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Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...

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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />

<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />

8.2 Bedarfsgemeinschafts-ID = in Modul 3 vorhanden<br />

8.6 Grund <strong>der</strong> Sanktion = Gültig belegt<br />

8.7 Monatlicher Sanktionsbetrag ≥ 0<br />

8.8 Beginn <strong>der</strong> Sanktion ≤<br />

><br />

≠<br />

8.9 Ende <strong>der</strong> Sanktion ≤<br />

≥<br />

Zähl-/Stichtag<br />

Zähl-/Stichtag – 3 Monate<br />

Leer<br />

Beginn <strong>der</strong> Sanktion + 3 Monate<br />

Zähl-/Stichtag<br />

und<br />

und<br />

und<br />

Gültige Sanktionen liegen vor wenn die Bedingungen a) und b) erfüllt sind.<br />

3.9.2 Bewegungen von Sanktionen (neu festgestellte Sanktionen)<br />

Die im Modul 8 gemeldete Sanktions-ID sowie <strong>der</strong> über die Fel<strong>der</strong> Beginn und Ende <strong>der</strong><br />

Sanktion definierte Sanktionszeitraum sind ausschlaggebend <strong>für</strong> die Ermittlung von neu festgestellten<br />

Sanktionen (Zugang von Sanktionen). Speziell bei <strong>der</strong> Meldung des Sanktionszeitraums<br />

in Monatsstücken, wie im Kapitel 2.2.7 dargestellt, muss erst eine Verschmelzung <strong>der</strong><br />

Sanktionsmonatsstücke vorgenommen werden, um den Sanktionszeitraum zu ermitteln. Dies<br />

geschieht nach folgenden Regeln:<br />

<br />

<br />

Verschmelzung von Sanktionsphasen mit gleicher Sanktions-ID, Trägernummer und<br />

Kundennummer, die in verschiedenen Monaten geliefert werden<br />

Verschmelzung erfolgt nur, wenn die erste Sanktionsmeldung zu dieser Sanktion maximal<br />

vor 6 Monaten erfolgte<br />

Beispiel: Alle Sanktionsstücke gehören zur Sanktion mit <strong>der</strong> Sanktions-ID (Feld 8.11) = 123.<br />

Feld 8.8 (Beginn) = 10.04.2012, Feld 8.9 (Ende) = 30.04.2012<br />

Feld 8.8 (Beginn) = 01.05.2012, Feld 8.9 (Ende) = 31.05.2012<br />

Feld 8.8 (Beginn) = 01.06.2012, Feld 8.9 (Ende) = 30.06.2012<br />

Feld 8.8 (Beginn) = 01.07.2012, Feld 8.9 (Ende) = 09.07.2012<br />

Die vier vorliegenden Sanktionsstücke werden zu einer Sanktion verschmolzen:<br />

Beginn <strong>der</strong> Sanktion: 10.04.2012, Ende <strong>der</strong> Sanktion: 09.07.2012<br />

a) Grundvoraussetzung ist eine berechtigte Person in einer gültigen Bedarfsgemeinschaft<br />

im betrachteten Berichtsmonat<br />

UND<br />

b) Für Modul 8 „Sanktionen“ gelten folgende Plausibilitäten:<br />

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