1767-Die Graubündnerschen Grundgesetze von 1767
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handeln, ist in jenen Jahrzehnten [ ... ] gleichbedeutend mit dem Titel des<br />
Aufgeklärtseins.» 69 Dabei unterlagen die Wörter «Patriot» und «Patriotismus»<br />
einem «zunehmenden und ausufernden Gebrauch». 70 Der Zeitgeist<br />
manifestierte sich «im Bodensatz eines der Hoch- wie der Vulgär- und<br />
Gossenaufklärung gemeinsamen Vokabulars [...], das weit zirkulierte und<br />
endlich zum abgegriffenen Gemeinplatz wurde.» 71<br />
<strong>Die</strong> in der bündnerischen Republik gängige politische Sprache konnte ein<br />
Bündner Politiker nicht vermeiden, er musste sie benutzen. Wie die<br />
S. 93: bündnerischen Oligarchen an demokratischen Verfahren teilnahmen - und<br />
manchmal sogar selbst Verfahren anstrengten, die eigentlich der Ahndung <strong>von</strong><br />
Korruption dienten -, so übernahmen sie den patriotisch-republikanischen<br />
Diskurs. Wer seine (oligarchische) Praxis rechtfertigen wollte, musste diesen<br />
Diskurs praktizieren, ein anderer war nicht zulässig. Also gaben die Oligarchen<br />
die «<strong>Graubündnerschen</strong> <strong>Grundgesetze</strong>» heraus und erwiesen den (antioligarchischen)<br />
Verfassungsbestimmungen ihre Reverenz.<br />
S. 94: - 95 Anmerkungen<br />
S. 96: Gedruckte Quellen<br />
Landssatzungen Gemeiner Dreyer Pündten in alter Hoher Rhaetia gelegen, zu<br />
unterschiedenlichen Malen abgesetzt und fürohin steiff und fest zu halten<br />
angenommen und gelobet, Chur: Pfeffer, 1711.<br />
Graubündnersche <strong>Grundgesetze</strong>, aufs Neue übersehen und zum Druke<br />
befördert, Zürich und Chur: Orell, Gessner, Walser, <strong>1767</strong>.<br />
Vier <strong>von</strong> den Hauptgrundgesetzen Gemeiner dreyer Bünden. Im Jahr 1794 <strong>von</strong><br />
allen ehrsamen Räthen und Gemeinden beschworen, und <strong>von</strong> denselben mit<br />
Zusätzen und Erläuterungen versehen [. . .], o. J. [Chur] 1795.<br />
Jecklin, Urkunden<br />
Salis-Marschlins, Meta, Aus dem Kapitel «Eigener Werdegang und<br />
erzieherisches Wollen und Tun des Ulysses v. Salis-Marschlins, in: BM 1925,<br />
S. 33-48.