Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />
b) Zugänge / Abgänge: Fälle, die zwischen zwei Stichtagen zu- und wie<strong>der</strong> abgehen und<br />
we<strong>der</strong> im Vormonat noch im aktuellen Monat im Bestand sind<br />
Stichtag<br />
Vormonat<br />
Aktueller<br />
Stichtag<br />
Zugang im aktuellen<br />
Berichtsmonat<br />
Abgang im aktuellen<br />
Berichtsmonat<br />
c) Zugänge / Abgänge: Fälle, die sowohl im Vormonat als auch im aktuellen Berichtsmonat<br />
im Bestand sind, bei denen aber eine zeitliche Unterbrechung von mindestens einem Tag<br />
vorliegt<br />
Stichtag<br />
Vormonat<br />
Aktueller<br />
Stichtag<br />
Abgang im aktuellen<br />
Berichtsmonat<br />
Zugang im aktuellen<br />
Berichtsmonat<br />
Welche Kriterien müssen bei Bewegungen erfüllt sein?<br />
Dieselben Auswertungsregeln, die <strong>für</strong> Personen und Bedarfsgemeinschaften zum Stichtag<br />
gelten müssen (siehe Kapitel 3.3 und 3.4), müssen zu jedem beliebigen Zeitpunkt x erfüllt<br />
sein, damit <strong>der</strong> Fall zum Zeitpunkt x als gültig erachtet wird.<br />
Sind eine o<strong>der</strong> mehr Bedingungen zum Zeitpunkt x+1 (am nächsten Tag) nicht erfüllt, so ist<br />
die Person ab dem Zeitpunkt x+1 nicht mehr gültig, also kein Bestandsfall mehr. Es wird ein<br />
Abgang zum Zeitpunkt x gezählt.<br />
Waren die Bedingungen zum Zeitpunkt x-1 (Vortag) noch nicht erfüllt, wohl aber zum Zeitpunkt<br />
x, so wird <strong>der</strong> Fall als Zugang zum Zeitpunkt x gezählt.<br />
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