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1767-Die Graubündnerschen Grundgesetze von 1767

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Schübe, sozusagen - in der längerfristigen Bündner Verfassungsentwicklung<br />

feststellen? Und was sind eigentlich die Hauptinhalte der bündnerischen<br />

«<strong>Grundgesetze</strong>»? Was galt als verfassungswürdige Materie im Dreibündestaat?<br />

Anders gefragt: An welchen politischen Werten orientierten sich die Bündner<br />

vom 16. bis ins 18. Jahrhundert?<br />

Welche Interessen und Absichten steckten hinter der Veröffentlichung der<br />

«<strong>Graubündnerschen</strong> <strong>Grundgesetze</strong>»?Wenn es uns gelingt, dem anonymen<br />

Kommentator auf die Spur zu kommen, erhalten wir nicht nur Einblick in die<br />

Abläufe der damaligen Tagespolitik, sondern auch Aufschluss über die<br />

Funktionen der politischen Publizistik, ja über die Rolle ideologischer<br />

Diskurse im alten Bünden.<br />

1. Terminologie und Rhetorik. <strong>1767</strong><br />

Der Titel «Graubündnersche <strong>Grundgesetze</strong>» muss <strong>1767</strong> auf das Bündner<br />

Publikum ziemlich neuartig gewirkt haben. Für das, was damit gemeint war,<br />

lautete der herkömmliche Ausdruck in Graubünden - der auch im Kommentar<br />

<strong>von</strong> <strong>1767</strong> noch erscheint - «Landssatzungen» oder «Standesgesetze», und noch<br />

traditioneller und schlichter einfach «Artikel». Tatsächlich ist uns für die Zeit<br />

vor <strong>1767</strong> in Graubünden kein Nachweis für den Ausdruck «<strong>Grundgesetze</strong>»<br />

bekannt. Für die Zeit danach darf der Begriff jedoch als bekannt vorausgesetzt<br />

werden. Ein rundes Vierteljahrhundert später, 1794, werden solche Satzungen<br />

als bündnerische «Hauptgrundgesetze» bezeichnet. 1<br />

Als zusammenfassende Bezeichnung für jene Gesetze, welche insgesamt eine<br />

Staatsverfassung ausmachen, wurde der Begriff «<strong>Grundgesetze</strong>» bei<br />

deutschsprachigen Juristen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts<br />

gebräuchlich. 2 Der Ausdruck an sich geht jedoch weiter, ja letztlich bis ins<br />

Mittelalter, zurück. Als «Fundamentalgesetze» (oder «Leges fundamentales»,<br />

«fundamental laws», «lois fondamentales» galten in Fürstenstaaten vor allem<br />

jene Vereinbarungen zwischen Fürsten und Landständen, die den letzteren<br />

politische Mitwirkungsrechte garantierten. Sowohl die Goldene Bulle <strong>von</strong><br />

1356 wie der Westfälische Frieden <strong>von</strong> 1648 zählten zu den «constitutiones et<br />

Leges fundamentales» des Deutschen Reichs. 3<br />

S. 81: <strong>Die</strong> staatliche Grundstruktur, die Regierungsform eines Landes sei durch<br />

dessen «lois fondamentales» vorgegeben: <strong>Die</strong>s lehrt 1748 der berühmte

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