Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />
2.2.8 Modul 18 „Bildung und Teilhabe“<br />
In Modul 18 „Bildung und Teilhabe“ werden sowohl die Bedarfe als auch die Leistungsansprüche<br />
nach den verschiedenen Leistungsarten des § 28 SGB II personenbezogen unter<br />
Angabe <strong>der</strong> Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummer erfasst. Die Informationen werden<br />
monatsbezogen gemeldet.<br />
Es werden nur die Bedarfe und <strong>der</strong> jeweilige sich durch Einkommensanrechnung ergebende<br />
Leistungsanspruch <strong>für</strong> die Leistungen nach § 28 SGB II gemeldet. Die Meldung <strong>der</strong> Bedarfe<br />
und Leistungsansprüche soll <strong>für</strong> den Monat erfolgen, <strong>für</strong> den sie tatsächlich anfallen. Der<br />
genaue Zeitpunkt <strong>der</strong> Auszahlung (z.B. Abrechnung mit dem Träger) sowie die tatsächliche<br />
Höhe <strong>der</strong> Auszahlung sind <strong>für</strong> die Datenlieferung über XSozial-BA-SGB II irrelevant. Die<br />
Auszahlung <strong>der</strong> Leistungen wird über Modul 18 nicht abgebildet.<br />
Die Leistungen <strong>für</strong> Schulausflüge (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) mehrtägige Klassenfahrten (§ 28<br />
Abs. 2 Nr. 2 SGB II) sowie <strong>für</strong> den persönlichen Schulbedarf (§ 28 Abs. 3 SGB II) gelten als<br />
einmalige Leistungen. D.h. sie fallen in <strong>der</strong> Regel nur <strong>für</strong> einen Monat an. Entsprechend<br />
werden diese Leistungen <strong>für</strong> eine Person auch nur <strong>für</strong> diesen Monat gemeldet.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Leistungen gelten als laufende Leistungen. D.h. <strong>der</strong>en Gewährung erfolgt <strong>für</strong><br />
mehrere Monate. Dementsprechend werden diese Leistungen <strong>für</strong> eine Person auch über<br />
mehrere Monate hinweg gemeldet. Speziell <strong>der</strong> Bedarf <strong>für</strong> die Teilhabe am sozialen und kulturellen<br />
Leben wird als laufen<strong>der</strong> Bedarf verstanden. Eine einmalige Ausgabe eines Gutscheins<br />
von 60 Euro resultiert z.B. in einen monatlich geltend gemachten Bedarf von 10 Euro<br />
<strong>für</strong> sechs Monate. Ein Jahresmitgliedsbeitrag von 15 Euro resultiert in einen monatlich geltend<br />
gemachten Bedarf von 10 Euro im ersten und 5 Euro im zweiten Monat.<br />
Bei Ausgabe von (Blanko-) Gutscheinen <strong>für</strong> die einmaligen BuT-Leistungsarten Schulausflug<br />
und mehrtägige Klassenfahrten sind <strong>der</strong> Bedarf und <strong>der</strong> Anspruch lediglich in dem Monat <strong>der</strong><br />
Gutscheinausgabe zu melden.<br />
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