UMWELTBERICHT 2012 Gesamt - Bruchsal
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Umweltbericht <strong>2012</strong><br />
4. Boden<br />
Weiherberg“, „Andreasstaffel“ und „Eggerten-Nord“ entsprechende Untersuchungen<br />
im Auftrag der Stadt <strong>Bruchsal</strong> durchgeführt. Diese führten zum Ergebnis, dass das<br />
bei der Bebauung anfallende Aushubmaterial grundsätzlich wieder eingebaut werden<br />
kann, bei Nichtverwendung entsprechend entsorgt werden muss und dass in Teilbereichen<br />
zukünftig unversiegelter Flächen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer<br />
oralen oder inhalativen Schadstoffaufnahme zu ergreifen sind wie z.B. Überdeckung<br />
mit unbelastetem Material oder Einbau von Grabsperren auf Kinderspielplätzen.<br />
Entsprechende Regelungen wurden in die Bebauungspläne der betroffenen Gebiete<br />
aufgenommen.<br />
4.4 Versiegelte Flächen<br />
Bei Einführung der „gesplitterten Abwassergebühr“ wurden Gebäudeflächen und versiegelte<br />
Freiflächen ermittelt. Entsprechend ihres Versiegelungsgrades wurden die<br />
Flächen vollständig oder als Teilfläche zur sog. abflussrelevanten Fläche auf insgesamt<br />
3,7 Mio m 2 addiert (Stand Oktober <strong>2012</strong>). Es handelt sich hierbei nicht um eine<br />
tatsächlich vorhandene Fläche, weil z.B. ein begrüntes Dach nicht mit der tatsächlichen,<br />
sondern mit geringerer Fläche in die Berechnung einfließt.<br />
Um ein mögliches Belagsänderungs- bzw. Entsiegelungspotenzial aufzeigen zu können,<br />
ist nur der Teil der versiegelten Freifläche bedeutsam. Bei Belagsänderungen<br />
handelt es sich um eine teilweise Entsiegelung der Fläche, z.B. den Ersatz eines Asphaltbelages<br />
auf einer Parkplatzfläche durch Rasengittersteine, während eine Entsiegelung<br />
den vollständigen Rückbau bezeichnet.<br />
Derzeit ist eine Auswertung der versiegelten Freifläche nicht vorhanden.<br />
4.5 Baulücken<br />
In aller Regel bestehen in bereits erschlossenen Baugebieten noch Baulücken. Zuletzt<br />
wurden im Jahr 2007 Baulücken und Entwicklungsreserven in <strong>Bruchsal</strong> erfasst.<br />
Als Baulücken wurden dabei Grundstücke bezeichnet, die nach § 34 BauGB ohne<br />
zusätzlichen Erschließungsaufwand und Bodenordnung bebaut werden könnten bzw.<br />
noch unbebaute, jedoch erschlossene Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten.<br />
Baulücken gesamt<br />
Baulücken Wohn-/<br />
Mischgebiet<br />
Baulücken<br />
Gewerbegebiet<br />
Gemarkung<br />
Grundstücke<br />
Hektar<br />
(netto)<br />
Grundstücke<br />
Hektar<br />
(netto)<br />
Grundstücke<br />
Hektar<br />
(netto)<br />
Kernstadt 257 47,1 211 15,3 42 31,8<br />
Büchenau 36 3,3 29 1,6 7 1,7<br />
Obergrombach 48 2,8 48 2,8 0 0<br />
Untergrombach 74 5,1 65 3,5 9 1,6<br />
Helmsheim 135 10,1 131 9,1 4 1,0<br />
Heidelsheim 125 9,0 121 7,9 4 1,1<br />
<strong>Gesamt</strong> 675 77,4 605 40,2 66 37,2<br />
Tabelle 4.2<br />
Quelle: Bau- und Vermessungsamt, Stadtplanungsamt Stadtverwaltung <strong>Bruchsal</strong><br />
(Stand September 2007)<br />
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