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Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...

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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />

<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />

sich die Jobcenter eines SGB II-Typs im Zeitverlauf sehr ähnlich entwickeln. Für die Entwicklung<br />

innerhalb eines SGB II-Typs werden jedoch nur die Träger berücksichtigt, <strong>der</strong>en Daten<br />

sich im Vergleich zum Vormonat nicht „zu stark“ verän<strong>der</strong>n (Ausschluss von Ausreißern).<br />

Zur Feststellung <strong>der</strong> Plausibilität <strong>der</strong> gelieferten Daten wird die Differenz zwischen dem gemeldeten<br />

Wert und dem Fortschreibungswert betrachtet. Wenn die Differenz einen positiven<br />

bzw. negativen Grenzwert überschreitet, dann haben sich die Daten des jeweiligen Jobcenters<br />

an<strong>der</strong>s entwickelt als erwartet. In diesem Fall wird überprüft ob die Verän<strong>der</strong>ungen auf<br />

technische bzw. lieferbedingte Fehler zurückzuführen sind. Ist dies <strong>der</strong> Fall, werden die Eckwerte<br />

<strong>der</strong> <strong>Grundsicherung</strong> des Jobcenters als nicht plausibel eingestuft und durch die entsprechenden<br />

Fortschreibungswerte ersetzt. Ansonsten gelten die Daten als plausibel.<br />

Durch die Verwendung <strong>der</strong> Fortschreibungswerte werden lückenfreie und konsistente Zeitreihen<br />

sichergestellt.<br />

4.2 Strukturinformationen<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Plausibilisierung <strong>der</strong> Strukturinformationen wie Bewegungen und monetäre<br />

Größen ist die Einschätzung zur Plausibilität <strong>der</strong> Eckwerte. Für alle Wartezeitstände gilt,<br />

dass diese Strukturinformationen als fehlerhaft angenommen werden, wenn bereits die Eckwerte<br />

als unplausibel eingestuft wurden. Werden die Eckwerte als plausibel eingestuft, findet<br />

eine geson<strong>der</strong>te Plausibilisierung <strong>der</strong> Strukturinformationen statt. Das Vorgehen bei <strong>der</strong><br />

Plausibilisierung wurde <strong>für</strong> die Strukturinformationen Bewegungen, Einkommen, Bestand<br />

und Bewegungen von Sanktionen sowie Leistungs- und Zahlungsansprüche weitestgehend<br />

vereinheitlicht.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Plausibilisierung dieser Strukturinformationen wird jeweils <strong>für</strong> jede betrachtete<br />

Größe ein Fortschreibungswert ermittelt. Der Fortschreibungswert ist das Ergebnis aus<br />

dem Vormonatswert des Jobcenters multipliziert mit dem Entwicklungsfaktor aller Jobcenter<br />

aus demselben SGB II-Typen. Dabei wird angenommen, dass sich die Jobcenter eines<br />

SGB II-Typs im Zeitverlauf sehr ähnlich entwickeln. Für die Entwicklung innerhalb eines SGB<br />

II-Typs werden jedoch nur die Träger berücksichtigt, <strong>der</strong>en Daten sich im Vergleich zum<br />

Vormonat nicht „zu stark“ verän<strong>der</strong>n (Ausschluss von Ausreißern).<br />

Zur Feststellung <strong>der</strong> Plausibilität <strong>der</strong> gelieferten Daten wird die Differenz zwischen dem gemeldeten<br />

Wert und dem Fortschreibungswert betrachtet. Wenn die Differenz einen positiven<br />

bzw. negativen Grenzwert überschreitet, dann haben sich die Daten des jeweiligen Jobcenters<br />

an<strong>der</strong>s entwickelt als erwartet.<br />

Für die Daten mit dreimonatiger Wartezeit ist das Ziel festzustellen, ob die Verän<strong>der</strong>ungen<br />

auf technische bzw. lieferbedingte Fehler zurückzuführen sind. Ist dies <strong>der</strong> Fall, werden die<br />

Daten eines Jobcenters als nicht plausibel eingestuft. Ansonsten gelten die Daten als plausibel.<br />

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