UMWELTBERICHT 2012 Gesamt - Bruchsal
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Umweltbericht <strong>2012</strong><br />
5.6 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
5. Wasser<br />
Während in der Vergangenheit durch Wasserrecht vorwiegend die Nutzung von<br />
Wasserentnahmen und der Ausbau von Gewässern geregelt wurden, steht heute der<br />
Schutz der Gewässer im Vordergrund.<br />
Durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Wasserpolitik<br />
der Europäischen Union neu geordnet. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten<br />
bis zum Jahr 2015 die oberirdischen Gewässer in einen guten ökologischen und<br />
chemischen Zustand sowie das Grundwasser in einen guten chemischen und mengenmäßigen<br />
Zustand zu versetzen. Weiterhin wurde die nachhaltige Nutzung der<br />
Wasserressourcen als Ziel formuliert. Die Ziele sollen durch die Schritte Bestandsaufnahme,<br />
Monitoring, Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen mit Maßnahmenprogrammen<br />
erreicht werden.<br />
Aus der EU-WRRL sind weitere Richtlinien hervorgegangen. Diese sind die Richtlinie<br />
zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie)<br />
sowie die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der<br />
Wasserpolitik (Umweltqualitätsnormenrichtlinie).<br />
Auf Bundesebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes die rechtliche<br />
Grundlage. In ihm wurde die WRRL in nationales Recht umgesetzt. Es wird<br />
durch die Wassergesetze der Länder, in Baden-Württemberg das Wassergesetz<br />
(WG), sowie weitere Verordnungen und technische Richtlinien ergänzt und konkretisiert.<br />
Zur Ausführung des WHG stehen verschiedene Verordnungen zur Verfügung. Die<br />
Abwasser-, Trinkwasser- und Grundwasserverordnungen regeln die technischen Verfahren<br />
zur Untersuchung und Aufbereitung des Wassers. Das Hochwasserschutzgesetz<br />
definiert bundesweit einheitliche stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen<br />
Hochwasserschäden. Weitere Gesetze betreffen stoffliche Einträge in Gewässer,<br />
zum Beispiel das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, das Chemikaliengesetz, das<br />
Pflanzenschutzgesetz und das Düngemittelgesetz sowie die Abwasserverordnung.<br />
Da Trinkwasser als Lebensmittel gilt, greift hier auch das Lebensmittelgesetz.<br />
Im Wassergesetz (WG) stehen neben konkreten Angaben zu Eigentumsverhältnissen<br />
und nachhaltiger Bewirtschaftung von Gewässern der Gewässerschutz und damit<br />
die Umsetzung des EU-Rechts im Vordergrund. Grundsätzlich soll ein naturnaher<br />
Zustand angestrebt werden. Für die Umsetzung sind das Umweltministerium als<br />
oberste Wasserbehörde, die Regierungpräsidien als höhere Wasserbehörden und<br />
die unteren Verwaltungsbehörden als untere Wasserbehörden zuständig. Die Verantwortung<br />
für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen<br />
der Flussgebietseinheit Mittlerer Oberrhein hat das Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe. Für die Gemarkung <strong>Bruchsal</strong> liegt ein Maßnahmenkatalog vor. Die darin<br />
enthaltenen Umsetzungsaufforderungen zu den Themen Durchgängigkeit, Mindestwasser<br />
und Strukturverbesserung für die <strong>Bruchsal</strong>er Gewässer sind bereits zu einem<br />
großen Teil umgesetzt (siehe Abschnitt Oberflächengewässer).<br />
Des Weiteren ist die Stadt <strong>Bruchsal</strong> Träger der Unterhaltungslast für Gewässer zweiter<br />
Ordnung und erstellt z.B. Gewässerentwicklungspläne (GEP) für den Saalbach<br />
(seit 2002) und den Duttlacher Graben. In diesen Plänen werden über das Gewässer<br />
hinaus auch die angrenzenden Bewirtschaftungsflächen in die Betrachtung einer naturnahen<br />
Entwicklung mit einbezogen.<br />
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