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UMWELTBERICHT 2012 Gesamt - Bruchsal

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Umweltbericht <strong>2012</strong><br />

4. Boden<br />

Weiherberg“, „Andreasstaffel“ und „Eggerten-Nord“ entsprechende Untersuchungen<br />

im Auftrag der Stadt <strong>Bruchsal</strong> durchgeführt. Diese führten zum Ergebnis, dass das<br />

bei der Bebauung anfallende Aushubmaterial grundsätzlich wieder eingebaut werden<br />

kann, bei Nichtverwendung entsprechend entsorgt werden muss und dass in Teilbereichen<br />

zukünftig unversiegelter Flächen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer<br />

oralen oder inhalativen Schadstoffaufnahme zu ergreifen sind wie z.B. Überdeckung<br />

mit unbelastetem Material oder Einbau von Grabsperren auf Kinderspielplätzen.<br />

Entsprechende Regelungen wurden in die Bebauungspläne der betroffenen Gebiete<br />

aufgenommen.<br />

4.4 Versiegelte Flächen<br />

Bei Einführung der „gesplitterten Abwassergebühr“ wurden Gebäudeflächen und versiegelte<br />

Freiflächen ermittelt. Entsprechend ihres Versiegelungsgrades wurden die<br />

Flächen vollständig oder als Teilfläche zur sog. abflussrelevanten Fläche auf insgesamt<br />

3,7 Mio m 2 addiert (Stand Oktober <strong>2012</strong>). Es handelt sich hierbei nicht um eine<br />

tatsächlich vorhandene Fläche, weil z.B. ein begrüntes Dach nicht mit der tatsächlichen,<br />

sondern mit geringerer Fläche in die Berechnung einfließt.<br />

Um ein mögliches Belagsänderungs- bzw. Entsiegelungspotenzial aufzeigen zu können,<br />

ist nur der Teil der versiegelten Freifläche bedeutsam. Bei Belagsänderungen<br />

handelt es sich um eine teilweise Entsiegelung der Fläche, z.B. den Ersatz eines Asphaltbelages<br />

auf einer Parkplatzfläche durch Rasengittersteine, während eine Entsiegelung<br />

den vollständigen Rückbau bezeichnet.<br />

Derzeit ist eine Auswertung der versiegelten Freifläche nicht vorhanden.<br />

4.5 Baulücken<br />

In aller Regel bestehen in bereits erschlossenen Baugebieten noch Baulücken. Zuletzt<br />

wurden im Jahr 2007 Baulücken und Entwicklungsreserven in <strong>Bruchsal</strong> erfasst.<br />

Als Baulücken wurden dabei Grundstücke bezeichnet, die nach § 34 BauGB ohne<br />

zusätzlichen Erschließungsaufwand und Bodenordnung bebaut werden könnten bzw.<br />

noch unbebaute, jedoch erschlossene Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten.<br />

Baulücken gesamt<br />

Baulücken Wohn-/<br />

Mischgebiet<br />

Baulücken<br />

Gewerbegebiet<br />

Gemarkung<br />

Grundstücke<br />

Hektar<br />

(netto)<br />

Grundstücke<br />

Hektar<br />

(netto)<br />

Grundstücke<br />

Hektar<br />

(netto)<br />

Kernstadt 257 47,1 211 15,3 42 31,8<br />

Büchenau 36 3,3 29 1,6 7 1,7<br />

Obergrombach 48 2,8 48 2,8 0 0<br />

Untergrombach 74 5,1 65 3,5 9 1,6<br />

Helmsheim 135 10,1 131 9,1 4 1,0<br />

Heidelsheim 125 9,0 121 7,9 4 1,1<br />

<strong>Gesamt</strong> 675 77,4 605 40,2 66 37,2<br />

Tabelle 4.2<br />

Quelle: Bau- und Vermessungsamt, Stadtplanungsamt Stadtverwaltung <strong>Bruchsal</strong><br />

(Stand September 2007)<br />

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