UMWELTBERICHT 2012 Gesamt - Bruchsal
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Umweltbericht <strong>2012</strong><br />
6. Luft und Lärm<br />
Beispiele für Schadstoffe:<br />
• Benzol wird zu rund 90 % vom Verkehr freigesetzt. Somit sind die Hauptemissionsquellen<br />
die Verbrennung von Benzin in Kraftfahrzeugen, Verdunstungsverluste<br />
beim Betankungsvorgang sowie Freisetzungen bei der industriellen Produktion.<br />
Benzol gilt als krebserregender Luftschadstoff, der bei längerfristiger Aufnahme<br />
zu Schädigungen der inneren Organe führen kann und des Weiteren ein<br />
Stoff mit erbgutveränderndem Potenzial ist.<br />
• Stickstoffoxide (NO x ) entstehen bei Verbrennungsprozessen mit hohen Temperaturen.<br />
Zunächst wird überwiegend Stickstoffmonoxid (NO) freigesetzt, welches<br />
in der Atmosphäre zu Stickstoffdioxid (NO 2 ) oxidiert wird. Stickoxide werden vor<br />
allem durch Kraftfahrzeugverkehr und Verbrennung fossiler Brennstoffe emittiert<br />
und können beim Menschen bei längerer Einwirkung zu einer Erhöhung der Empfindlichkeit<br />
gegenüber Atemwegsinfektionen führen. Außerdem sind Stickoxide an<br />
weiteren Prozessen beteiligt, z.B. durch Umwandlung zu Nitraten an Überdüngungs-<br />
und Versauerungseffekten (saurer Regen).<br />
• Feinstaub (PM 10 ) ist der Teil der Stäube mit einer Korngröße von maximal 10<br />
Mikrometer Durchmesser. Partikel unterhalb dieser Größe (ab PM 2,5 ) sind lungengängig<br />
und können weit in den menschlichen Organismus vordringen und Beschwerden<br />
des Atemtraktes und des Herz-Kreislauf-Systems verursachen. Auch<br />
die Staubbelastung stammt überwiegend vom Verkehr insbesondere aus Abgasen<br />
von Dieselmotoren, Reifenabrieb, Aufwirbelung usw., von kleinen und mittleren<br />
Feuerungsanlagen und von Industrie und Gewerbe.<br />
6.1.2 Grenzwerte für Luftschadstoffe<br />
Luftschadstoffe können schädliche Einwirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />
Wasser, Boden und Luft sowie Sachgüter haben.<br />
Deshalb sind für Luftschadstoffe in den jeweils gültigen Verordnungen zum BImschG<br />
Grenzwerte vorgegeben, die ab gewissen Fristen einzuhalten sind. In den Jahren bis<br />
zum Inkrafttreten dieser Grenzwerte wird eine kontinuierlich abnehmende Toleranzmarge<br />
hinzugerechnet. Wird dieser Wert überschritten, so ist laut § 47 Abs. 1<br />
BImSchG ein Luftreinhalteplan zu erstellen.<br />
Die Richtlinie 2008/50/EG gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die für die Einhaltung<br />
der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ), Feinstaub (PM 10 ) und<br />
Benzol gesetzten Fristen zu verlängern. Der Antrag für eine Fristverlängerung für die<br />
Einhaltung des Grenzwertes für NO 2 wurde für Deutschland gestellt und wird derzeit<br />
von der EU-Kommission bearbeitet. Eine Verlängerung ist bis 31.12.2014 möglich.<br />
Zusätzlich wurden in der Richtlinie 2008/50/EG Luftqualitätsstandards für die noch<br />
kleineren PM 2,5 -Feinstäube festgelegt.<br />
Durch umfangreiche emissionsmindernde Maßnahmen im Verkehrsbereich nehmen<br />
die Benzol-Konzentrationen in Deutschland immer weiter ab. Gaspendelsysteme an<br />
Tankstellen und in Tanklagern mindern den Austritt beim Lagern und Umfüllen. Auch<br />
die Senkung des Benzolgehaltes im Kraftstoff selbst führt zu einer Emissionsminderung,<br />
sodass der geltende Grenzwert von 5µg/m³ in Deutschland nahezu überall eingehalten<br />
wird. (Quelle: Umweltbundesamt, Stand 24.06.2011).<br />
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