehren «<strong>von</strong> Ihr Weisheit dem<br />

regierenden Herrn Bundspräsident Nicolaus <strong>von</strong> Salis oder vielmehr <strong>von</strong> den<br />

Ehrsamen Gemeinden des Löbl. Gottshaus-Bunds». 48<br />

Der anonyme Verfasser des Kommentars wird in der Literatur allgemein mit<br />

einem weiteren Verwandten identifiziert: mit Ulysses <strong>von</strong> Salis-Marschlins,<br />

der damals als Chef des ganzen Clans galt. 49 <strong>Die</strong> Vermutung hat etwas<br />

Delikates, gilt Ulysses doch als der seinerzeit «einflussreichste Mann

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