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UMWELTBERICHT 2012 Gesamt - Bruchsal

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Umweltbericht <strong>2012</strong><br />

6. Luft und Lärm<br />

Beispiele für Schadstoffe:<br />

• Benzol wird zu rund 90 % vom Verkehr freigesetzt. Somit sind die Hauptemissionsquellen<br />

die Verbrennung von Benzin in Kraftfahrzeugen, Verdunstungsverluste<br />

beim Betankungsvorgang sowie Freisetzungen bei der industriellen Produktion.<br />

Benzol gilt als krebserregender Luftschadstoff, der bei längerfristiger Aufnahme<br />

zu Schädigungen der inneren Organe führen kann und des Weiteren ein<br />

Stoff mit erbgutveränderndem Potenzial ist.<br />

• Stickstoffoxide (NO x ) entstehen bei Verbrennungsprozessen mit hohen Temperaturen.<br />

Zunächst wird überwiegend Stickstoffmonoxid (NO) freigesetzt, welches<br />

in der Atmosphäre zu Stickstoffdioxid (NO 2 ) oxidiert wird. Stickoxide werden vor<br />

allem durch Kraftfahrzeugverkehr und Verbrennung fossiler Brennstoffe emittiert<br />

und können beim Menschen bei längerer Einwirkung zu einer Erhöhung der Empfindlichkeit<br />

gegenüber Atemwegsinfektionen führen. Außerdem sind Stickoxide an<br />

weiteren Prozessen beteiligt, z.B. durch Umwandlung zu Nitraten an Überdüngungs-<br />

und Versauerungseffekten (saurer Regen).<br />

• Feinstaub (PM 10 ) ist der Teil der Stäube mit einer Korngröße von maximal 10<br />

Mikrometer Durchmesser. Partikel unterhalb dieser Größe (ab PM 2,5 ) sind lungengängig<br />

und können weit in den menschlichen Organismus vordringen und Beschwerden<br />

des Atemtraktes und des Herz-Kreislauf-Systems verursachen. Auch<br />

die Staubbelastung stammt überwiegend vom Verkehr insbesondere aus Abgasen<br />

von Dieselmotoren, Reifenabrieb, Aufwirbelung usw., von kleinen und mittleren<br />

Feuerungsanlagen und von Industrie und Gewerbe.<br />

6.1.2 Grenzwerte für Luftschadstoffe<br />

Luftschadstoffe können schädliche Einwirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />

Wasser, Boden und Luft sowie Sachgüter haben.<br />

Deshalb sind für Luftschadstoffe in den jeweils gültigen Verordnungen zum BImschG<br />

Grenzwerte vorgegeben, die ab gewissen Fristen einzuhalten sind. In den Jahren bis<br />

zum Inkrafttreten dieser Grenzwerte wird eine kontinuierlich abnehmende Toleranzmarge<br />

hinzugerechnet. Wird dieser Wert überschritten, so ist laut § 47 Abs. 1<br />

BImSchG ein Luftreinhalteplan zu erstellen.<br />

Die Richtlinie 2008/50/EG gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die für die Einhaltung<br />

der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ), Feinstaub (PM 10 ) und<br />

Benzol gesetzten Fristen zu verlängern. Der Antrag für eine Fristverlängerung für die<br />

Einhaltung des Grenzwertes für NO 2 wurde für Deutschland gestellt und wird derzeit<br />

von der EU-Kommission bearbeitet. Eine Verlängerung ist bis 31.12.2014 möglich.<br />

Zusätzlich wurden in der Richtlinie 2008/50/EG Luftqualitätsstandards für die noch<br />

kleineren PM 2,5 -Feinstäube festgelegt.<br />

Durch umfangreiche emissionsmindernde Maßnahmen im Verkehrsbereich nehmen<br />

die Benzol-Konzentrationen in Deutschland immer weiter ab. Gaspendelsysteme an<br />

Tankstellen und in Tanklagern mindern den Austritt beim Lagern und Umfüllen. Auch<br />

die Senkung des Benzolgehaltes im Kraftstoff selbst führt zu einer Emissionsminderung,<br />

sodass der geltende Grenzwert von 5µg/m³ in Deutschland nahezu überall eingehalten<br />

wird. (Quelle: Umweltbundesamt, Stand 24.06.2011).<br />

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