09.01.2014 Aufrufe

Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />

5. AUSSCHLUSSFLÄCHEN FÜR DIE WINDENERGIENUTZUNG<br />

Die nachfolgend aufgeführten Kriterien zur Abgrenzung von Ausschlussflächen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

im Gemeindegebiet von Hellenthal ergeben sich insbesondere aus dem <strong>Windenergie</strong>erlass<br />

NRW vom 11.07.2011, der wiederum für einzelne Sachbereiche bundes- und<br />

landesrechtlichen Vorschriften, Regelungen und fachgesetzlichen Vorgaben enthält, wie z. B.<br />

zum Straßenverkehr und zum Artenschutz.<br />

Weiterhin werden Kriterien berücksichtigt, die sich aus planerischen Abstandsregelungen und<br />

-empfehlungen aus einschlägiger Fachliteratur ergeben, die bundes- oder länderweit einvernehmlich<br />

abgestimmt sind. Dies betrifft insbesondere die Abstandsempfehlungen zur Berücksichtigung<br />

von gegenüber <strong>Windenergie</strong>anlagen besonders gefährdeten Vogelarten, deren Lebensräumen<br />

und Brutstätten. In den nach diesen Kriterien abgegrenzten Flächen soll auf den<br />

Bau und Betrieb von <strong>Windenergie</strong>anlagen ganz verzichtet werden bzw. soll die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

nur eingeschränkt möglich sein.<br />

5.1 Tabuzonen („harte Ausschlusskriterien“)<br />

5.1.1 Siedlungen<br />

Von <strong>Windenergie</strong>anlagen gehen v. a. Lärmemissionen und Schattenwurf aus, die sich trotz<br />

Verwendung modernster Techniken nicht vollständig ausschließen lassen. <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

der neueren Generation weisen Schalleistungspegel von bis zu 105 dB auf. Bei bis zu ca.<br />

200 m hohen Anlagen mit Rotordurchmessern von über 100 m ist auch mit erheblichen Reichweiten<br />

des Schattenwurfes zu rechnen.<br />

Zwischen <strong>Windenergie</strong>anlagen/-parks und besiedelten Bereichen, insbesondere in der Nachbarschaft<br />

zu Wohngebieten/Wohngebäuden, sind daher aus Gründen des Lärmschutzes in der<br />

Regel Schutzabstände erforderlich. Die Wohngebiete/Wohngebäude sind als „harte“ Tabuzonen“<br />

einzustufen. In den „harten Tabuzonen“ scheidet die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung grundsätzlich aus. Dagegen sind von der Gemeinde gewählte<br />

Mindestabstände zwischen Siedlungen und <strong>Windenergie</strong>anlagen zum Schutz der Wohnbevölkerung<br />

vor Immissionen als sog. „weiche“ Tabuzonen einzustufen (s. Kap. 5.2).<br />

In folgenden Bereichen wird die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> aus tatsächlichen und/oder rechtlichen<br />

Gründen ausgeschlossen:<br />

- Siedlungsbereiche, die in Flächennutzungs- und/oder Bebauungsplänen sowie Satzungen<br />

nach § 34 BauGB als Wohn-, Misch-, Kern- oder Dorfgebiete ausgewiesen bzw.<br />

festgesetzt sind einschl. bereits im Flächennutzungsplan dargestellter potenzieller neuer<br />

Siedlungsflächen,<br />

- Sonstige Siedlungsflächen wie z. B. Sonderbauflächen bzw. Sondergebiete, die dem<br />

Wohnen bzw. ein dem Wohnen vergleichbares Schutzbedürfnis aufweisen,<br />

- Sonstige überwiegend dem Wohnen dienende Einzelbebauung (Wohngebäude, Höfe)<br />

und Siedlungssplitter im Außenbereich gemäß § 35 BauGB<br />

hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!