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Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...

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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />

<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />

den zu einem zusammengefasst werden o<strong>der</strong> dass ein Kunde in zwei unterschiedliche Kunden<br />

getrennt wird.<br />

Die Verknüpfung <strong>der</strong> eindeutig identifizierten Personen zu den an<strong>der</strong>en Modulen findet über<br />

die Attribute Kundennummer, BG-Nummer, Trägernummer und Aktenzeichen statt.<br />

3.3 Auswertungsregeln <strong>für</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />

Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft ist im SGB II in § 7 Abs. 3 geregelt. Die Prüfung,<br />

ob in <strong>der</strong> Datenlieferung via Datenübermittlungsstandard XSozial-BA-SGB II eine statistisch<br />

gültige Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wird anhand folgen<strong>der</strong> Kriterien überprüft.<br />

a) Für Modul 2 „Bedarfsgemeinschaft“ gelten folgende Plausibilitäten:<br />

Merkmal Bezeichnung Ausprägung<br />

2.8 Zahlmonat = Aktueller Berichtsmonat<br />

2.26 Beginn Bewilligungszeitraum ≤ Zähl-/Stichtag<br />

2.10<br />

2.11<br />

Ende Bewilligungszeitraum<br />

Einstellungsgrund<br />

=<br />

≠<br />

Leer<br />

06-08, 11, 12, 16-20, 22-24,<br />

und<br />

27-31, 33-42<br />

O<strong>der</strong> <br />

2.10 Ende Bewilligungszeitraum ≥ Zähl-/Stichtag<br />

UND<br />

b) Für Modul 3 „Personendaten“ gelten folgende Plausibilitäten:<br />

Für dieselbe Person <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft müssen Personendaten vorliegen<br />

Merkmal Bezeichnung Ausprägung<br />

3.2 Bedarfsgemeinschafts-ID = in Modul 2 gültig vorhanden <br />

3.38 Beson<strong>der</strong>er Personenkreis = leer <br />

UND<br />

c) Für Modul 4 „Bedarf“ gelten folgende Plausibilitäten:<br />

Für dieselbe Person <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft muss ein gültiger Regelsatzbedarf vorliegen<br />

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