Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />
werden. Eine spätere Nicht-Meldung ist gleichbedeutend mit einer Stornierung einer früheren<br />
Meldung. Nachträglich bekannt gewordene Sachverhalte sind in <strong>der</strong> Meldedatei mit entsprechen<strong>der</strong><br />
Wartezeit <strong>für</strong> den Monat zu melden, auf den sie sich beziehen.<br />
2.2.1.2 Zu meldende Fälle<br />
In den jeweiligen Meldungen müssen alle Leistungsfälle (Bedarfsgemeinschaften) mit ihren<br />
Mitglie<strong>der</strong>n enthalten sein, in denen <strong>für</strong> den jeweiligen Betrachtungszeitraum mindestens<br />
eine Person einen Leistungsanspruch (ohne Sanktionen) einschließlich <strong>der</strong> Leistungen <strong>für</strong><br />
Bildung und Teilhabe größer Null Euro hatte. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich im<br />
Bereich <strong>der</strong> <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> grundsätzlich auf den Kalen<strong>der</strong>monat, da<br />
die gesamte SGB II-Leistungsgewährung auf Kalen<strong>der</strong>monaten basiert.<br />
Der Zahlmonat (Merkmal 2.8) im Modul 2 „Bedarfsgemeinschaften“, <strong>der</strong> Anspruchsmonat<br />
(Merkmal 7.9) im Modul 7 „Anspruch“ sowie <strong>der</strong> Bedarfsmonat (Merkmal 18.5) im Modul 18<br />
„Bildung und Teilhabe“ bezeichnen den betrachteten Kalen<strong>der</strong>monat. Das ist <strong>der</strong> Kalen<strong>der</strong>monat,<br />
in dem <strong>der</strong> jeweilige Stichtag liegt. Beispiel: Mit <strong>der</strong> T-2-Meldung im März 2010 <strong>für</strong><br />
den Januar 2010 werden nur Bedarfsgemeinschaften mit dem Zahlmonat „201001“ in Modul<br />
2 und nur Personen mit dem Anspruchsmonat „201001“ in Modul 7 geliefert. Datensätze mit<br />
einem an<strong>der</strong>en Zahl- o<strong>der</strong> Anspruchsmonat können inkl. aller korrespondierenden übrigen<br />
Module (3 „Personendaten“, 4 „Bedarfe“, 5 „Einkommen“, 8 „Sanktionen“) nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
2.2.1.3 Nachbewilligungen, Abmeldungen und Stornierungen<br />
Wird ein Fall nachträglich bewilligt, d.h. es werden Leistungen <strong>für</strong> einen bereits vergangenen<br />
Monat bewilligt, so kann dieser Fall maximal vier Monate nachträglich in die statistische Meldung<br />
aufgenommen werden. Werden beispielsweise im Januar Leistungen beantragt und die<br />
Bewilligung erfolgt erst im Februar, weil z.B. wichtige Unterlagen erst verspätet nachgereicht<br />
wurden, so wurde <strong>der</strong> Fall in <strong>der</strong> T0-Meldung im Januar noch nicht mitgeliefert. Zum Stichtag<br />
Februar ist aber bekannt, dass auch im Januar schon ein Leistungsanspruch bestand. Der<br />
Fall ist daher im Februar mit <strong>der</strong> T-1-Meldung <strong>für</strong> Januar und, wenn weiterhin ein Leistungsanspruch<br />
besteht, auch in <strong>der</strong> T0-Meldung <strong>für</strong> Februar über XSozial-BA-SGB II zu liefern.<br />
Bei Abmeldungen muss unterschieden werden, ob einzelne Personen eine bestehende BG<br />
verlassen (z.B. bei Trennungen von Partnerschaften) o<strong>der</strong> die ganze Bedarfsgemeinschaft<br />
aus dem Leistungsbezug ausscheidet (z.B. durch ausreichendes Einkommen bei Arbeitsaufnahme).<br />
Bei Abmeldungen einzelner Personen muss nur ein personenbezogener Abmeldegrund<br />
in Modul 7 „Anspruch“ angegeben werden. Bei Abmeldung <strong>der</strong> ganzen BG muss zusätzlich<br />
ein BG-Abmeldegrund in Modul 2 „Bedarfsgemeinschaft“ erfasst werden.<br />
Wird ein Fall nachträglich eingestellt, d.h. <strong>der</strong> Fall wurde bereits <strong>für</strong> einen Monat als gültiger<br />
Fall gemeldet, und im Nachgang wird festgestellt, dass doch Gründe bestehen, die gegen<br />
eine Gewährung von SGB II-Leistungen sprechen, so ist dieser Fall <strong>für</strong> den vergangenen<br />
Monat nicht mehr zu liefern. Diese Art <strong>der</strong> Nichtlieferung entspricht einer Stornierung.<br />
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