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UMWELTBERICHT 2012 Gesamt - Bruchsal

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Umweltbericht <strong>2012</strong><br />

5.6 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

5. Wasser<br />

Während in der Vergangenheit durch Wasserrecht vorwiegend die Nutzung von<br />

Wasserentnahmen und der Ausbau von Gewässern geregelt wurden, steht heute der<br />

Schutz der Gewässer im Vordergrund.<br />

Durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Wasserpolitik<br />

der Europäischen Union neu geordnet. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten<br />

bis zum Jahr 2015 die oberirdischen Gewässer in einen guten ökologischen und<br />

chemischen Zustand sowie das Grundwasser in einen guten chemischen und mengenmäßigen<br />

Zustand zu versetzen. Weiterhin wurde die nachhaltige Nutzung der<br />

Wasserressourcen als Ziel formuliert. Die Ziele sollen durch die Schritte Bestandsaufnahme,<br />

Monitoring, Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen mit Maßnahmenprogrammen<br />

erreicht werden.<br />

Aus der EU-WRRL sind weitere Richtlinien hervorgegangen. Diese sind die Richtlinie<br />

zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie)<br />

sowie die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der<br />

Wasserpolitik (Umweltqualitätsnormenrichtlinie).<br />

Auf Bundesebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes die rechtliche<br />

Grundlage. In ihm wurde die WRRL in nationales Recht umgesetzt. Es wird<br />

durch die Wassergesetze der Länder, in Baden-Württemberg das Wassergesetz<br />

(WG), sowie weitere Verordnungen und technische Richtlinien ergänzt und konkretisiert.<br />

Zur Ausführung des WHG stehen verschiedene Verordnungen zur Verfügung. Die<br />

Abwasser-, Trinkwasser- und Grundwasserverordnungen regeln die technischen Verfahren<br />

zur Untersuchung und Aufbereitung des Wassers. Das Hochwasserschutzgesetz<br />

definiert bundesweit einheitliche stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen<br />

Hochwasserschäden. Weitere Gesetze betreffen stoffliche Einträge in Gewässer,<br />

zum Beispiel das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, das Chemikaliengesetz, das<br />

Pflanzenschutzgesetz und das Düngemittelgesetz sowie die Abwasserverordnung.<br />

Da Trinkwasser als Lebensmittel gilt, greift hier auch das Lebensmittelgesetz.<br />

Im Wassergesetz (WG) stehen neben konkreten Angaben zu Eigentumsverhältnissen<br />

und nachhaltiger Bewirtschaftung von Gewässern der Gewässerschutz und damit<br />

die Umsetzung des EU-Rechts im Vordergrund. Grundsätzlich soll ein naturnaher<br />

Zustand angestrebt werden. Für die Umsetzung sind das Umweltministerium als<br />

oberste Wasserbehörde, die Regierungpräsidien als höhere Wasserbehörden und<br />

die unteren Verwaltungsbehörden als untere Wasserbehörden zuständig. Die Verantwortung<br />

für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen<br />

der Flussgebietseinheit Mittlerer Oberrhein hat das Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe. Für die Gemarkung <strong>Bruchsal</strong> liegt ein Maßnahmenkatalog vor. Die darin<br />

enthaltenen Umsetzungsaufforderungen zu den Themen Durchgängigkeit, Mindestwasser<br />

und Strukturverbesserung für die <strong>Bruchsal</strong>er Gewässer sind bereits zu einem<br />

großen Teil umgesetzt (siehe Abschnitt Oberflächengewässer).<br />

Des Weiteren ist die Stadt <strong>Bruchsal</strong> Träger der Unterhaltungslast für Gewässer zweiter<br />

Ordnung und erstellt z.B. Gewässerentwicklungspläne (GEP) für den Saalbach<br />

(seit 2002) und den Duttlacher Graben. In diesen Plänen werden über das Gewässer<br />

hinaus auch die angrenzenden Bewirtschaftungsflächen in die Betrachtung einer naturnahen<br />

Entwicklung mit einbezogen.<br />

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