Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013
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<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />
Oberreifferscheid<br />
Losheim<br />
Kehr<br />
Abb. 1: Gemeindegebiet von Hellenthal mit Verteilung der Windgeschwindigkeiten<br />
und Lage der drei bestehenden Windkonzentrationszonen<br />
3. VORGEHENSWEISE UND METHODIK DER UNTERSUCHUNG<br />
Für die Ausweisung von Flächen für die <strong>Windenergie</strong> im Flächennutzungsplan einer Gemeinde<br />
mit steuernder Wirkung gelten die allgemeinen Vorschriften des BauGB über die Aufstellung der<br />
Bauleitpläne (s. Kap. 2.1). Hinzu treten die speziellen Anforderungen an die Steuerung der<br />
<strong>Stand</strong>orte für die <strong>Windenergie</strong> im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wie sie vor<br />
allem von der Rechtsprechung entwickelt worden sind. Diese Anforderungen sind für die Praxis<br />
der Flächennutzungsplanung von großer Bedeutung. Ihre Beachtung ist für eine rechtssichere<br />
Bauleitplanung, mit der erstmalig die <strong>Stand</strong>orte für die <strong>Windenergie</strong> gesteuert werden, ebenso<br />
wichtig wie für eine Neuordnung der <strong>Stand</strong>orte, deren Ziele der weitere Ausbau der <strong>Windenergie</strong><br />
und das Repowering bestehender <strong>Windenergie</strong>anlagen sind.<br />
Das schlüssige städtebauliche Plankonzept für die <strong>Windenergie</strong>nutzung für den gesamten Außenbereich<br />
einer Gemeinde bildet die Grundlage für die Ausweisung von <strong>Stand</strong>orten für die<br />
<strong>Windenergie</strong> im Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen oder als Vorrangflächen. Es<br />
muss in diesem Plankonzept deutlich werden, welche Kriterien für die positive <strong>Stand</strong>ortzuwei-<br />
hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 9