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Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...

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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />

<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />

4.2.4 Einkommen<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Einschätzung <strong>der</strong> Plausibilität des Einkommens ist die Einschätzung <strong>der</strong><br />

Plausibilität <strong>der</strong> Eckwerte (Bestand Bedarfsgemeinschaften, Personen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte,<br />

nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Für alle Wartezeitstände gilt,<br />

dass das Einkommen als fehlerhaft angenommen wird, wenn bereits die Eckwerte des aktuellen<br />

Berichtsmonats als unplausibel eingestuft wurden. Werden die Eckwerte des aktuellen<br />

Berichtsmonats als plausibel eingestuft, findet eine geson<strong>der</strong>te Einschätzung <strong>der</strong> Plausibilität<br />

des Einkommens statt.<br />

Folgende Größen werden bei <strong>der</strong> Plausibilisierung <strong>der</strong> Einkommen berücksichtigt:<br />

‣ Summe des zu berücksichtigenden Einkommens<br />

‣ Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit zu berücksichtigendem Einkommen<br />

‣ Anzahl Personen mit zu berücksichtigendem Einkommen<br />

‣ Summe des verfügbaren Einkommens<br />

‣ Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit verfügbarem Einkommen<br />

‣ Anzahl Personen mit verfügbarem Einkommen<br />

‣ Summe des anrechenbaren Einkommens<br />

‣ Anzahl Bedarfsgemeinschaften mit anrechenbarem Einkommen<br />

‣ Anzahl Personen mit anrechenbarem Einkommen<br />

‣ Relation <strong>der</strong> Summe des verfügbaren Einkommens zur Summe des zu berücksichtigenden<br />

Einkommens<br />

‣ Relation <strong>der</strong> Summe des anrechenbaren Einkommens zur Summe des zu berücksichtigenden<br />

Einkommens<br />

‣ Erwerbstätigkeit: Anzahl abhängig Beschäftigte<br />

‣ Erwerbstätigkeit: Anzahl Selbständige<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Plausibilisierung werden dem jeweiligen Jobcenter in <strong>der</strong> Übersicht<br />

„xxxxx_LST_Einkommen_jjjjmm“ zur Verfügung gestellt.<br />

4.2.5 Bestand und Bewegungen von Sanktionen<br />

Die Plausibilisierung <strong>der</strong> Sanktionsbestände mit dreimonatiger Wartezeit basiert neben <strong>der</strong><br />

Plausibilitätseinschätzung <strong>der</strong> Eckwerte auf <strong>der</strong> Einschätzung zur Plausibilität <strong>der</strong> Leistungsansprüche<br />

mit dreimonatiger Wartezeit. Hintergrund da<strong>für</strong> ist, dass die Leistungsansprüche<br />

<strong>für</strong> die Berechnung des Sanktionsbetrages nach Leistungsarten herangezogen werden. Die<br />

Sanktionsbeträge nach Leistungsarten gelten als unplausibel, wenn die Leistungsansprüche<br />

als unplausibel eingestuft wurden. Werden die Leistungsansprüche als plausibel eingestuft,<br />

findet die Validierung <strong>für</strong> Sanktionsbestände statt. Bei geringeren Wartezeitständen erfolgt<br />

dieser Schritt nicht, da an dieser Stelle die Leistungsansprüche nur nach Auffälligkeiten geprüft<br />

werden. Beim Bestand Sanktionen werden folgende Größen bei <strong>der</strong> Plausibilisierung<br />

berücksichtigt:<br />

‣ Anzahl Sanktionen<br />

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