Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />
1 Einführung<br />
1.1 Gegenstand <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong><br />
In <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> nach dem SGB II, auch Leistungsstatistik<br />
nach dem SGB II genannt, werden Angaben zu Personen und Bedarfsgemeinschaften,<br />
die passive Leistungen i.S. d. §§ 19 bis 29 SGB II beziehen, abgebildet. Relevante<br />
Messgrößen und Kennzahlen sind:<br />
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Bestände und Bewegungen (Zu- und Abgänge) von gemeldeten Personen und<br />
Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II<br />
SGB II-Hilfequoten, welche den Anteil <strong>der</strong> SGB-II-Leistungsempfänger an bestimmten<br />
Teilgruppen <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung darstellen<br />
Verweildauern von Personen und Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Leistungsbezug<br />
monetäre Größen wie Bedarfe, Leistungen und Einkommen sowie Sanktionen.<br />
Zur besseren Analyse <strong>der</strong> Personen und <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften werden zusätzlich<br />
Merkmale und Glie<strong>der</strong>ungsdimensionen verwendet. Personen werden z.B. nach allgemeinen<br />
soziodemographischen Merkmalen o<strong>der</strong> nach berufsbezogenen Merkmalen geglie<strong>der</strong>t. Bedarfsgemeinschaften<br />
werden unter an<strong>der</strong>em nach den Merkmalen <strong>der</strong> in ihr lebenden Personen<br />
geglie<strong>der</strong>t.<br />
Die statistische Ermittlung <strong>der</strong> Bestandsdaten zur <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> erfolgt<br />
zum statistischen Stichtag. Finanzinformationen (Bedarfe, Leistungen, …) werden wie im<br />
operativen System kalen<strong>der</strong>monatlich betrachtet. Deshalb wird in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> zur <strong>Grundsicherung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> über die kalen<strong>der</strong>monatlichen Finanzinformationen <strong>der</strong> sich zum<br />
Stichtag im Bestand befindlichen Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften berichtet. Informationen<br />
über Zugang o<strong>der</strong> Abgang (Bewegungen) entstehen aus <strong>der</strong> Betrachtung des Zeitraums<br />
zwischen zwei Stichtagen, dem sog. Berichtsmonat.<br />
Die Erhebung <strong>der</strong> Daten erfolgt unter <strong>der</strong> Berücksichtigung des Schutzes <strong>der</strong> Sozialdaten<br />
gemäß § 35 SGB I und SGB X (§§ 67 ff SGB X) sowie unter <strong>der</strong> Geheimhaltungspflicht gemäß<br />
Bundesstatistikgesetz (§ 16 BStatG).<br />
1.2 Zweck und Ziel <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong><br />
Statistische Auswertungen zur <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> dienen als Planungs- und<br />
Entscheidungsgrundlage <strong>für</strong> das politisch-administrative System auf allen Ebenen. Sie leisten<br />
einen Beitrag zur Beobachtung <strong>der</strong> Entwicklung des sozialen Sicherungssystems sowie<br />
<strong>der</strong> sozialen Lage <strong>der</strong> Bevölkerung in Abhängigkeit von Erwerbschancen am Arbeitsmarkt.<br />
Die Ergebnisse dieser <strong>Statistik</strong> werden vor allem von Trägern <strong>der</strong> <strong>Grundsicherung</strong>, <strong>der</strong> Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit, Bundes- und Landesministerien, Kommunen und an<strong>der</strong>e Verwaltungen,<br />
Politik, Verbänden, Forschungsinstituten, Wissenschaft, Öffentlichkeit und Medien so-<br />
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