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Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...

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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />

<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />

2 Grundlagen zur Datenübermittlung<br />

In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Grundlagen zur Datenübermittlung <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong><br />

im Bereich <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> über XSozial-BA-SGB II an die <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong><br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) benannt und erläutert. Des Weiteren werden häufig verwendete<br />

Begrifflichkeiten und Mel<strong>der</strong>egeln beschrieben.<br />

2.1 Definitionen<br />

2.1.1 Erhebungsgegenstand<br />

Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Leistungsansprüche<br />

gemäß dem SGB II haben und alle mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten<br />

in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen. Dies schließt auch Personen im nicht<br />

erwerbsfähigen Alter mit ein, insbeson<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong> und Jugendliche.<br />

Zusätzlich werden aus Gründen <strong>der</strong> sozialberichterstatterischen Vollständigkeit Informationen<br />

über unverheiratete min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong> von Mitglie<strong>der</strong>n einer Bedarfsgemeinschaft<br />

auch dann erhoben, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen o<strong>der</strong> Vermögen<br />

aufbringen können, also leistungsrechtlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, aber<br />

mit dieser zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> werden je nach Betrachtungsebene<br />

zwei Arten von Erhebungseinheiten bzw. Merkmalsträgern unterschieden:<br />

<br />

<br />

zum einen die Personen, die im Rechtskreis des SGB II erfasst werden,<br />

zum an<strong>der</strong>en die Bedarfsgemeinschaften, in denen diese Personen leben.<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Personen werden zunächst alle Berechtigten, die Leistungen zur <strong>Grundsicherung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> beanspruchen können, erfasst. Sie werden unterschieden in<br />

erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) (§ 7 Abs. 1 SGB II) und nicht erwerbsfähige<br />

Leistungsberechtigte (nEf) (§ 7 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II). Generell gilt eine Person dann<br />

als hilfebedürftig nach § 9 SGB II, wenn sie den eigenen Lebensunterhalt und den <strong>der</strong> mit ihr<br />

in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln, insbeson<strong>der</strong>e<br />

nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit o<strong>der</strong> aus Einkommen und Vermögen sichern<br />

kann.<br />

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Personen im Alter zwischen 15 Jahren und <strong>der</strong> Altersgrenze<br />

nach § 7a SGB II, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Die Erwerbsfähigkeit<br />

hängt neben dem Alter auch von <strong>der</strong> individuellen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und<br />

rechtlicher Vorgaben ab. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen in <strong>der</strong> Lage sein, mindestens<br />

3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes<br />

erwerbstätig zu sein (§ 8 SGB II).<br />

In die Gruppe <strong>der</strong> nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fallen vorrangig Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendliche unter 15 Jahren und Personen, die aus rechtlichen o<strong>der</strong> gesundheitlichen Grün-<br />

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