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Studienführer - Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

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Die <strong>Hochschule</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

Hochschulzugang und Ausbildungsvertrag<br />

Der Zugang zu den beiden Bachelor-Studiengängen<br />

kann mit folgenden Bildungsabschlüssen<br />

erfolgen:<br />

< < Allgemeine Hochschulreife<br />

< < Fachgebundene Hochschulreife<br />

< < Fachhochschulreife<br />

< < eine durch Rechtsvorschrift o<strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> zuständigen staatlichen Stelle als<br />

gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung<br />

Über die Zulassung zum Studium entscheidet<br />

ein mehrstufiges Auswahlverfahren. An<br />

diesem sind auch die Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

beteiligt. Bewerbungen sind daher nicht<br />

direkt an die <strong>Hochschule</strong>, son<strong>der</strong>n an die<br />

örtliche Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> zu richten. Die<br />

Verantwortung <strong>für</strong> die Auswahl <strong>der</strong> Studierenden<br />

liegt bei <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>.<br />

Für Berufstätige besteht unter den Voraussetzungen<br />

des § 59 Abs. 1 bis 3 des<br />

Landeshochschulgesetzes von Baden-<br />

Württemberg ebenfalls die Möglichkeit des<br />

Hochschulzugangs.<br />

Die Studierenden schließen vor Beginn<br />

des Studiums einen Ausbildungsvertrag<br />

mit <strong>der</strong> Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> ab, bei <strong>der</strong> sie<br />

in <strong>der</strong> Regel auch ihre Praktika ableisten.<br />

Dieser richtet sich nach dem Tarifvertrag<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Rechtsverhältnisse <strong>der</strong><br />

Nachwuchskräfte <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Arbeit</strong> (TVN-BA). Hierdurch werden unter<br />

an<strong>der</strong>em die Ansprüche auf Erholungsurlaub<br />

und auf Ausbildungsvergütung geregelt.<br />

Den Studierenden werden jährlich<br />

altersabhängig 26 bis 30 Tage Erholungsurlaub<br />

gewährt. Der Erholungsurlaub wird<br />

während <strong>der</strong> Praktika genommen. Die monatliche<br />

Ausbildungsvergütung liegt deutlich<br />

über den Bedarfssätzen nach dem<br />

Bundesgesetz über individuelle För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Ausbildung (BAföG). Zur Ausbildungsvergütung<br />

können noch Pauschalen <strong>für</strong><br />

Unterkunftskosten sowie <strong>für</strong> Reisekosten<br />

und Trennungsgeld hinzukommen.<br />

Studiengebühren werden <strong>für</strong> ein Studium<br />

an <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>der</strong> BA nicht erhoben.<br />

Das Studium beginnt jeweils am 01. September<br />

eines Jahres. Bewerbungen sollten<br />

<strong>der</strong> örtlichen Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> bis zum<br />

Ende des Vorjahres übersandt werden.<br />

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