Handbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Statistik der ...
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<strong>Handbuch</strong> XSozial-BA-SGB-II<br />
<strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong><br />
2 Grundlagen zur Datenübermittlung<br />
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Grundlagen zur Datenübermittlung <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong><br />
im Bereich <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> über XSozial-BA-SGB II an die <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong><br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) benannt und erläutert. Des Weiteren werden häufig verwendete<br />
Begrifflichkeiten und Mel<strong>der</strong>egeln beschrieben.<br />
2.1 Definitionen<br />
2.1.1 Erhebungsgegenstand<br />
Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Leistungsansprüche<br />
gemäß dem SGB II haben und alle mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten<br />
in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen. Dies schließt auch Personen im nicht<br />
erwerbsfähigen Alter mit ein, insbeson<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong> und Jugendliche.<br />
Zusätzlich werden aus Gründen <strong>der</strong> sozialberichterstatterischen Vollständigkeit Informationen<br />
über unverheiratete min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong> von Mitglie<strong>der</strong>n einer Bedarfsgemeinschaft<br />
auch dann erhoben, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen o<strong>der</strong> Vermögen<br />
aufbringen können, also leistungsrechtlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, aber<br />
mit dieser zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundsicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> werden je nach Betrachtungsebene<br />
zwei Arten von Erhebungseinheiten bzw. Merkmalsträgern unterschieden:<br />
<br />
<br />
zum einen die Personen, die im Rechtskreis des SGB II erfasst werden,<br />
zum an<strong>der</strong>en die Bedarfsgemeinschaften, in denen diese Personen leben.<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Personen werden zunächst alle Berechtigten, die Leistungen zur <strong>Grundsicherung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Arbeitsuchende</strong> beanspruchen können, erfasst. Sie werden unterschieden in<br />
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) (§ 7 Abs. 1 SGB II) und nicht erwerbsfähige<br />
Leistungsberechtigte (nEf) (§ 7 Abs. 2 und Abs. 3 SGB II). Generell gilt eine Person dann<br />
als hilfebedürftig nach § 9 SGB II, wenn sie den eigenen Lebensunterhalt und den <strong>der</strong> mit ihr<br />
in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln, insbeson<strong>der</strong>e<br />
nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit o<strong>der</strong> aus Einkommen und Vermögen sichern<br />
kann.<br />
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Personen im Alter zwischen 15 Jahren und <strong>der</strong> Altersgrenze<br />
nach § 7a SGB II, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Die Erwerbsfähigkeit<br />
hängt neben dem Alter auch von <strong>der</strong> individuellen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und<br />
rechtlicher Vorgaben ab. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen in <strong>der</strong> Lage sein, mindestens<br />
3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes<br />
erwerbstätig zu sein (§ 8 SGB II).<br />
In die Gruppe <strong>der</strong> nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten fallen vorrangig Kin<strong>der</strong> und<br />
Jugendliche unter 15 Jahren und Personen, die aus rechtlichen o<strong>der</strong> gesundheitlichen Grün-<br />
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