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1767-Die Graubündnerschen Grundgesetze von 1767

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handeln, ist in jenen Jahrzehnten [ ... ] gleichbedeutend mit dem Titel des<br />

Aufgeklärtseins.» 69 Dabei unterlagen die Wörter «Patriot» und «Patriotismus»<br />

einem «zunehmenden und ausufernden Gebrauch». 70 Der Zeitgeist<br />

manifestierte sich «im Bodensatz eines der Hoch- wie der Vulgär- und<br />

Gossenaufklärung gemeinsamen Vokabulars [...], das weit zirkulierte und<br />

endlich zum abgegriffenen Gemeinplatz wurde.» 71<br />

<strong>Die</strong> in der bündnerischen Republik gängige politische Sprache konnte ein<br />

Bündner Politiker nicht vermeiden, er musste sie benutzen. Wie die<br />

S. 93: bündnerischen Oligarchen an demokratischen Verfahren teilnahmen - und<br />

manchmal sogar selbst Verfahren anstrengten, die eigentlich der Ahndung <strong>von</strong><br />

Korruption dienten -, so übernahmen sie den patriotisch-republikanischen<br />

Diskurs. Wer seine (oligarchische) Praxis rechtfertigen wollte, musste diesen<br />

Diskurs praktizieren, ein anderer war nicht zulässig. Also gaben die Oligarchen<br />

die «<strong>Graubündnerschen</strong> <strong>Grundgesetze</strong>» heraus und erwiesen den (antioligarchischen)<br />

Verfassungsbestimmungen ihre Reverenz.<br />

S. 94: - 95 Anmerkungen<br />

S. 96: Gedruckte Quellen<br />

Landssatzungen Gemeiner Dreyer Pündten in alter Hoher Rhaetia gelegen, zu<br />

unterschiedenlichen Malen abgesetzt und fürohin steiff und fest zu halten<br />

angenommen und gelobet, Chur: Pfeffer, 1711.<br />

Graubündnersche <strong>Grundgesetze</strong>, aufs Neue übersehen und zum Druke<br />

befördert, Zürich und Chur: Orell, Gessner, Walser, <strong>1767</strong>.<br />

Vier <strong>von</strong> den Hauptgrundgesetzen Gemeiner dreyer Bünden. Im Jahr 1794 <strong>von</strong><br />

allen ehrsamen Räthen und Gemeinden beschworen, und <strong>von</strong> denselben mit<br />

Zusätzen und Erläuterungen versehen [. . .], o. J. [Chur] 1795.<br />

Jecklin, Urkunden<br />

Salis-Marschlins, Meta, Aus dem Kapitel «Eigener Werdegang und<br />

erzieherisches Wollen und Tun des Ulysses v. Salis-Marschlins, in: BM 1925,<br />

S. 33-48.

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