Studienführer - Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Studienführer - Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Die <strong>Hochschule</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />
Hochschulzugang und Ausbildungsvertrag<br />
Der Zugang zu den beiden Bachelor-Studiengängen<br />
kann mit folgenden Bildungsabschlüssen<br />
erfolgen:<br />
< < Allgemeine Hochschulreife<br />
< < Fachgebundene Hochschulreife<br />
< < Fachhochschulreife<br />
< < eine durch Rechtsvorschrift o<strong>der</strong> von<br />
<strong>der</strong> zuständigen staatlichen Stelle als<br />
gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung<br />
Über die Zulassung zum Studium entscheidet<br />
ein mehrstufiges Auswahlverfahren. An<br />
diesem sind auch die Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />
beteiligt. Bewerbungen sind daher nicht<br />
direkt an die <strong>Hochschule</strong>, son<strong>der</strong>n an die<br />
örtliche Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> zu richten. Die<br />
Verantwortung <strong>für</strong> die Auswahl <strong>der</strong> Studierenden<br />
liegt bei <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong>.<br />
Für Berufstätige besteht unter den Voraussetzungen<br />
des § 59 Abs. 1 bis 3 des<br />
Landeshochschulgesetzes von Baden-<br />
Württemberg ebenfalls die Möglichkeit des<br />
Hochschulzugangs.<br />
Die Studierenden schließen vor Beginn<br />
des Studiums einen Ausbildungsvertrag<br />
mit <strong>der</strong> Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> ab, bei <strong>der</strong> sie<br />
in <strong>der</strong> Regel auch ihre Praktika ableisten.<br />
Dieser richtet sich nach dem Tarifvertrag<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Rechtsverhältnisse <strong>der</strong><br />
Nachwuchskräfte <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Arbeit</strong> (TVN-BA). Hierdurch werden unter<br />
an<strong>der</strong>em die Ansprüche auf Erholungsurlaub<br />
und auf Ausbildungsvergütung geregelt.<br />
Den Studierenden werden jährlich<br />
altersabhängig 26 bis 30 Tage Erholungsurlaub<br />
gewährt. Der Erholungsurlaub wird<br />
während <strong>der</strong> Praktika genommen. Die monatliche<br />
Ausbildungsvergütung liegt deutlich<br />
über den Bedarfssätzen nach dem<br />
Bundesgesetz über individuelle För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Ausbildung (BAföG). Zur Ausbildungsvergütung<br />
können noch Pauschalen <strong>für</strong><br />
Unterkunftskosten sowie <strong>für</strong> Reisekosten<br />
und Trennungsgeld hinzukommen.<br />
Studiengebühren werden <strong>für</strong> ein Studium<br />
an <strong>der</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>der</strong> BA nicht erhoben.<br />
Das Studium beginnt jeweils am 01. September<br />
eines Jahres. Bewerbungen sollten<br />
<strong>der</strong> örtlichen Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> bis zum<br />
Ende des Vorjahres übersandt werden.<br />
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