Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />
den dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten<br />
in einer Bedarfsgemeinschaft leben.<br />
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten<br />
mit Ehegatten/Partnern sowie unverheiratete Kin<strong>der</strong>, „wenn sie das 25. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht<br />
aus eigenem Einkommen o<strong>der</strong> Vermögen beschaffen können“ (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Die<br />
Bedarfsgemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass bei allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> wechselseitige<br />
Wille, Verantwortung <strong>für</strong>einan<strong>der</strong> zu tragen und <strong>für</strong>einan<strong>der</strong> einzustehen, angenommen<br />
werden kann (§ 7 Abs. 3a SGB II). Von jedem Mitglied kann erwartet werden, dass es sein<br />
individuelles Einkommen und Vermögen zur Deckung des Bedarfs aller Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft<br />
einsetzt.<br />
Unverheiratete min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong> im Umfeld des SGB II sind von beson<strong>der</strong>em statistischem<br />
Interesse und werden deshalb <strong>der</strong>zeit als Personen in Bedarfsgemeinschaften mitgezählt,<br />
unabhängig davon, ob diese ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken können<br />
o<strong>der</strong> nicht. Dagegen werden unverheiratete Kin<strong>der</strong> im Alter von 18 bis unter 25 Jahren in<br />
Familien im rechtlichen Sinn nur dann als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft bezeichnet,<br />
wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen o<strong>der</strong> Vermögen aufbringen<br />
können.<br />
2.2 Mel<strong>der</strong>egeln<br />
Um eine gute Qualität <strong>der</strong> zu liefernden Daten zu garantieren, müssen einige Regeln zur<br />
Datenübermittlung beachtet werden. Die ersten Festlegungen zur Meldungsbearbeitung sind<br />
die Lieferarten. Diese werden in dem <strong>Handbuch</strong> „Grundlagen <strong>der</strong> Datenübermittlung“ erläutert.<br />
In dem vorliegenden Kapitel werden die wesentlichen Informationen zur Bearbeitung <strong>der</strong><br />
einzelnen Module bereitgestellt.<br />
2.2.1 Historisierte Lieferung von Daten zur Leistungsgewährung<br />
2.2.1.1 Datenbasis und Meldungen<br />
Die Datenlieferung <strong>für</strong> Daten zur <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> erfolgt zu einem Stichtag<br />
in vier Dateien. Dabei werden jeweils die Daten des aktuellsten Monats sowie die Daten<br />
<strong>der</strong> drei vorangegangenen Monate mit entsprechen<strong>der</strong> Wartezeit gemeldet:<br />
o T-3: Alle Fälle <strong>für</strong> den Kalen<strong>der</strong>monat von vor drei Monaten (nur <strong>Grundsicherung</strong>)<br />
o T-2: Alle Fälle <strong>für</strong> den Kalen<strong>der</strong>monat von vor zwei Monaten (nur <strong>Grundsicherung</strong>)<br />
o T-1: Alle Fälle <strong>für</strong> den Kalen<strong>der</strong>monat von vor einem Monat (nur <strong>Grundsicherung</strong>)<br />
o T0: Alle Fälle <strong>für</strong> den Kalen<strong>der</strong>monat des aktuellen Stichtages (<strong>Grundsicherung</strong><br />
und Fallmanagement).<br />
Dieses Verfahren erfor<strong>der</strong>t, dass Sachverhalte, die sich seit dem Stichtag ihrer Erstmeldung<br />
nicht geän<strong>der</strong>t haben, in den nachfolgenden Meldungen in gleicher Form wie<strong>der</strong> gemeldet<br />
- 4 -