Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />
4.2.4 Einkommen<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Einschätzung <strong>der</strong> Plausibilität des Einkommens ist die Einschätzung <strong>der</strong><br />
Plausibilität <strong>der</strong> Eckwerte (Bestand Bedarfsgemeinschaften, Personen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte,<br />
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Für alle Wartezeitstände gilt,<br />
dass das Einkommen als fehlerhaft angenommen wird, wenn bereits die Eckwerte des aktuellen<br />
Berichtsmonats als unplausibel eingestuft wurden. Werden die Eckwerte des aktuellen<br />
Berichtsmonats als plausibel eingestuft, findet eine geson<strong>der</strong>te Einschätzung <strong>der</strong> Plausibilität<br />
des Einkommens statt.<br />
Folgende Größen werden bei <strong>der</strong> Plausibilisierung <strong>der</strong> Einkommen berücksichtigt:<br />
‣ Summe des zu berücksichtigenden Einkommens<br />
‣ Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit zu berücksichtigendem Einkommen<br />
‣ Anzahl Personen mit zu berücksichtigendem Einkommen<br />
‣ Summe des verfügbaren Einkommens<br />
‣ Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit verfügbarem Einkommen<br />
‣ Anzahl Personen mit verfügbarem Einkommen<br />
‣ Summe des anrechenbaren Einkommens<br />
‣ Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit anrechenbarem Einkommen<br />
‣ Anzahl Personen mit anrechenbarem Einkommen<br />
‣ Relation <strong>der</strong> Summe des verfügbaren Einkommens zur Summe des zu berücksichtigenden<br />
Einkommens<br />
‣ Relation <strong>der</strong> Summe des anrechenbaren Einkommens zur Summe des zu berücksichtigenden<br />
Einkommens<br />
‣ Erwerbstätigkeit: Anzahl abhängig Beschäftigte<br />
‣ Erwerbstätigkeit: Anzahl Selbständige<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Plausibilisierung werden dem jeweiligen Jobcenter in <strong>der</strong> Übersicht<br />
„xxxxx_LST_Einkommen_jjjjmm“ zur Verfügung gestellt.<br />
4.2.5 Bestand und Bewegungen von Sanktionen<br />
Die Plausibilisierung <strong>der</strong> Sanktionsbestände mit dreimonatiger Wartezeit basiert neben <strong>der</strong><br />
Plausibilitätseinschätzung <strong>der</strong> Eckwerte auf <strong>der</strong> Einschätzung zur Plausibilität <strong>der</strong> Leistungsansprüche<br />
mit dreimonatiger Wartezeit. Hintergrund da<strong>für</strong> ist, dass die Leistungsansprüche<br />
<strong>für</strong> die Berechnung des Sanktionsbetrages nach Leistungsarten herangezogen werden. Die<br />
Sanktionsbeträge nach Leistungsarten gelten als unplausibel, wenn die Leistungsansprüche<br />
als unplausibel eingestuft wurden. Werden die Leistungsansprüche als plausibel eingestuft,<br />
findet die Validierung <strong>für</strong> Sanktionsbestände statt. Bei geringeren Wartezeitständen erfolgt<br />
dieser Schritt nicht, da an dieser Stelle die Leistungsansprüche nur nach Auffälligkeiten geprüft<br />
werden. Beim Bestand Sanktionen werden folgende Größen bei <strong>der</strong> Plausibilisierung<br />
berücksichtigt:<br />
‣ Anzahl Sanktionen<br />
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